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Ibbenbürens > Stadtbrand vom 24. September 1846 |
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Stadtbrand vom 24. September 1846 |
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Pressebericht - Wochenblatt für den Kreis Tecklenburg
No. 40 - Ibbenbüren, den 2. Oktober 1846 |
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Hülferuf!
Ein großes Brandunglück hat unsere liebe Stadt Ibbenbüren am
24. d. Mts. heimgesucht; 24 Wohnhäuser, 2 Schulen, der ganze
obere Theil der evangelischen Kirche sammt dem Thurme sind ein
Raub der Flammen geworden; dazu sind 8 Wohnhäuser beschädigt.
Obgleich das Feuer an 5 Brandstellen gewaltig wüthete, wurde
man desselben doch endlich nach 14stündiger unbeschreiblicher
Anstrengung gegen halb 6 Uhr früh den 25. d. M. Meister, so
daß der größere Theil der Stadt noch gerettet wurde. Dem Allmächtigen
sei dafür gedankt, kein Menschenleben, keine Verletzung haben
wir dabei zu beklagen! Dank aber auch den braven Nachbargemeinden,
insbesondere Brochterbeck, Tecklenburg, Ledde, Lengerich, Wechte,
Cappeln, Mettingen, Recke, Steinbeck, Riesenbeck, Hörstel, Bevergern
und Saerbeck, welche durch Uebersendung ihrer Brandspritzen
und anderer Kräfte bei Dämpfung des Brandes die größte Hülfe
leisteten. Viele Familien haben nun ihr ganzes Hab und Gut,
insbesondere Kleider, Betten, und Lebensmittel verloren und
sehen dem herannahenden Winter mit Angst und Sorgen entgegen.
Die Gemeinde, welche leider! mittellos und durch Kirch- und
Schulbauten sehr tief in Schulden gesetzt ist, hat mit der Wiederherstellung
der Kirche, des Thurms und der Schulen genug zu schaffen und
muß dazu wieder neue Schulden kontrahiren. So helfet, so ihr
habet, zu helfen. Der Winter naht! Obdach, Kleider, Betten und
Lebensmittel müssen für viele arme Hülfsbedürftige beschafft,
und für so Vieles, Vieles gesorgt werden. Das unterzeichnete
Unterstützungs-Comitee richtet im größten Drange der Umstände
im Namen der Nothbedürftigen ihre dringenste Bitte um Unterstützung
an alle wohlwollenden Menschenfreunde. Die Noth ist groß; schnelle
Hülfe wirkt doppelt! Ibbenbüren 26. September 1846
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Das Unterstützungs-Comitte
von Diepenbroick-Grüter,
Ohm,
Goedeking,
Giese,
Bartmann,
Randebrock,
Koch,
Jörgens,
Hoffschulte,
Determeyer,
A. Poiß,
Wiesener,
Eschmann,
Brinkmann
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Kleinanzeigen
Mehrere Arbeiter können gegen guten Lohn in Ibbenbüren zum Aufräumen
des Schutts anhaltende Beschäftigung finden. Nähere Auskunft
giebt die Expedition dieses Blattes.
Soeben ist erschienen und bei J. Pokorny in Ibbenbüren zu haben:
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Predigt
am Sonntage nach dem Brande in dem Gewölbe der verbrannten Kirche
vor der Gemeinde zu Ibbenbüren gehalten über Hiob I. XXL
"Der Herr hat`s gegeben, der Herr hat`s genommen, der Name des
Herrn sei gelobt!"
von E. Giese, Pastor adj.
Zum Besten des Wiederaufbaues der verbrannten Kirche. (Preis
3 Sgr.)
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Stadtbrand vom 24. September 1846 - von Werner Suer | | Kreis-Regesten
Tecklenburg (Regesten)
Original im Staatsarchiv
Münster - Nr. 156 Kreis Tecklenburg / Landratsamt Siehe Literatur
am Schluß
Vorbemerkungen Transkription W. Suer / S.
Rauer - 2012 Der Text wurde von W. Suer zwecks Verständlichkeit umgestellt
und geändert. Klammervermerke sind Erklärungen und Ergänzungen. Füllwörter
ohne Bedeutung, wie "auch" wurden meist weggelassen. Die Dokumente sind Entwürfe,
die später in Reinschrift abgeschrieben wurden. Einige Schreiben von Landrat
Grüter sind unklar und tlw. unlogisch formuliert, die Sätze sind unvollständig,
daher wurden einzelne Sätze ganz neu aufgebaut. |
| Titelseite
Acta Retablierung (Wiederherstellung) der durch Brand stark beschädigten
Stadt Ibbenbüren Staatsarchiv Münster - Nr. 156 Kreis Tecklenburg / Landratsamt
Kreis-Deputierte Tecklenburg I. 39 digs Anna) |
| Karte
von 1847 - Unterer Markt Ibbenbüren | (Die
Parzelle 283 des Bäckers Freise ist das Grundstück Marktstraße
10, Gasthof Hilckmann bzw. Ledigs Anna) |
| Seite
1 (Landrat von Grüter schreibt an den Amtmann Ohm) 14.10.1846 Br.
m. (kurzerhand) mit der Rolle Zeichnungen an Herrn Amtmann Ohm zur Äußerung in
10 Tagen Mark 14.10.1846 (Haus Marck) von Grüter (Amtmann Ohm schreibt
an den Landrat) (Vorgang) wird brm. mit allen Anlagen und der Zeichnung dem
Königl. Landrat, Herrn Freiherr von Grüter Hochwohlgeboren, gehorsamst wieder
vorgelegt. Hat (Es wird) Hochdieselber (von Grüter) nach der brm.Verfügung
vom 25.v.Mts. Nr. 5049, welche gehorsamst hier beigefügt wird, den ganzen Retablissements-Plan
selbst heute an Ort und Stelle leiten wollen, (und es) wird diese Sache in nährere
Beratung zu nehmen sein. Ibbenbüren, den 30.10.1846 Der Amtmann Ohm |
| Seite 2 (Der Landrat von Grüter
schreibt ? vom Landratsamt Ibbenbüren an den Amtmann Ohm in Ibbenbüren) 27.9.1846
Ibbenbüren, den 27.9.1846 Brandunglück zu Ibbenbüren betreffend Einer Königlichen
hochlöblichen Regierung zeige ich gehorsamst an, daß es unausgesetzter (andauernder)
Erachtsamkeit (Aufmerksamkeit) und Thätigkeit und mit Gottes Hülfe bislang gelungen
ist, das unter den Trümmern der vielen Brandstätten Ibbenbürens noch glimmende
Feuer in Schranken zu halten. Bei der gestern von mir eingeleiteten Untersuchung
über die Entstehungs-Ursache des schrecklichen Brandes (vom 24.9.1846) haben sich
die höchst dringenden Verdachtsgründe herausgestellt, daß grobe Fahrlässigkeit
des Bäckers und Schankwirths Freise als eigentliche Veranlassung des Brandes zu
betrachten sind. Auf diesbezügliche mündliche Mitteilung meinerseits hat sich
das hiesige Gericht bewogen befunden, die Criminal-Untersuchung gegen den Freise
zu verfügen. |
| Seite 3 Freise hat in seinem Nebenhaus,
in dem der Brand zuerst ausbrach, in einem Backofen kurz vor Ausbruch des Brandes
backen lassen, aus dessen oberer Wölbung die Backsteine ausgefallen waren. Die
dadurch entstandene Lücke war bloß mit Lehm überschmiert. Über und unter dem Backofen
(neben dem Backofen) befanden sich Hilfs- und Bodenräume über Kuh- und Pferdeställen,
die mit Tannenreisig-Buschen, Heu und anderen leicht brennbarem Material gefüllt
waren. Die Bäckergesellen des Freise hatten ihn schon Tage vor dem Brand auf
die hohe Gefahr aufmerksam gemacht, die mit dem Backen in einem so beschädigten
Ofen verbunden wären. Freise hatte diese Gefahr von einem Sachverständigen
bestätigt gehört und bereits den Plan zur Neu-Überwölbung des Backofens |
| Seite 4 gegenüber dem Sachverständigen
ausgesprochen. Danach befahl er, wegen des am 28.9 stattfindenden Marktes, im
ganzen Ofen backen zu lassen. In seinem Haus brannte es zuerst und am stärksten!
Bei näherer Prüfung der verschiedenen Brandstellen hat sich ergeben, daß
24 Wohnhäuser, die katholische Doppel- und Gewerbeschule, der ganze obere Teil
der evangelischen Kirche samt Turm ein Raub der Flammen geworden ist, acht andere
Gebäude wurden bedeutend geschädigt. Einen namentlichen Nachweis der Häuser,
(die teilweise) bei der Provinzial-, teils bei der Münchener-, der Aachener- und
der Coelnischen Feuer-Sozietät versichert sind, mitsamt der Versicherungs-Summen,
lege ich gehorsamst bei.
Die Mobilien (beweglichen Güter) waren für 21100
Rth versichert. |
| Seite 5 Gottlob ist das Innere der
evangelischen Kirche sowie das ältere Gewölbe noch unversehrt, wie ich selbst
gesehen habe, so daß an diesem Morgen ein feyerlicher, ergreifender Gottesdienst
in der evangelischen Kirche abgehalten werden konnte. Nachträglich bemerke ich
gehorsamst, daß sich bei den Rettungsarbeiten folgende Personen auf das Vorteilhafteste
ausgezeichnet haben: Steuerempfänger Brinkmann, Bergamts-Canclist Welp, Berg-Eleve
Bauer, Solbach, Spritzenmeister Bossemeier, Assessor Offenberg, Buchbinder Pokorny,
Riehen(riegen-)-führer Stall, der Bürger Poies, der Schulze u. Hilfsprediger Giese
(siehe Anmerkung) Die obdachlos gewordenen (Bürger) sind sämtlich untergebracht.
Anmerkung Der Regierungsrat Frantzier bezeugte die tätige Teilnahme
(des Giese) in der Nacht vom 24. auf den 25.9. durch Gieses Anwesenheit in Ibbenbüren
und seine thätige Hülfsleistung + (und die Hilfe des) Polizeidieners Konermann
u. des Gendarmen Sudborg (Sudborg wurde wieder gestrichen) |
| Seite 6 Dringend bitte ich, den Bau-Inspector
Kaveran bald möglichst zu senden, um seinen sachverständigen Rath, insbesondere
über die (Kosten der) Bedachung der Kirche, die Herstellung der Schulen pp. errechnen
zu können.
Leider muß ich morgen zur Grenz-Revision mit dem Amt Iburg
für 4 bis 5 Tage abwesend sein. Mein Gesuch um 4-wöchigen Urlaub ab 31.10. bitte
ich als vorläufig vertagt anzusehen. Nach meiner Rückkehr aus Iburg werde ich
nach Ibbenbüren kommen. |
| Seite 7 Damit den bedürftigen Brand-Geschädigten
sofort mit Saatkorn und Brotkorn, mit Kleidungsstücken etc. geholfen werden kann,
ist ein Hülfs-Comitee unter meiner (Grüters) Leitung in Ibbenbüren gebildet. Ein
öffentlicher Aufruf zur Hülfe (ist) erlassen, der Hülfsprediger Giese war zu bewegen,
(in seiner) heutigen, treffliche Predigt zum Besten der Abgebrannten, einen Dank
zu geben. Der Ldr. (Landrat) Unterschrift G.H.S. (Nachtrag) Auch
die neue Spinnschule im Goldbeckschen Nebengebäude und das Leggelokal sind abgebrannt,
an Utensilien wurde nichts gerettet. | |
| Seite 8 Ebenso (ist) das Inventar
der Gewerbeschule verloren. gez. von Grüter Wenn ich in meinem vorigen
Berichte gesagt habe, daß der Versicherungswert der abgebrannten und beschädigten
Objekte etwa 50.600 Rth betrage, so muß ich jetzt zur Vermeidung von Mißverständnissen
gehorsamst vermerken, daß die Summe sich im Ganzen auf 53.330 f beläuft, worunter
32.230 Rth Versicherungswert für Immobilien sind, 21.100 Rth für Mobilien sortieren
(auf Mobilien entfallen). Die Westphälischen Feuer-Sozietät, deren Direktion
ich diesen Bericht im Drange (Verlauf) der Geschäfte br.m. hochgeneigtest |
| Seite 9 mitteilen zu lassen bitte,
ist nur mit einem Capital von 22.450 Rth und 4.880 Rth beteiligt. gez. von Grüter
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| Seite 10 ist leer | |
| Seite 11 und 12 (Schreiben der Königlichen
Regierung an den Landrat) 21.10.1846 Den Ibbenbürener Brand betreffend,
gestatte ich (Folgendes) vorzulegen: Nachdem der Bau-Inspector Kaweran sich der
Untersuchung des zu Ibbenbüren am 24.9.1846 stattgefundenen Brandschadens unterzogen
hat, teilen wir Euer Hochwohlgeboren in Verfolg des Berichtes vom 27.9.1846, den
mir von dem Herrn Kaweran über das Ergebnis dieser Untersuchung unterm 10. d.
Mts. erstellten Bericht in der Anlage zur Kenntnisnahme mit, unter der Aufforderung,
die danach gemachten Vorschläge zur Instandsetzung der durch den Brand beschädigten
Kirchen- und Schulgebäude in nähere Erwägung zu nehmen, wegen der Ausführung an
den vorzunehmenden Bauten die erforderlichen Einleitungen zu treffen. Da nach
§ 23 der Allgemeinen Feuer-Polizei-Ordnung vom 30.11.1841 nach einem beträchtlichen
Brande die Wiederherstellung der beschädigten Ortschaften nur nach einem angefertigten
Plan geschehen soll, unter Zuziehung der Gemeindevertreter, der Orts- und Kreispolizei-Behörde
und eines Bau-Verständigen veranlassen wir Sie, auch dieserhalb die nötigen Anordnungen
zu treffen und uns den zu entwerfenden Retablissements- (Wiederaufbau-) Plan binnen
8 Wochen zur Genehmigung vorzulegen. Von dem Erfolge der gegen den Bäcker
Freise wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleiteten Criminal-Untersuchung
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| Seite 12 sehen wir Ihrer weiteren
Anzeige seinerzeit (rechtzeitig) entgegen. Münster, den 21.10.1846 Königliche
Regierung-Abteilung des Innern von Notze
An den Herrn Landrat Freiherr
von Grüter Hochwohlgeboren zu Mark |
| Seite 13 (Schreiben des Königlichen
Bau-Inspectors Kaweran an die Regierung) 10.10.1846 Randvermerk Münster,
den 10.10.1846 Betrifft die Untersuchung der Brandschäden in der Stadt Ibbenbüren
Zu Nr. 17431 vom 5.10.1846
Infolge des, mir durch des Herrn Staatsministers
Flottwell, Excellenz (er war ab 1846 Oberpräsident von Westfalen) gegebenen mündlichen
Befehls habe ich mich am 30.9. nach Ibbenbüren begeben, um dort die erforderlichen
Untersuchungen in Betreff der durch den Brand entstandenen Zerstörungen an der
Kirche, den Schulen und sonstigen Gebäuden vorzunehmen, und zu ihrer (Wieder-)
Herstellung das Weitere in Vorschlag zu bringen. Ich erlaube mir, die Resultate
meiner Untersuchung im Folgenden gehorsamst vorzulegen:
1) An
der evangelischen Kirche ist das Dach ganz und gar verbrannt und es ist von demselben
nichts weiter zu gebrauchen. Die Gewölbe der Kirche zeigten sich allenthalben
in einem guten Zustande, weder von der inneren noch von der äußeren Seite waren
Risse zu entdecken, der Mörtel und die Steine sind vom Feuer nicht angegriffen.
Sie haben ihrer ursprüngliche Festigkeit vollständig behalten.
An
eine Königliche Hochlöbliche Regierungs-Abteilung des Innern in Münster |
| Seite 14 Randvermerk links Zweckmäßig
möchte es indessen erscheinen, wenn die Gewölbe nach erfolgtem Aufbau des
Daches einen Aufguß von dünnem Zementmörtel erhalten, um etwaige kleinere
---(Lücken) der Fugen auszufüllen.
Aus diesem Grund erscheint
eine Erneuerung des Gewölbes oder auch nur eine Reparatur nicht notwendig. Der
Thurm ist dagegen durch das Feuer in seinem Inneren stark angegriffen Er hat fast
überall durch das Zerspringen und Abblättern der verletzt gewordenen Steine des
Mauerwerks so stark gelitten, daß der Turm bis zum Gewölbe abgebrochen und von
Neuem ausgeführt werden muß. Endlich ist noch zu erwähnen, wenngleich der östliche
Kirchengiebel (Marktstr.), der in Bruchsteinen ausgeführt ist, seine lotrechte
Stellung durchweg behalten hat, daß danach der Giebel auf etwa 10 bis 12 Fuß Höhe
abgebrochen und erneuert werden muß, weil der Mörtel durch das Feuer an (Haftung)
verloren hat, mithin eine solide Festigkeit des Mauerwerks nicht mehr da ist.
Um die Kirche gut und dauerhaft wiederherzustellen, erscheint die Jahreszeit
bereits zu weit vorgerückt, weshalb nach meiner Ansicht die dieserhalb |
| Seite 15 vorzunehmenden Arbeiten am
besten bis zum Frühjahr 1847 aufzuschieben sein werden. Um das Gewölbe der Kirche
gegen den schädlichen Einfluß der Nässe zu schützen, erscheint die Anlage eines
leichten Not-Daches erforderlich, das nach der Skizze (auf diesem Blatt) ausgeführt
und mit Stroh und einer Lehmdecke gedeckt werden kann. Wenn auch die Kosten des
Daches dadurch nicht unbedeutend werden, daß die dazu verwendbaren Hölzer nicht
für das neue Dach brauchbar sind, weil für das Not-Dach nur schwache Hölzer, und
zwar Tannenhölzer zu nehmen sein werden, dürfte jedoch der Umstand, daß die Tannenhölzer
nach dem nur kurzen Gebrauch wenig an Wert verloren haben, durch einen Verkauf
die Auslagen zum großen Teil decken, hierbei sehr zu Gunsten (dieser Lösung) sprechen.
Zu dem neuen Dach, das am besten mit Schiefer zu decken sein wird, gehören starke
und gesunde Eichenhölzer, die nicht in der Nähe vorrätig sind, |
| Seite 16 und die in der jetzigen Jahreszeit
weder gefällt noch angefahren werden können. Die Verschalungsbretter sind ebenfalls
in der benötigten Menge nicht sofort zu erhalten, ebensowenig der Schiefer. Wenn
dieses alles nicht berücksichtigt würde und wenn man mit vermehrten Kosten die
genannten Materialien aus größerer Entfernung anliefern würde, wäre dazu immer
noch viel Zeit erforderlich. Selbst die Arbeiten zur Herstellung des Gespärres
(der Sparrenkonstruktion) und der Schiefer-Bedachung (für das Dach des Kirchenschiffs)
müßten im Winter vorgenommen werden, was mit den größten Schwierigkeiten verbunden
sein würde. Schließlich ist noch zu beachten, daß vor der Herstellung des neuen
Daches das Giebelmauerwerk ausgeführt wird, außerdem müssen die schon vor dem
Brand schadhaft gewesenen Gesimse der Umfassungsmauern |
| Seite 17 wiederhergestellt werden,
dazu ist aber jedenfalls eine gute Jahreszeit abzuwarten. Diese Gründe sprechen
dafür, jetzt die Ringsten (Holzlatten) zur Anlage eines Notdaches aus leichten
Tannenhölzern anzuwenden, und die Materialien für das neue Dach während des Winters
anzuliefern und im Frühjahr sowohl die Herstellung des Mauerwerks der Kirche,
als auch das Mauerwerk des Turms auszuführen, jedoch zunächst mit der Anfertigung
und Eindeckung des neuen Kirchendachs zu beginnen. Es ist höchst wünschenswert,
den Bau des Thurmes und des Thurm-Daches zuerst vorzunehmen. Denn es ist unvermeidlich,
wenn das Kirchendach zuerst ausgeführt wird, daß durch die dann folgende Ausfertigung
des Thurmes und des Turmdaches Gelegenheit zu bedeutenden Beschädigungen des Kirchendachs
gegeben ist. Die am Turm befindlich gewesene Uhr wurde ganz zerstört. sie wird
neu angeschafft werden müssen. Ebenso haben die beiden Glocken merklich an ihrem
Cremon gelitten. Ob ohne den Ton der Glocken zu verändern, |
| Seite 18 eine Ergänzung der Räume
durch Eisen genügen wird, ist sehr zu bezweifeln. Es dürfte wahrscheinlich eine
Umgießung wenigstens der einen Glocke kaum zu vermeiden sein.
2) Die katholische
Schule mit Gewerbeschule ist zwar in einem großen Theil des Mauerwerks noch stehen
geblieben, jedoch erscheint das Mauerwerk vom Feuer so stark angegriffen, daß
wenigstens das Giebel-Mauerwerk ganz abgebrochen und erneuert werden muß. Auch
betreffend Wiederverwendung des übrigen Mauerwerks ist größte Vorsicht zu empfehlen,
da mehrere Teile durch die Zerstörung des Mörtels ihre Festigkeit verloren haben.
3) Die nahe der Kirche gelegene, im Bau begriffene (evangelische) Schule
ist nur in einigen Theilen der Balkenlage beschädigt, die durch Auswechseln und
Erneuern füglich (ordentlich) hergestellt werden können, ohne das bereits aufgestellte
Dach-Gespärre (Sparrenkonstruktion) abzunehmen.
4) Wegen der übrigen,
durch den Brand zerstörten Gebäude |
| Seite 19 war zu bemerken, wenngleich
einzelne Schornsteine und Giebel auch stehen geblieben sind, daß dennoch der Abbruch
der meisten davon unvermeidlich sein dürfte, weil das Mauerwerk durch die Hitze
zu sehr gelitten hat. Was an einzelnen, durch den Brand weniger angegriffene Mauerteilen
noch benutzt werden kann, ist im allgemeinen an Ort und Stelle bezeichnet worden.
Da übrigens die Zerstörung der Gebäude nicht in einem Zusammenhang, sondern an
sechs verschiedenen Stellen der Stadt vor sich gegangen ist (Übergreifen der Flammen?),
wird beim Wiederaufbau ein umfassender Retablissements-Plan nicht sofort zur Ausführung
gebracht werden können. Dagegen erscheint es zweckmäßig, auf jeden Fall anzustreben,
überall eine Straßenbreite von mindestens 30 Fuß festzulegen und danach die neue
Gebäudefront zu bestimmen. Durch den bei der Besichtigung der Brandstellen anwesenden
Herrn Referendarius von Malinckroth und den Herrn Amtmann Ohm waren bereits
vorläufig die Sichtungslinien (Gebäudefluchten) ermittelt worden und sie erschienen
mir zweckmäßig. |
| Seite
20 | |
| Jedoch dürfte es gut sein, hierüber aufgrund
der Katasterpläne eine übersichtliche Zeichnung aufzustellen. Schließlich erlaube
ich mir noch, ganz gehorsamst zu bemerken, daß ich mir erlaubt habe, die in vorstehendem
Bericht dargelegten Ansichten an Ort und Stelle den vorgenannten beiden Herren
mitzuteilen, um danach das Weitere auszuführen. Die speziellen Entwürfe zur Wiederherstellung
des Thurmes und der Kirche werde ich nach Beratung ausführen, sobald ich die Aufträge
dazu erhalte, was mir wünschenswert erscheinen muß Kaweran, Bau-Inspector
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| Seite 21 (Der Landrat von Grüter schreibt
an den Amtmann Ohm) 25.10.1846 Citessime (Sofort?) durch den
Kreisboten Book Br. m. ste. (kurzerhand) an Herrn Amtmann Ohm Nach § 23
der allgemeinen Feuerpolizei-Ordnung vom 30.11.1841 soll nach einem beträchtlichen
Brand die (Wieder-) Herstellung der beschädigten Ortschaften nur nach einem, von
einem Bauverständigen angefertigen Plan geschehen, unter Hinzuziehung der Gemeindevertreter,
der Orts- und Kreispolizeibehörde. Der Plan ist von der Kgl. Regierung zu bestätigen.
Obwohl ich den Plan örtlich mit Ihnen überlegt habe und mein Stellvertreter Ihnen
bereits ----(eine Skizze) nach den Katasterkarten aufgegeben hat, so hat doch
in Bezug auf Ibbenbüren die förmliche Beratung über den Plan noch nicht stattgefunden.
Im Betreff am 9. kommenden Monats eine Urlaubsreise anzutreten, ersuche ich (Grüter)
Sie, die Stadtverordneten Ibbenbürens auf Freytag, den 30ten morgens, um 11 Uhr
bei Determeier zu versammeln und auch dort selbst zu erwarten, um den Retablissementsplan
festzustellen. Die Katasterverhandlung wollen sie bis dahin vollenden und
an ------- |
| Seite 22 Sachverständiger ist, wenngleich
Kosten-----zuzuzahlen----- ----------hätte Herr Bergamts-Assessor Brabaender,
den Sie in unserem Namen darum bitten wollen, die Güte, das mit seinen Kenntnissen
zu assistieren.
Mark, den 25.10.1846 Der Landrath v. Grüter
(Amtmann
Ohm schreibt an den Landrat Grüter) 30.10.1846 Vorgang wird Herrn
Hochwohlgeboren mit der gehorsamsten Anzeige wiedervorgelegt: Sämtliche Stadtverordneten
sind zum Termin vorgeladen, auch der Herr Bergamts-Assessor Brabaender, der sich
bereitwillig erklärt hat, bei diesem Geschäft die Stelle eines Sachverständigen
zu übernehmen.
Ibbenbüren, den 30.10.1846 Der Amtmann Ohm |
| Seite 23 (Landrat Grüter schreibt
an den Amtmann Ohm) 4.12.1846 Den Brand in Ibbenbüren betreffend
Auf----Verfügung vom 21.10.unter Nr. 18415------danke ich dem Koll. G.K. zuförderst
für geneigte Mitteilung des Kaweranschen Gutachtens vom 10. d.M. und zeige gfl.
an, daß die Rathschläge des Kaweran zum größten Theil bereits benutzt worden sind.
Namentlich ist nach dem Vorschlag die dachlose evangelischen Kirche mit einem
leichten Nothdach versehen worden, das mit Stroh und einer Lehmdecke gedeckt worden
ist. Herr Bauinspector Kaweran ist ferner ersucht, die Herstellung des Thurmes
und Kirchendachs zu veranschlagen. Das evangelische Schulhaus ist nach den
Angaben gesichert, ausgebaut und bereits bezogen. Der Reparatur-Bau der katholischen
Doppelschule und der Gewebeschule ist veranschlagt und der Anschlag ist zur Ausführung
genehmigt. Wegen der Neu-Anschaffung einer Thurmuhr und Herstellung der beyden
Glocken ist die Verhandlung angelegt. Der Abbruch des vom Feuer angegriffenen
|
| Seite 24 Schornsteins und Giebels
und der Mauerstücke ist größtenteils schon bewirkt. Ein den Bedürfnissen und den
Kenntnisen entsprechenden Retablissements-Plan, vorbehaltlich früherer ------
ist im allgemeinen so festgestellt,---- indem sich der Herr Bau-Inspector schon
im Bericht vom 10.10. d. J. nach eingenommenen Augenschein damit einverstanden
erklärt hatte. Einen besonderen Bericht wird der Bau-Inspector näher erläutern.
Mark, den 4.12.1846, von Grüter |
| Seite 25 (Landrat Grüter schreibt
an die Kgl. Regierung in Münster) 14.1.1847 Zur Regierung Retablissements-Plan
für die brandbeschädigte Stadt Ibbenbüren Auf Vorfrage vom 22.10. d. J. ,
Nr. 18415 a, beehre ich mich, die wegen des Retablissements (Wiederaufbaus)
der brandbeschädigten Teile der Stadt Ibbenbüren, mit ihren Vertretern, dem Bürgermeister
Ohm und dem Bauverständigen, dem Bergamts-Assessor Brabaender geführten Verhandlungen
nebst zwey Feichnungen zu den Folge-Verhandlungen und den Protokoll-Erklärungen
den Interessenten sub voto remissionis (mit der Bitte um Rücksendung) mit folgenden
Bemerkungen gefälligst vorzulegen:
1) Die Stadt Ibbenbüren
ist keineswegs regelmäßig und nach einem durchgewiesenen (durchgeplanten) Plan
gebaut worden. Die meisten Häuser liegen ohne alle Rücksicht auf ihre Nachbarhäuser
mit ihren Bauplätzen an den mitunter überaus engen Straßen, so als wenn sie
vom Himmel herabgefallen wären. 2) Der Brand hat (hoch-) bekanntlich
in sechs verschiedenen, voneinander entfernt liegenden Stadtteilen gewüthet. Die
von ihm verursachten Zerstörungen liegen daher nicht zusammen. 3)
Aus dieser Thatsache folgt, daß beim Wiederaufbau der zerstörten Häuser die Rücksicht
(auf die planlose Bebauung) nicht leitend seyn kann, es bedarf darum, |
| Seite 26 Symetrie in den Bauplan der
ganzen Stadt zu bringen, wie es bereits vom Bau-Inspector Kaweran angedeutet ist.
4) Bei Beachtung des Retablissements-Plans, welchen der als Bauverständiger
(ausgewiesene) Bergamts-Assessor Brabaender auf mein Ersuchen unentgeltlich mit
mir zu leiten, die Gutfälligkeit gehabt hat, mußten folgende Rücksichten als Leitbild
angenommen werden: a. die Verbreiterung der Haupt- und Nebenstraßen b.
die Verschönerung der Straßen sowie der öffentlichen Plätze und Gebäude c.
auf die größere Sicherung der Stadt vor Feuersgefahren hinzuwirken, soweit dieses
ohne zu große Opfer der schwer belasteten Stadt oder ihrer nun stark heimgesuchten
Einwohner irgendwie thunlich erscheint. 5) Daß die am Ende getroffenen
Verabredungen dem Zweck (dienlich sind), haben sich (die Collegen) des Herrn Geheimen
Staatsministers Flottwell vorgestern an Ort und Stelle als ihre Zeugen geeinigt.
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| Seite 27 Vertrauensvoll bitte ich
daher gefälligst um baldige und eigentliche Ermächtigung, diese Pläne realisiern
zu dürfen. 6) Insbesondere hoffe ich ferner, daß sämtliche Gassen,
an welchen brandbeschädigte Gebäude liegen, eine ihnen früher theilweise fehlende
Breite vermittelt wird, die es ermöglicht, daß Feuerspritzen, wenn auch nur zur
Noth, passieren können, daß die beiden Hauptstraßen in der Ober- und Unterstadt
überall viel breiter werden, als sie es bisher gewesen sind, daß durch die Einziehung
(Entfernung) mehrerer Mauern bedeutende Hindernisse der Passage entfernt werden,
daß durch das Zurückschieben der Baulinien am alten Kirchhof und der Hauptstraße
nach Münster beide Straßen ein viel freundlicheres Aussehen bekommen werden, als
sie es bisher gehabt haben und daß sie dem Eingang zur evangelischen Schule in
erfreulicher Weise nunmehr geeigneten Raum geben und daß es möglich nun erscheint,
ein verdecktes (abgedecktes) Wasser-Reservoir in der (Straße) Kützelbach und in
der Straße zwischen Kreimers (Cramers) und Freises Haus anzulegen. |
| Seite 28 7) Die Taxation des
zur Verbreiterung der Kützelbachstraße erforderlichen Grundes und Landes für den
(Kosten-)Anschlag der neu anzulegenden, verdeckten Wasserbehälter wird ergeben,
ob der Stadt die erforderlichen Geldmittel ohne zu großen Druck wird aufbringen
können. Sollte etwa das der Fall sein, so behalte ich mir einen Antrag auf -----einen
Zuschusses aus dem Armuts-Fonds vor. 8) Jedenfalls wird ein solcher
Zuschuss (schon) allein die Realisierung des Plans ermöglichen, den Platz des
Freiseschen Hauses, theils zur Hauptstraße nach Münster, theils zum Marktplatz
(gelegen), anzukaufen. Da die Straße nach Münster ein Theil der vom Amt übernommenen
Kohlenstraße ist, so wird ---hoffentlich zu einer bedeutenden Berg---(spende)
bereit finde lassen. Den näheren Antrag muß ich mir jedoch vorbehalten, obwohl
ich nur deswegen mit der Erstattung dieses Berichts gewartet habe, um den Antrag
stellen zu können. Freise ist angeblich erst in diesen Tagen vom Nervenfieber
so weit genesen, daß er sich vernehmen lassen konnte, nach mündlicher Aussage
des Amtmanns (ist er) auch zu einem festen Entschluss gekommen. Die (Untersuchung)
des Machbaren zur Ankaufssumme hat begonnen. Mark, den 14.1.1847 von Grüter
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| Seite 29 Nur ein Kuvert 27.10. - Landrat
Grüter, Tecklenburg an den Amtmann Ohm | |
| Seite 30 (Schreiben von Landrat Grüter
an die Regierung) 2.2.1847 Ibbenbüren, Retablissements-Plan betreffend
In Verfolg. meines gef. Berichts vom 14.1.1847 Nr. 439 bedaure ich, Kgl. P.,
in der Anlage einen Protest der Eheleute Cramer (Brunnenstr., Metzgerei Sandmann,
gegenüber von Bäcker Freise) gegen die Realisierung der in Ihrem Namen vorgesehenen
Abtretung eines Stückchen Grundes (weiterleiten) zu müssen. Da die Oberlingensche
Gütergemeinschaft herrscht und das abzutretende Grundstück den Miteigenthümern,
seinen Geschwistern, (gehört) und da von keiner Exposition zum Wiederaufbau des
abgebrannten Hauses die Rede ist, wird m. Erachtens --- rechtens kein günstiges
Recht sein können, daher (wird) von der beabsichtigten Straßenverbreiterung abstrahiert
(abgesehen). Haus Mark, v. Grüter |
| Seite 31 ist leer | |
| Seite 32 (Der Amtmann Ohm schreibt
an den Landrath, Freiherrn von Grüter) 3.2.1847
1. Randvermerk
links Ibbenbüren, den 1.2.1847 Der Ankauf der Haus- und Hoffläche vom
Bäcker Freise in der Stadt Ibbenbüren am Marktplatz und die Erleichterung
des Straßenverkehrs betreffend Ex officio
2. Randvermerk links Abschrift
Ref. g. R. (gegen Rückgabe) in Verfolg des Berichts mit dem Bemerken vorzulegen,
daß ich bei den vom Grundbesitz der Straße (abzutretenden Flächen) für die
Stadt zu erwartenden Gewinn nicht mit 1.200 Rth. bewerten kann. Der von Ohm
bereits projectierte Ankauf eines kleinen Theils des Gartens von Freise wird
die scharfe Straßenecke beseitigen und läßt den Freise wieder gefahrlos
ausfahren. Für die Stadt Ibbenbüren ist ein Ankauf für einen so exorbitanten
Kaufpreis gar nicht (möglich). Auch ich biete daher für---(Verwirklichung)
des betr. Projects ..........Mark. Mark, 3.2.47, von Grüter
Die
Euer Hochwohlgeboren durch mehrmaligen Augenschein bekannte Lokalität des seitwärts
gedachten (nebenstehend vermerkten) Grundbesitzers, des Bäckers Freise in der
hiesigen Stadt, die auch im Retablissements-Plan verzeichnet ist, umfaßt nach
der hiesigen Flurkarte und der Mutterrolle eine Grundfläche in Flur 40
Parzelle
283 Haus und Hof 31 Quadratruthen - 99 Fuß Parzelle 284 Hofraum 19 dto
86 Fuß Zusammen 51 dto 87 Fuß
Parzelle 283, Bäcker Freise, ist
das Grundstück Marktstr. 10, Hilckmann, "Ledigs Anna"
Der Freise ist
bereit, diese Grundfläche zu verkaufen. Er verlangt aber dafür die enorm hohe
Summe von 1.200 Rth, er will sich nicht auf einen billigeren Preis einlassen.
Unter Mitwirkung des nicht weit von diesem Platz wohnenden Stadtverordneten, dem
Schuhmacher Jörgens, (Unterer Markt, Mager, Rosen-Apotheke) habe ich versucht,
durch eindringliche Vorstellungen und Darlegung der Vortheile, die Hausbesitzer
|
| Seite 33 in der Nähe dieses Platzes
von dem großen Nutzen zu überzeugen, der insbesondere für sie daraus erwachsen
würde, wenn der Platz als freier Marktplatz aquiriert (erworben) würde, und deshalb
zu einem angemessenen, freiwilligen Beisteuern zum Ankauf des Grundstücks aufgefordert.
Alle Bemühungen sind aber fruchtlos geblieben. Außer dem Herrn Jörgens, der im
Falle des Zustandekommens 25 Rth dazugeben will, hat niemand anderes sich zu einem
Beisteuern bewegen lassen. Die Stadtgemeinde als solche hat aber keinen Fonds,
um etwa beim Ankauf dieses Platzes mitwirken zu können. Sie hat für die nächsten
10 Jahre genug zu thun, um die städtischen Schulden für die Kirche, die Schule
und sonstige Bauten und Anlagen zu tilgen. Ein dringendes Bedürfnis zur Vergrößerung
des angrenzenden Schweine-Marktplatzes (Unterer Markt) liegt nicht vor, das eine
neue Anleihe zur Aufbringung eines solchen Betrags rechtfertigen könnte. |
| Seite 34 Wenn daher der Staat sich
nicht veranlaßt sieht, diesen Platz (Garten von Freise) anzukaufen zur Förderung
eines besseren und leichteren Verkehrs auf der daneben führenden, sehr beengten
Straße im Zuge der Chaussee von Ibbenbüren nach Münster, wird darauf verzichtet
werden müssen.
Der Amtmann Ohm An den Königlichen Landrath Herrn
Freiherrn von Grüter Hochwohlgeboren Mark |
| Seite 35 Kuvert An den Königlichen
Landrath Herrn Freiherrn von Grüter Hochwohlgeboren Mark |
| Seite
36 ist leer |
| Seite 37 (Schreiben der Regierung
an den Landrat v. Grüter) 29.1.1847 Auf den Marginalbericht vom
14.1. weisen wir Ew. Hochwohlgeboren darauf hin, daß aus dem Chausseebau-Fonds
eine Unterstützung zum Ankauf des Freisenschen Hausplatzes in Ibbenbüren sich
nicht in Aussicht stellen läßt, da zur Verbreiterung der in den Chausseeweg fallenden
(mündenden) Straße nur eine ganz unbedeutende Fläche des Gartens in Anspruch genommen
zu werden braucht. Münster, den 29.1.1847 Königliche Regierung - Abtheilung
des Innern v.Notze An den Herrn Landrath, Freiherrn v. Grüter, Hochwohlgeboren
zu Mark
(Landrat Grüter an Amtmann Ohm) 6.2.1847 Br. m.
sfr. (sofortige Rückgabe an die andere Instanz) An den Amtmann Ohm zur Kenntnis
v. Grüter - ad Acta
(Amtmann Ohm) Nach genommener Abschrift zu den
hiesigen Akten gehorsamst wieder vorzulegen Ibbenbüren,. den 9.2.1847 Der
Amtmann Ohm |
| Seite 38 (Schreiben der Regierung
an den Landrat v. Grüter) 31.1.1847 Auf den Bericht vom 14.1. benachrichtigen
wir Euer Wohlgeboren, warum wir uns veranlaßt gesehen haben, den uns vorgelegten
Plan zum Retablissement des durch Brand beschädigten Teils der Stadt Ibbenbüren
zunächst dem Bauinspector Kaweran zur Prüfung mitzuteilen. die in dieser Beziehung
etwa noch zu machenden Erinnerungen (Vorschläge) behalten wir uns deshalb vor.
Im Allgemeinen können wir uns mit Ihren Vorschlägen zwar jetzt schon einverstanden
erklären, da jedoch die definitive Genehmigung des Plans von der Ermittelung der
zur Ausführung erforderlichen Geldmittel und deren (Beschaffung) sowie vom Erfolg
der noch nicht beendeten Verhandlungen mit dem Freise abhängig bleibt, wollen
Sie die deswegen noch erforderlichen Verhandlungen möglichst beschleunigen, um
uns die in Ihrem Bericht angekündigten Anträge bald vorlegen zu können. Dem Bericht
mit den Anträgen sehen wir binnen 3 Wochen entgegen. Münster, den 31.1.1847
Königliche Regierung - Abtheilung des Innern v.Notze
An den Herrn
Landrath, Freiherrn v. Grüter, Hochwohlgeboren zu Mark Randvermerk links An
den Herrn Amtman n Ohm In den Akten fehlt der letzte Bericht, worin die
Kgl. Reg. anzeigt, daß Freise für seinen Bauplatz (Hofplatz) so unverschämt
gefordert habe, daß darauf nicht weiter reflectiert werden kann.
(Antwort
von Landrat v. Grüter an die Regierung) Cito (schnell) abzuschreiben, 13.2.1847
12.2.1847 Die Kgl. Hochl. Reg. hat sich mit den Grundsätzen
im Allgemeinen einverstanden erklärt, die bei Anfertigung des Retablissement-Plans
von Ibbenbüren befolgt sind, den Plan jedoch dem Bauinspector Kaweran zur örtlichen
Revision in fachlicher Beziehung mitgeteilt. Vor einer definitiven Genehmigung
erwartet hochdieselbe (Regierung) noch die Ermittlung und Feststellung der zur
Ausführung erforderlichen Geldmittel |
| Seite 39 und einen Bericht über ihre
disponible Stellung (ob und wann sie zur Verfügung stehen). Ew. Hochwohlgeb. veranlasse
ich daher die Expection (Untersuchung) der besonders in der Kützelbachstraße zwecks
Genehmigung der Gewinnung zweckmäßiger Complexe? ------abzutretenden Grundstücke
schleunigst vornehmen zu lassen. Die Grundsätze des § 23 der Allgemeinen Feuerpolizei-Ordnung
vom 30.11.1841 müssen dabei leitend sein. (Es ist der)-----Grad der Kosten
der projectierten verschiedenen Wasser-Reservoirs in verschiedenen Teilen der
Stadt durch (Kosten-)Anschlag festzustellen. Sobald mir der Kostenanschlag und
der Expections-(Untersuchungs-)Vorschlag vorliegen, werde ich versuchen, einen
Zuschuß zu den Kosten aus dem Staatsfonds zu vermitteln. ---------woran es nur,
wenn Herrn Bauinspector Kaweran den Vorschlag --------schon vorgelegt werden könnte,
noch lieber, wenn er -----bei Gelegenheit denselben selbst anfertigen wollte,
weshalb ich deswegen-------Anfrage bei ihm ----- Mark, 12.2.47 von Grüter
(Schreiben von Landrat Grüter an die Regierung) 13.2.1847
An Kgl. Regierung Retablissementsplan von Ibbenbüren Eine p. Reg. bitte
ich auf hohe Vfg. vom 31ten Nr. 244 I P , dem Bauinspector Herrn Kaweran eine
höchstens 4-wöchige Frist zur Nachprüfung zugunsten des Retablissements-Plans
von Ibbenbüren einräumen zu wollen, |
| Seite 40 denn sobald eine günstige
Witterung eintritt, muß mit den Bauten in Ibbenbüren vorangeschritten werden.
Ich beehre mich dabei, darauf aufmerksam zu machen, daß nach meinem Bericht vom
3ten, Nr. 783 der Plan als aufgegeben zu betrachten ist, den Freisensschen Haus(platz)
für einen öffentlichen Platz und zur Verlegung der Kohlenstraße nach Münster zu
aquirieren (zu erwerben), da der Freise unverhältnißmäßige, ja sogar unverschämte
Forderungen macht und er davon nicht abgehen will. Den wegen der Erweiterung,
besonders der Kützelstraße erforderlichen Grund und Boden wird die städtische
Communal-Kasse zu zahlen haben,
Unverständliche Logik sich erst
verweigern können, oder aus ---gründen keinen Zuschuß aus dem Staatsfonds dazu
und zur Anlegung von Wasser-Reservoirs an der Stadt vermittelt zu erhalten suchen.
oder sie wird aus (Solidaritätsgründen) einen Zuschuß aus dem Staatsfonds dazu
bekommen, auch zur Anlegung von Wasser-Reservoirs. Die Entscheidung darüber, ob
die Stadt diese |
| Seite
41 Gelder bekommen wird, influriert (fußt) auf dem Retablissements-Plan,
sowie auf den Wiederaufbau von (Häusern) Ich bitte daher, gefl. den Plan zur
Ausführung bald möglichtst genehmigen zu wollen. Mark, 13.2.47 v. Grüter
|
|
| Seite 42 (Schreiben der Königlichen
Regierung an den Bau-Inspector Kaweran) 6.3.1847 Nach dem Ew. Hochwohlgeboren
mitgeteilten und am 18. d. Mts. uns wieder eingereichten Bericht des Herrn Landrats
von Grüter vom 3. d. Mts. glaubt dieser, den Plan gänzlich aufgeben zu
müssen, beim Retablissement des abgebrannten Teils der Stadt Ibbenbüren das
Freisensche Grundstück für einen öffentlichen Platz und zur Verlegung der Kohlenstraße
nach Münster zu erwerben, da der Besitzer ganz unverhältnismäßige Forderungen
stellt und die Stadt Ibbenbüren außerstande wäre, ein solches Opfer zu bringen.
Wir haben uns jedoch bei näherer Erwägung davon überzeugen müssen, daß die
Erwerbung des Freisenschen Grundstücks oder eines Teiles davon erforderlich und
notwendig ist, nicht allein, um für die Verbindung der Straßen miteinander Raum
zu gewinnen, sondern auch, um in der Straße von Münster nach Osnabrück eine höchst
unbequeme und bei stärkerer Passage sogar gefährliche, fast rechtwinklige Biegung
ausgleichen zu können. Da Freise aufgrund des 23 der Allgemeinen Feuerpolizei-Ordnung
von Westfalen vom 30.11.1841 zur Ausführung des Retablissements-Plans die teilweise
oder ganze Abtretung seines Grundstücks gegen Etschädigung sich wird gefallen
lassen müssen (Enteignung), beabsichtigen wir, zur Erreichung des Zwecks, nämlich
der Umlegung der genannten Straße, für den Kauf des Freisenschen Grundstücks,
soweit die Stadt Ibbenbüren |
| Seite 43 Randvermerk links
von
Landrat Grüter -nicht wörtlich- ....Erteilte ich bereits mündlich die
Weisung, streng darauf zu halten, daß ein Brand- Beschädigter sich unterstehe,
ohne eine von Ihnen erteilte Genehmigung vorher zu bauen und daß bei der
Ertheilung der Genehmigung die erforderliche Rücksicht auf feuerpolizeiliche
u. sonstige gesetzliche Bestimmungen zur Verschönerung der Stadt zu beachten
ist. Verhandlung ---Zusage von Ihnen gewonnen werde. Marck, 5.3.1847 der
Landrat von Grüter
zur Bestreitung der Kosten nicht imstande sein
sollte, eine angemessene Beihülfe allerhöchsten Ortes als Gnadengeschenk zu erbitten.
Darum beauftragen wir Sie, die Kosten der Umlegung der fraglichen Straße am
Grundstück des Freise schleunigst zu veranschlagen, soweit die Umlegung unumgänglich
notwendig ist, und uns den Kostenanschlag unter Beifügung eines anschaulichen
Situationsplans, aus dem ersichtlich ist, wie viele Quadrat-Ruthen vom Grundstück
Freise erforderlich sind, binnen 14 Tagen zur Revision einzureichen. Wir fügen
den Bericht des Herrn Landrats v. Grüter vom 3. d. Mts. nebst dessen Anlage zum
etwa erforderlichen Gebrauch s. rem. (gegen Rückgabe) hier wieder bei, sowie einen
größeren Situations-Plan, der im Interesse der Chaussee-Bauverwaltung angefertigt
worden ist.
An den Königlichen Bau-Inspector Herrn Kaweran, Wohlgeboren
(Die Königl. Regierung schreibt darauf an den Landrat Grüter) 27.2.1847
Abschrift erhalten, Ew. Hochwohlgeboren Auf Ihren Bericht vom 13.
d. Mts., mit Vorbehalt weiterer Mitteilung, |
| Seite 44 wenn der Bauinspector Kaweran
den ihm erteilten Auftrag erledigt haben wird. Inzwischen wollen Sie durch Ermittlung
und Feststellung dessen, was zur Ausführung des Retablissements-Planes nötig ist
sowie des Zuschusses, den die Gemeinde Ibbenbüren dazu unerläßlich bedarf, das
Erforderliche vorbereiten, um dann nach Eingang des von Herrn Kaweran zu entwerfenden
Projekts zur Umgestaltung der Straße am Freisenschen Grundstück, den Antrag auf
Bewilligung eines allerhöchsten Gnadengeschenks uns gehörig motiviert (begründet),
vorlegen zu können. Im Übrigen finden wir gegen den Wiederaufbau der Privathäuser
nach dem uns, in Ihrem Bericht vom 14. d. Mts. vorgelegten Plan, unter Berücksichtigung
der von dem Bau-Inspector Kaweran dazu gemachten Bemerkungen in dem in Abschrift
beigefügten Bericht des Kaweran vom 11. d. Mts. nichts zu bemängeln. Wir wollen
die Ausführung genehmigen in Erwartung, daß bei Erteilung der Bau-Consense (-genehmigungen)
und bei der Bauausführung die feuerpolizeilichen Vorschriften seitens der Ortspolizei-Behörde
ihre Beachtung finden und daß auf die Verminderung und Vorbeugung der Feuergefahr
nach Möglichkeit hingewirkt wird. Die Anlagen des Berichts vom 14.1.1847 gehen
zur weiteren Veranlassung dann zurück. |
| Seite 45 Was schließlich den unter
Nr. 493 im--- Journal am 3. d. Mts. erstatteten Bericht anbetrifft, dessen Anlage
hierbei zurückgesandt wird, ist allerdings richtig, daß nach der "Lingenschen
Gütergemeinschaft" ein Ehegatte ohne Einwilligung des anderen über unbewegliche
Güter des gemeinschaftlichen Eigentums nicht verfügen kann.
Der Widerspruch
der Ehefrau des Cramer dürfte jedoch dadurch erledigt sein, daß nach Äußerung
des Kaweran die Versetzung der in Rede stehenden Mauer nicht erforderlich sein
würde, wenn die Straße an dem Freisenschen Grundstück nach Vorschlag des Kaweran
umgebaut würde. Schlimmstenfalls würde hier die Expropriation (Enteignung) zwecks
Ausführung des Retablissements-Planes auf Grund des § 23 der allgemeinen Feuerpolizei-Ordnung
vom 30.11.1841 auch gegen den Willen des Cramer zur Anwendung zu bringen sein.
Münster, den 27.2.1847 Königliche Regierung, Abteilung des Inneren von
Notze An den Herrn Landrat Freiherr von Grüter Hochwohlgeboren zu
Mark |
| Seite 46 (Der Bau-Inspector Kaweran
schreibt an die Regierung) 11.2.1847 Münster, den 11.2.1847 Bertrifft
den Wiederaufbau der abgebrannten Teile der Stadt Ibbenbüren ad. Nr. 244 IP. vom
31.1.1847 nebst 6 Anlagen Indem ich mir erlaube, in der Anlage die Verhandlungen
und Zeichnungen des Wiederaufbaus der abgebrannten Teile der Stadt Ibbenbüren
betreffend, ganz gehorsamst wieder zu überreichen, füge ich folgende gutachterliche
Bemerkungen hinzu: 1. Die zur Begradigung und Verbreiterung der Kützelbachstraße
vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen nach meiner Ansicht zweckmäßig. Jedoch wird
der Vorbau des Hauses Dierkes, der die Straße bedeutend verengt, und der in der
Zeichnung dargestellt ist, fortzulassen sein oder in anderer Richtung anzulegen
sein, wenn das Gebäude Dierkes, wie die rote Farbe in der Zeichnung anzeigt, neu
gebaut werden soll, damit der Anbau die Breite der Straße nicht beeinträchtigt.
2. Die vorgeschlagenen Veränderungen der Kontinuität an den Gebäuden
des Freise (Marktstr. 10, Hilckmann), Cramer (Brunnenstr., Sandmann) und des Schröder
(Marktstr. 9, Schilling am Durchgang) erscheinen zwar ganz zweckmäßig, sie werden
aber für die insgesamt |
| Seite 47 sehr unbequeme Richtung (Biegung)
der Straße nach Münster wenig Nutzen bringen, wenn nicht danach gestrebt wird,
das Gebäude Freise so zu verändern, daß die Straßenbiegung sanfter als bisher
angelegt werden kann. Die Aussicht, die durch die Verhandlungen wegen des
Ankaufs des Freisenschen Gartens eröffnet wird, gibt Hoffnung, dem Gebäude eine
Form und Lage geben zu können, die sowohl die scharfe Biegung der Straße sanfter
macht, als auch, daß der hinter dem Gebäude liegende schmale Durchgang (zwischen
Freise und Schröder zur Brunnenstr.) verbreitert werden kann. Das wird möglich,
wenn das Gebäude Freise an der südwestlichen Ecke abgeschnitten wird und die hintere,
die östliche Front (zur Brunnenstr.) parallell mit der anderen Front (von Cramer)
gestellt wird, wie es in der Zeichnung mit Bleistift angedeutet ist. Der durch
diese Veränderungen der Form des Hauses verloren gehende Raum kann gut ersetzt
werden, wenn das Gebäude in den Garten (zum Markt) hinein verlängert wird. Wird
von Seiten des Staats der Gemeinde Ibbenbüren ein Zuschuß |
| Seite 48 zu den Kosten des Retablissements
gewährt, so geht mein unmaßgeblicher Vorschlag dahin, die Verwendung des Geldes
für das Freisenschen Gebäude zur Bedingung zu machen. 3. Wegen der Vorschläge
zur Verbreiterung der Straße in der Nähe der katholischen Kirche ist nichts weiter
zu bemerken. gez.Kaweran Bauinspector An eine Königliche Hochlöbliche
Regierung Abtheilung des Innern in Münster |
| Seite 49 (Der Amtman Ohm schreibt
an den Landrat von Grüter) 8.3.1847 Linker Randvermerk von Landrat
Grüter -- so wie von mir verfügt, den Retablissementsplan mit sämtlichen
Verhandlungen und Zeichnungen der betroffenen Verkäufe anzulegen. Nachlässigkeiten
bei der Annektierung (Übernahme) der Anlagen müssen durchaus vermieden werden.
Retablissementsplan von Ibbenbüren betreffend Ich habe gleich am 20. d.
Mts. den Bau-Inspector Kaweran ersucht, die örtliche Revision des Retablissementsplans
in technischer Beziehung schleunigst vorzulegen, und die Kosten-Veranschlagung
der projectierten Wasser-Reservoirs gleichzeitig zu bewirken. Was Kaweran
hierauf erwidert hat, wollen Euer Hochwohlgeboren aus dem s.p.r. beigefügten Schreiben
(sub Petito remissionis, Zusendung mit der Bitte um Rückgabe) des Kaweran
vom 23. v. Mts. geneigtest entnehmen. Sobald Kaweran hier ankommt, werde ich
mit ihm an Ort und Stelle alles gehörig ordnen |
| | |
| Seite 50 und ich werde die Grundabschätzungen
vornehmen. Zu diesem Rezeß muß ich aber bitten, mir die Verhandlungen sowie den
Retablissements-Plan schleunigst zu übersenden, da diese Unterlagen bei Vornahme
des Geschäfts nicht entbehrt werden können. Der Amtmann Ohm
An den Königlichen
Landrat Herrn Freiherrn von Grüter Hochwohlgeboren zu Mark |
| Seite 51 (Landrat Grüter schreibt
an den Amtmann Ohm) 11.3.1847 Citissime (schnellstens) An Herrn
Amtmann zu Ibbenbüren
Auf Ihren Bericht vom 8ten d. Jahres, betreffend
den Retablissements-Plan von Ibbenbüren übersende ich Ihnen unter der Bedingung
der Rückgabe die den Plan betreffenden Verhandlungen vom 3.10. und 3.11.1846 und
17.1.1847 mit 2 Zeichnungen und das Schreiben des Herrn Bauinspectors Kaweran
vom 23. d. Jahres. Da die Bauzeit näher kommt und da es nicht feststeht, wann
Herr Kaweran in Ibbenbüren eintreffen wird, veranlasse ich Sie, den Kostenanschlag
über die anzulegenden Wasser-Reservoirs selbst schleunigst anzufertigen und die
sofortige Taxation (Bewertung) der zum Retablissement erforderlichen Grundparzellen,
über deren Abtretung ein Vergleichs-Abkommen nicht zustande gebracht wurde, zu
veranlassen. Damit Kosten erspart und die Verhandlungen abgekürzt werden, wollen
Sie den zur Abtretung von Grund und Boden´durch den Retablissementsplan Verpflichteten
den § 23 der Allg. Feuerpolizei-Ordnung für Westfalen vorlesen, |
| Seite 52 Sie wollen versuchen, die
Verpflichteten zu bewegen, sich vorab mit Ihnen über zwei hinzu zu ziehende gerichtlichen
Taxatoren (zu einigen), von den die Verpflichteten einen und einen Obmann zu wählen
haben, und zu erwägen, die Eigentümer bei dem Taxations- Geschäft hinzu zuziehen.
Schließlich kann ich Ihnen recht dringend empfehlen, die Ihnen zustehenden
Befugnisse bei Erteilung des Special.-Bau- Consenses im Interesse der Stadt streng
auszuüben. Mark 11.3.1847 v. Grüter |
| Seite 53 (Die Königl. Regierung schreibt
an Landrat Grüter) 8.4.1847 In Verfolg (Beantwortung) unserer Verfügung
vom 27.2. d. J. wird Euer Hochwohlgeboren der von dem Bau-Inspector Kaweran gefertigte
Kostenanschlag betreffend die Umlegung der Chaussee-Straße am Freisenschen Grundstück
beim Retablissement (Wiederaufbau) des abgebrannten Teils von Ibbenbüren nebst
beigefügtem Situationsplan mit dem Bemerken zugesandt, daß wir gegen die Ausführung
des Plans bei unserer Revision nichts zu beanstanden gefunden haben. Wir sehen
nun der Erledigung unserer Verfügung bezüglich der zu beantragenden Bewilligung
eines Allerhöchsten Gnadengeschenks zur Ausführung des Retablissements baldigst,
längstens binnen 3 Wochen, entgegen. Münster, den 8.4.1847 Königl. Regierung
- Abteilung des Innern v. Notze An den Herrn Landrath Freiherrn von
Grüter Hochwohlgeboren zu Mark
(Schreiben von Landrat Grüter an Amtmann
Ohm) 14.4.1847 Mit dem Situationsplan br. m. ste. (kurzerhand)
an Herrn Amtmann Ohm mit der dringenden Aufforderung, durch schleunige Versendung
der vollständigen Verhandlungen zur Erbittung eines allerhöchsten Gnadengeschenks
befähigen zu wollen. Termin 10 Tage Es ist streng darauf zu achten,
daß der Freise nicht eher und nicht anders kann, bis er nach den Bestimmungen
des Retablissements-Plans gefragt hat. Mark, 14.4.47 v. Grüter |
| Seite 54 (Amtmann Ohm schreibt an
den Landrat v. Grüter) 22.4.1847 Ibbenbüren, den 22.4.1847
Verfg. vom 11.3. d. J. Nr. 1488 und br. m. sf. rem. Verfügung vom 14.4.
d. J. Nr. 1218 Citissime
linker Randvermerk von Grüter
26.4.1847 Mit einer Rolle Zeichnungen und sämtlichen Anlagen br.
m. sft. in 10 Tagen zurück an den Herrn Referenten. Die als Anlagen vorhandenen
Schreiben und Verhandlungen mit der Witwe Stern (später Magnus) und dem
Färber Goldbeck sind noch nicht gewesen und sind noch zu führen.
Einschub
demnach fehlen die Erklärungen des Lefmann und des Hoffschulte, welche nach
dem Kaweranschen Kostenanschlag ebenfalls Grund abtreten müssen.
Gleiche
Verhandlungen mit Lefmann (Dreker) und Hofschulte (Eisen Feldmann) sind aufzunehmen
Sie haben nach dem Kostenanschlag des Kaweran abzutreten: ersterer (Lefmann)
2 ¾ Quaqdrat-Ruthen Grund letzterer (Hofschulte) 3 ¼ Quadratruthen Grund.
Die Kostenanschläge für die Wasser-Reservoirs sind zu erwarten und alle
Kosten für einen Antrag auf Unterstützung sind zu übersichtlichen Summen zu
erstellen. Bei Bestellung der Taxatoren (wegen des Kostenanschlags) sind Sie
erst nach Unterschrift meiner Verfügung vom 11.3.1847 zu Werke gegangen..........
Mark, den 26.4.1847 v. Grüter, L.R.
Randvermerk Amtmann Ohm
30.4.1847 Der Bauinspector Kaweran wurde heute an die Einsendung
des Kosten-Anschlags für die Wasser-Reservoirs erinnert. Ibbenbüren, den
30.4.1847 Der Amtmann Ohm
Zur Erledigung der rubrizierten und unter
Rücksendung der br. m. s. f. rem. (eiligen) Verfügung vom 14. d. Mts. und dem
beigefügten Kosten-Anschlag und dem Situationsplan des Bau-Inspectors Kaweran,
verhalte (versäume) ich nicht, in den beigefügten beiden Verhandlungen
die Abschätzungen über die, von der Witwe Stern und dem Färber Goldbeck, wegen
der Erweiterung der Kötzelbachstraße abzutretenden Grundflächen gehorsamst
zu überreichen, ebenso die Abschätzungen über die von Wilhelm Freise zur Umlegung
und Erweiterung der Münster-Osnabrücker Chaussee-Straße abzutretenden Grundflächen.
In Betreff der Höhe der Abschätzung der von der Witwe Stern und dem Färber Goldbeck
abzutretenden Grundflächen ist meines Erachtens dagegen nichts einzuwenden. Man
muß berücksichtigen, daß von Freise 20 Quadrat-Ruthen Haus- und Gartengrundfläche
|
| Seite 55 abgetreten werden müssen,
das wieder aufzubauende Haus erhält eine ganz andere Richtung und deshalb
können die alten Fundaments-Mauern sowie die Grundmauern des Kellers beim Wiederaufbau
nicht mehr benutzt werden. Der Abbruch der noch vorhandenen alten Gartenmauer
und das Wegräumen der Steine und von Schutt, sowie der Aufbau einer neuen Mauer
für den ihm verbleibenden Teil des Gartens hat er auf seine Kosten übernommen.
Er hat auf alle Nebenvergütung verzichtet, daher erscheint auch mir das von ihm
geforderte Pauschal-Quantum von 375 Rth. nicht zu hoch zu sein, zumal er noch
225 Rth. unter der veranschlagten Taxe von Kaweran geblieben ist.
Die
Kostenanschläge der Wasser-Reservoirs vom Bauinspector Kaweran sind übrigens noch
nicht eingegangen. Sämtliche Beteiligten sind über dem Inhalt der Allgemeinen
Feuerpolizei-Ordnung vom 30.11.1841 und der Verordnung der Königl. hochlöblichen
Regierung |
| Seite 56 vom 30.12.1834 die Einhaltung
der Bau-Consense (-genehmigungen) betreffend, erinnert und verpflichtet. Ich werde
streng darauf achten, daß hiernach verfahren wird. Schließlich bemerke ich noch,
daß ich die mit der Verfügung vom 11.3.d. J. übersandten Anlagen und beide Zeichnungen
vorläufig noch zum nötigen Gebrauch zurück behalten habe.
Der Amtmann
Ohm An den Königlichen Landrat Herrn Freiherr von Grüter Hochwohlgeboren
Mark |
| Seite 57 (Die Regierung schreibt an
den Landrat v. Grüter) 10.5.1847
linker Randvermerk von Landrat
Grüter 19.5.1847 Schnellstens an Herrn Amtmann Ohm zur schleunigsten
Erledigung der betr. Verfüg. und Anzeige der Hinderungsgründe. Termin
8 Tage Mark, 19.5.47 v. Grüter
Erste Erinnerung Der Erledigung
unserer Verfügung vom 8.4. d. J. Nr. 1037 P. betreffend das für den Wiederaufbau
des abgebrannten Teils der Stadt Ibbenbüren zu bewilligende Gnadengeschenk
sehen wir binnen 14 Tagen entgegen. Münster, den 10.5.1847 Königliche
Regierung Abtlg. des Innern Notze
An den Herrn Landrat Frhr.
v. Grüter Hochwohlgeb. zu Mark
Cito (schnell) ( Seite 57 u.
58 Untervermerk - Der Landrat antwortet der Regierung) 29.5.1847
Zur Regierung Das Gnadengeschenk zum Wiederaufbau des abgebrannten
Teils der Stadt Ibbenbüren läßt sich, wie ich im Schreiben vom 8.4.47 Nr. 1037
P und in der Erinnerung vom 10. d. J. v.s.p. Nr. 1037 P gef. angegeben habe, nicht
eher mit Erfolg erbitten, als daß die Beschlüsse über die zur Sanierung der
Stadt notwendigen Wasser-Reservoirs vorliegen. Der Herr Bauinspector Kaweran hat
die Anfertigung der Reservoirs übernommen und um Einsendung der Kostenanschläge
ersucht. Der Amtmann Ohm hat jedoch erwidert, was aus der beigefügten Anlage
hervorgeht. Ich bitte daher gef. um Fristbewilligung bis 8 Tage nach dem Erfragen
der Kostenanschläge bei dem Amtmann Ohm Mark, 29.5.47 v. Grüter |
| Seite 58 (Der Amtmann Ohm schreibt
an den Landrat) 27.5.1847 (Ihr Schreiben) wird brm. mit folgender
Anzeige gehorsamst wieder vorgelegt. Gleich nach Empfang der‚ Eu. Hochwohlgeboren
verehrlichen brm. Vfg. vom 30.4.d.J. Nr. 2128 habe ich dem Herrn Bau-Inspector
Kaweran zu Münster an die schleunige Erledigung der verlangten Kostenanschläge
für die beabsichtigte Anlage der Wasser-Reservoirs erinnert. Was Kaweran hierauf
erwidert hat, wollen Eu. Hochw. aus dessen hier beigefügten Schreiben vom 19.
u. 23. d. Mts. gefl. entnehmen. Bis heute habe ich die Kostenanschläge noch
nicht erhalten. Erst nach Eingang derselben kann ich die allegierte (zitierte)
Verfügung Eu. Hochwohlgeb. vollständig erledigen.
Ibbenbüren, den 27.5.1847
Der Amtmann Ohm |
| Seite 59 ( Der Amtmann Ohm schreibt
an Landrat v. Grüter) 22.6.1847 Ibbenbüren, den 19.6.1847 br.m.s.f.rem:
Vfg. vom 26.4.47 22.6.1847 Herrn Frhr. Cito (schnell) Zur Erledigung
der rubrizierten verehrlichen Verfügung verfehle ich nicht, unter Remittierung
(Rückgabe) der Vfg. mit sämtlichen Anlagen die Abschätzungs-Verhandlungen über
die, von der Witwe Stern und dem Färber Goldbeck zur Erweiterung der Kützelbachstraße
abgetretenen Grundflächen, und die nunmehr vom Herrn Bauinspector Kaweran eingegangenen
Kostenanschläge und Zeichnungen über die anzulegenden Wasser-Reservoire gehorsamst
zu überreichen. Auch eine Zusammenstellung sämtlicher Kosten füge ich bei. Über
die vom Kaufmann Hofschulte (Feldmann) und dem Lefmann, ?Erwald? (Dreker) wegen
Verbreiterung der Chaussee-Straße abzutretenden Grundflächen ist bereits auf Antrag
der Chaussee-Bau-Verwaltung eine gerichtliche Abschätzung vorgenommen worden und
sie liegt dieser Behörde vor. |
| Seite 60 Die beiden Taxatoren waren
sich über die Entschädigungs-Summe der abzutretenden Grundflächen einig und der
Freise war mit der von ihnen ermittelten Summe zufrieden. Bezüglich der Mehrforderung
des Freise wegen der von ihm aufzuführenden Fundaments- und Kellermauern sowie
der von ihm neu zu errichtenden Mauer um den ihm verbleibenden Teil des Gärtchens
und wegen des Verlustes von 16 Obstbäumen habe ich die Wahl eines Obmanns
durch die beiden Taxatoren im vorliegenden Fall nicht für nötig erachtet, denn
dadurch konnten keine Vorlagen entstehen. Ich muß ich gehorsamst beantragen, daß
die Erweiterung resp. Verlegung der Chaussee-Straße schleunigst vorgenommen wird.
So wie die Straße jetzt ist, lassen lange Stücke Bauhölzer die Straße fast gar
nicht oder nur mit Lebensgefahr für Mensch und Vieh passieren. |
| Seite 61 Der Freise muß den Bauplatz
aufräumen lassen und die schöne Jahreszeit zum Wiederaufbau des Hauses
sollte er nicht vorbeistreichen lassen. Auch die Eingesessenen beklagen sich bitter
darüber, daß die schon seit drei Jahren (1844) wegen der geplanten Verlegung der
Chausse-Straße, vor ihren Häusern gelagerten Steine und der Sand, der sich täglich
durch Wind und Wetter vermindert, zum größten Nachteil ihrer Häuser noch immer
nicht verwendet und fortgeschafft wurden. Die Liquidation des Bau-Inspectors
Kaweran von 16 Rth. lege ich gehorsamst bei. Der Amtmann Ohm An den Königl.
Landrat Herrn Freiherr von Grüter Hochwohlgeboren Mark |
| Seite
62 ist leer | |
| Seite 63 19.6.1847 Zusammenstellung
der Kosten über die Verbreiterung der Kützelbachstr., der Verlegung der im Chaussee-Zuge
von Ibbenbüren nach Saerbeck liegenden, sogenannten Münsterstraße und der in der
Stadt Ibbenbüren anzulegenden Wasser-Reservoirs A) Name der Liquidanten (Geldempfänger)
B) Gegenstand der Entschädigung, resp. Kosten der neu auszuführenden Arbeiten
C) Betrag Gegenstand der Entschädigung, resp. Kosten der neu auszuführenden
Arbeiten für den Färber Goldbeck Für abzutretende 1 Ruthe, 62 Fuß Grundfläche
wegen Verbreiterung der Kützelbachstr. für die Witwe Stern dgl. 3 Ruthen 38
Fuß, dazu Entschädigung für neue Obstbäume für vier Wasser-Reservoirs
in der Stadt Ibbenbüren für Wilhelm Freise dgl. 20 Ruthen, dazu Anlegung neuer
Fundamente und Kellermauern für das neu zu erbauende Haus und die Aufrichtung
einer neuen Mauer in dem ihm verbleibenden Teil des Gärtchens und Verlust
von 12 Obstbäumen. Ibbenbüren, den 19.6.1847 Der Amtmann Ohm |
| Seite 64 (Der Landrat v. Grüter schreibt
an die Regierung) 3.7.1847 Mark, den 3.7.1847 Ausführung des
Retablissements-Plans der brandbeschädigten Stadt Ibbenbüren Die Vermittlung eines
Allerhöchsten Gnadengesuchs zu diesem Zweck und Vfg. vom 27.12. u. 8.4. d.J. nebst
4 Anlagen Nach dem Plan zum Wiederaufbau der am 24.9. durch Brand stark beschädigten
Stadt Ibbenbüren sind u.a. a) die Erweiterung der Straße an dem abgebrannten
Haus Freise, und b) die Anlegung von Wasser-Reservoirs, für dringend notwendig
erachtet worden. Die Erweiterung der Straße am Haus Freise ist, wie der Plan
ergibt, schon deshalb unausweichliches polizeiliches Bedürfnis, weil die
Biegung der Straße an dieser Stelle |
| Seite 65 fast einen rechten Winkel
hat, was die Passage gefahrdrohend macht. Berücksichtigt man, daß diese Straße
einen Teil der Münster-Osnabrücker Staats-Chausseee bildet, und daß sie ganz vorzüglich
stark durch Kohlenfuhrwerke befahren wird, ergibt sich, daß es im Interesse der
öffentlicchen Sicherheit liegt, diese gefährliche Stelle im Retablissements-Plan
ganz besonders zu beachten ist. Neben der Ausführung dieser Erweiterung liegt
der Kostenanschlag des Bauinspectors Kaweran vom 22.3. nebst Situationsplan an,
und betragen die Kosten der zu 780 Rth. veranschlagten Grundbedingungen 425 Rth
7 Sgr. An Grund-Entschädigungen werden dann aber noch zu zahlen sein:
a) an Freise nach dessen beiliegender protokollarischer Erklärung v. 21.4. - 375
Rth b) an Witwe Stern nach der protokollarischer Erklärung vom 13.4. - 40
Rth 19 Sgr 2 Pfg. c) an Färber Goldbeck nach prot. Erklärung vom 13.4. - |
| Seite 66 Folglich werden an Grundentschädigungen
zu zahlen sein 429 Rth 28 Sgr 4 Pfg Es würden sich also die Gesamtkosten
auf 855 Rth 15 Sgr 10 Pfg belaufen. Der zweite, bereits genannte Punkt ist
die Anlegung von Wasser-Reservoirs zum besonderen Schutz der Stadt bei einem ausbrechenden
Brand. Auch hier hat der Bauinspector Kaweran auf meine Veranlassung einen Situationsplan
sowie einen Kostenanschlag uind die Zeichnung von zwei Reservoirs angefertigt.
Sie werden durch unter dem Straßenpflaster liegende verdeckte Kanäle gespeist
, die wiederum an den anderen Stellen mit den ersteren Kanälen in Verbindung stehen.
Dadurch betragen die Anlegungskosten zur Ausführung dieser beiden Anlagen 1220
Rth. |
| Seite 67 Es werden in runder Summe
nach den Kosten-Anschlägen mehr als 2080 Rth erforderlich sein. Die beiden (Resevoirs),
welche in runder Summe nach den Kostenanschlägen etwa 2080 Rth erfordern, sind
nur ungefähre Kosten der Ausführung. Zur Ausführung des ersten Reservoirs (besteht)
auch das Interesse des Wegbau-Fiscus, der schon in (Ausführung) des Münster-Osnabrücker
Plans die Beseitigung der bisherigen, scharfen und nicht ungefährlichen Biegung
wünscht. Ím Übrigen----- auch aber das Interesse einzelner Personen in den
-----Anlagen nicht, und erhält hieraus, daß dieselben ---öffentlich Kosten unter
Concurrenz des Plans--- zur Ausführung gebracht werden können. Ich erlaube mir
zur besseren (Begründung) meines Antrags vorauszuschicken, daß der Chausseebau-Fiskus
sich zur alleinigen (Übernahme) |
| Seite 68 der Kosten für die Anlage
A bereit finden lassen wird. Dann würde die Gemeinde Ibbenbüren noch immer
die Kosten für die Anlage B, die zu 1220 Rth veranschlagt sind, beschaffen müssen.
Der Haushalt der Gemeinde Ibbenbüren ist indessen derzeit in einer keineswegs
erfreulichen Lage und zur Bestreitung dieser bedeutenden Summe durchaus ganz außerstande.
Daher erlaube ich mir, den. Antrag zu stellen, die voraussichtlichen 1220 Rth
Kosten zur Ausführung der Anlage B, der Gemeinde Ibbenbüren als allerhöchstes
Gnadengeschenk zu gewähren. Die Kosten der Anlage A aber soll der Chausseebau-Fiskus
übernehmen. Eventuell können diese Kosten ebenfalls als Gnadengeschenk für die
Gemeinde Ibbenbüren vermittelt werden. Zur Motivierung (Begründung) dieses
gehorsamsten Antrags |
| Seite 69 habe ich noch folgendes anzuführen:
Ich habe mich bereits bemüht, nachzuweisen, daß die besagten beiden Reservoirs
nur auf öffentliche Kosten zur Ausführung gebracht werden können, weil das Privat-Interesse
an den Anlagen nicht direkt konkurriert. Der öffentliche Fonds, der für die Kosten
aufzukommen haben würde, wäre die Gemeindekasse der Stadt Ibbenbüren. Es bedürfte
nur noch des Nachweises, daß die Gemeindekasse zur Bestreitung der Kosten völlig
außerstande ist, weil dann die Ausführung der Reservoirs unterbleiben muß, wenn
sie für den dazu erforderlichen Fonds nur --------nur zu beschaffen hätte. Seit
einer Reihe von Jahren befindet sich der Gemeindehaushalt in aussichtsloser Lage,
|
| Seite 70 wie aus den bisherigen Gemeinderechnungen
und aus den alljährlichen Übersichten über die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde
bereits zu Genüge bekannt ist. Der Grund dieser mißlichen Haushaltslage liegt
zum größten Teil an der bisherigen Gemeindesteuer-Aufbringung. Die Besteuerung
ist wegen der zwischen Stadt- und Landgemeinde Ibbenbüren ungetrennten Grundsteuer-Mutterrolle
(Maßstab für die Besteuerung der Grundstücke) mangelhaft. Die Folge dieses
Übels war, daß die Stadt ihren Jahres-Steuerbedarf nicht vollständig erhielt,
daß die Rechnung von Jahr zu Jahr mit einem steigenden (Etat) abschloß, der bis
einschließlich 1844 die Höhe von 2008 Rth 21 Sgr 11 Pfg. erreicht hatte. Erst
die Übersicht der Finanzverhältnisse |
| | |
| Seite 71 von 1845, wo der vorgenannte
Betrag in Spalte 18 enthalten ist, (beseitigt diesen Mangel). Zwar besteht Aussicht,
den bedeutenden Vorschuß durch Erstattungen, die seitens der im Stadtbezirk vorhandenen
(Reserven) erfolgen werden, zu decken. Es wird jedoch noch eine geraume Zeit vergehen,
ehe diese Deckung erreicht sein wird (in dieser Beziehung siehe Bericht vom 19.4.)
Die Grundsteuern, die bisher in der politische Gemeinde (Stadt Ibbenbüren)
erhoben wurden, oder noch erhoben werden, betragen 1847 durchschittlich ca. 25
% der Staatssteuern. Im Jahre 1846 haben die Grundsteuern durchschnittlich 35
% der Staats-Steuern betragen. Dazu kommt, daß die Eingesessenen von Ibbenbüren
sehr hohe Jahresbeiträge für den Fiskus zu entrichten haben, was namentlich für
die zur (Stadt-)gemeinde gehörigen Eingesessenen gilt. Ich (glaube), die Leistungen
der städtischen Eingesessenen nicht zu überschätzen, wenn dieselben zwischen 50
bis 60 % der jährlichen Staatssteuern (aufbringen). |
| Seite 72 Zieht man die großen Verluste
in Erwägung, welche die einzelnen Individuen beim Brand erlitten haben, die auch
in einer Reihe von Jahren nicht ausgeglichen sein werden, erwägt man ferner, daß
auch die Nicht-Geschädigten durch ihren Mit-Einsatz (bei den) Unglücksfällen notwendig
mitgelitten haben, dürfte es erwiesen sein, daß die Gemeinde Ibbenbüren zur Beschaffung
der erforderlichen Barmittel für die Reservoirs A und B außerstande ist. Es dürfte
daher mein oben gestellter Antrag motiviert (begründet) erscheinen. Schließlich
erlaube ich mir noch anzuführen, daß die Stadt Ibbenbüren |
| Seite 73 eine Klassensteuer nach der
festgestellten Hebeliste pro Jahr von 1276 Rth 15 Sgr. aufzubringen hat. Das Gewerbesteuer
(-Fixum) ist mir aus den Akten nicht bekannt, da die Stadt Ibbenbüren zur dritten
Gewerbesteuer-Abteilung gehört. Die Grundsteuer aber kann nicht angegeben
werden, weil die Stadt Ibbenbüren mit der gleichnamigen Landgemeinde eine gemeinschaftliche
Mutterrolle und Heberolle hat. Diese Heberolle kann zur Zeit wegen des noch fehlenden
lokalen Grenzzuges nicht getrennt werden. Die Grundsteuer oder der Katastral-Reinertrag
lassen sich daher nicht (korrekt) angeben. von Grüter |
| Seite 74 (Schreiben der Regierung
an Landrat v. Grüter) 31.7.1847 Euer Hochwohlgeb. veranlassen wir,
den vom Bauinspector Kaweran entworfenen ausführlichen Situationsplan über die
Umlegung der Straße vor dem Haus Freise, der Ihnen mit unserer Verfügung vom 8.4.
zugestellt wurde, der aber Ihrem Bericht vom 3.7. nicht beigelegen hat, uns umgehend
wieder einzureichen. Münster, den 31.7.1847 Königl. Regierung, Abtlg.
des Innern v. Notze An den Kgl. Landrat Herrn Freiherr v. Grüter, Hochwohlgeb.
zu Mark Nr. 2338.I.P. Herrschaftl. Polizeisache, eilig (Vermerk Landr.
v. Grüter) (Auftrag) an Cione junior Den (beigefügten) Situationsplan
der Kgl. Regierung mit Bericht (in Eile) vorzulegen und zu bitten, das Versehen
der Kanzlei entschuldigen zu wollen. Mark, 4.8.1847 v. Grüter |
| Seite 75 (Die Regierung schreibt an
v. Grüter) 6.9.1847 Auf den Bericht vom 3.7. und 4.8. benachrichtigen
wir Euer Hochwohlgeb., daß wir bei der projectierten Erweiterung der Münster-Osnabrücker
Straße in der Stadt die Bewilligung eines Allerhöchsten Gnadengeschenks von 980
Rth höheren Orts beantragt haben. Den Antrag auf Gewährung einer Unterstützung
wegen der Anlegung von Wasserbehältern hielten wir nicht geeignet nach den festgestellten
Grundsätzen zur Befürwortung bei der "Bewilligung von Retablissements-Unterstützungen
bei Brandschäden" Wir geben euer Hochwohlgeb. vorläufig hiervon Kenntnis,
um Sie in den Stand zu setzen, die anderweitig etwa nötigen Anordnungen schon
jetzt treffen zu können. Die Anlagen ohne den Situationsplan und ohne den
Kostenanschlag für die Erweiterung der Straße, die wir unserem Bericht an das
Königl. Ministerium des Innern beigefügt haben, senden wir Ihnen zurück. (Randvermerk
von Grüter - die Anlagen muß Ohm zurückgehalten haben) |
| Seite 76 Münster, den 6.9.1847
Königl. Regierung Abtlg. des Innern v. Notze An den Herrn Landrat
Freiherr von Grüter Hochwohlgeboren zu Mark
(Vermerk von Landrat
v. Grüter) B.r.m.(eilig) an Herrn Amtmann Ohm zu Ibbenbüren zur Kenntnis
und weiteren Veranlassung Mark, 17.9.1847 Der Landrat Freiherr von
Grüter |
| Seite 77 (Amtmann Ohm schreibt an
den Landrat) 9.10.1847 (Vorgang) wird br. m. mit folgender Anzeige
gehorsamst wieder vorgelegt Die Ausführung des projectierten Baues mehrere Kanäle
und Wasserbehälter in Ibbenbüren, wie sie der Plan des Kaweran enthält und der
Kostenanschlag zum Gesamt-Betrag von 1220 Rth übersteigen ganz und gar die Geldkräfte
der Stadtgemeinde. Sie hat keine Fonds dafür, die Aufbringung oder Aufnahme dieses
Kapitals würde die ohnehin stark verschuldete und in Anspruch genommene Gemeinde
zu sehr drücken. Die Stadtverordneten haben aus diesem Grund die Anlagen in der
projektierten Art abgelehnt. Inzwischen sind bereits andere, notwendige Wasser(-sammel)behälter
angelegt worden, und zwar an der Nordseite der Stadt ein ganz neuer Brunnen, ein
beständiges Wasser-Volumen von 225 Kubikfuß enthaltend, sowie an der Westseite
bei der neuen katholischen Schule (Roggenkampstr.?) wurde ebenfalls ein sehr wasserreicher
Brunnen in diesem Sommer mit erheblichen Kosten angelegt. Ich werde darauf
Bedacht nehmen, soweit die Geldkräfte der Gemeinde es zulassen, auf eine weniger
kostspielige Weise an geeigneten Punkten in der Stadt noch mehr Wasser-Sammelbehälter
anzulegen. Die beigefügten Anlagen habe ich zu meinem weiteren Gebrauch zurückbehalten.
Ibbenbüren, den 9.10.1847 Der Amtmann Ohm |
| Seite 78 (Landrat v. Grüter schreibt
an Amtmann Ohm) 24.9.1847 An Herrn Amtmann zu Ibbenbüren Mit
Ihrem Bericht vom 19.6. haben sie eine Liquidation des Bau-Inspectors Kaweran
für die Anfertigung des Entwurfs und des Kostenanschlags von Wasserbehältern und
Reservoires (Reservoirs werden durch unter dem Straßenpflaster liegende verdeckte
Kanäle gespeist) in Ibbenbüren zum Betrag von 16 Rth vom 16.6. vorgelegt.
Diese Rechnung ist dem Kaweran aus der städtischen Communal-Kasse sofort zu
honorieren, sie wird Euer Wohlgeboren zur gefl. Bewertung vorgelegt. Haus
Mark 24.9.47 von Grüter |
| Seite 79 . (Die Regierung schreibt
an Landrat v. Grüter, dieser leitet das Schreiben an den Amtmann Ohm)
25.10.1847 In Verfolg unserer Verfügung vom 6.9.wird Euer Hochwohlgeb
vorläufig eröffnet, daß infolge des Ministerial-Berichts vom 16. d. Mts. wegen
Bewilligung eines Gnadengeschenks für die durch Brand beschädigte Stadt an die
Königl. Majestät berichtet wurde und die Allerhöchste Entscheidung abgewartet
werden muß. Münster, den 25.10.1847 Königl. Regierung, Abtlg. des Innern,
v. Notze An den Herrn Landrat Freiherr von Grüter Br.m.sfr. an den
Herrn Amtmann Ohm zur Kenntniß Mark, 30.10. v. Grüter
Nach Abschriftnahme
zu den hiesigen Akten brm. gehorsamst wieder vorzulegen. Ibbenbüren, den 3.11.
Der Amtmann, Ohm |
| | |
| Seite 80 (Der Finanzminister von Duesberg,
Berlin schreibt an die Regierung in Münster) 10.11.1847 Aufgrund
der in beglaubigter Abschrift beigefügten Allerhöchsten Order vom 25.10. wird
die General-Staatskasse angewiesen, die wegen Verbreiterung der durch die Stadt
Ibbenbüren führenden Staatsstraße Münster-Osnabrück anläßlich der Wiederherstellung
bewilligten 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg an die Regierungs-Hauptkasse zu Münster zur weiteren
Veranlassung zu überweisen Berlin, den 10.11.1847 An die General-Staatskasse
(in Berlin) Abschrift hiervon zur Nachricht Berlin, den 10.11.1847 Der
Finanzminister gez. von Duesberg
(Die Abteilung des Innern, Münster
schreibt an die Königliche Regierung zu Münster) An die Königl. Regierung
zu Münster Abschrift zur vorläufigen Kenntnisnahme in Verfolg unserer Verfügung
vom 25.10. mit Vorbehalt weiterer Anweisung (von Geld) bei Eignung der zu erwartenden
Entscheidung auf den an das Königliche Ministerium des Innern am 6.9.1847 von
uns erstatteten Bericht. Münster, den 19.11.1847 Königl. Regierung, Abteilung
des Innern von Notze (Kopie des Schreibens an den Landrat) An den
Herrn Landrat, Freiherrn von Grüter, Hochwohlgeboren zu Mark
(Der Landrat
gibt das Schreiben an den Amtmann Ohm) Br.m.sfr. an den Herrn Amtmann Ohm
zur Kenntniß Mark, 22.11. v. Grüter
Seite
81 (Der Amtmann Ohm schreibt darauf an den Landrat) Nach Abschriftnahme
zu den hiesigen Akten gehorsamst wieder vorzulegen. Ibbenbüren, den 7.12.
Der Amtmann Ohm |
| Seite 82
Kuvert, in Ibbenbüren abgestempelt An den Königlichen Landrath, Ritter p.p.
Freiherr von Grüter Hochwohlgeboren zu Mark |
| Seite 83 (Die Regierung schreibt an
Landrat v. Grüter) 26.11.1847 In Verfolg unserer Verfügung vom 19.11.,
betreffend die Verbreiterung der durch Ibbenbüren führenden Straße von Münster
nach Osnabrück, übersenden wir euer Hochwohlgeboren 1. Abschrift eines Erlasses
des Königl. Ministers des Innern vom 15.11. 2. den Kosten-Anschlag vom 22.3.
nebst Situationsplan mit dem Bemerken, daß die bewilligte Summe von 980 Rth 17
Sgr 6 Pfg in folgende Teile zerfällt: a) für auszuführende Arbeiten und Material.........
b) für die Grund-Entschädigung des Freise....... c) dto des Lefmann d)
dto des Hofschulte Die Ausführung der Sache dürfte der Gemeinde Ibbenbüren
überlassen sein. Am einfachsten ist sie dadurch zu bewirken, daß mit Freise, Lefmann
und Hofschulte Verträge über die Abtretung von Grund und Boden und die Versetzung
der Gartenmauern so geschlossen werden, daß ihnen die im Kostenanschlag angegebenen
Beträge zugesichert werden. Die Zahlung wird verbürgt, sobald der Abbruch der
Mauern und die Abtretung von Grund und Boden |
| Seite 84 an die Gemeinde Ibbenbüren
erfolgt ist, und wenn die Legitimation zur Entgegennahme des Geldes nachgewiesen
ist. Wünscht die Gemeinde, daß die Verlegung der Kanäle oder die Pflasterung durch
einen Unternehmer bewirkt wird, der das Pflaster für den Fiskus herstellen soll,
sind wir gern bereit, das Weitere zu veranlassen, eventuell die Zahlung zu leisten,
sobald uns der Revisions-Kostenanschlag über die in Rede stehenden Arbeiten zugegangen
ist. Über das Resultat der Verhandlungen mit Freise, Hofschulte und Lefmann unter
Vorlegung der Verträge erwarten wir sobald wie möglich Anzeige. Münster, den
26.11.1847 Königl. Regierung, Abtlg. des Innern, von Notze
An den
Herrn Landrat Freiherrn von Grüter, Hochwohlgeboren zu Tecklenburg |
| Seite 85 (Das Ministerium des Innern,
Berlin schreibt an die Regierung in Münster) 15.11.1847 Um der
im September 1846 durch eine Feuersbrunst betroffenen Stadt Ibbenbüren wegen des
Retablissements die wünschenswerte Verbreiterung der durch die Stadt führenden
Staatsstraße von Münster nach Osnabrück bei den abgebrannten Häusern der Bürger
Freise, Hofschulte und Lefmann möglich zu machen, haben des Königs Majestät mittelst
allerhöchster Ordre vom 25.10.1847 für diesen Zweck die Summe von 980 Rth 17 Sgr
6 Pfg zu bewilligen geruht. Indem die Königl. Regierung benachrichtigt wird, erhält
Sie zugleich den Auftrag, die Allerhöchst bewilligte Summe der Regierungs-Hauptkasse
zu Münster zur weiteren Verrechnung zu überweisen, in Verfolg des Erlasses
vom 16.10.1847 und bei Rücksendung der Anlagen des Berichts vom 6.9.1846
mit dem Bemerken, daß die General-Staatskasse seitens des Herrn Finanzministers
am 10.11.1847 angewiesen worden ist, für die richtige Verwendung der 980 rth
17 Sgr 6 Pfg zu sorgen. Berlin, den 15.11.1847 Ministerium des Innern
I. Abtheilung von Manteuffel An die Königl. Regierung zu Münster |
| Seite 86 (Landrat Grüter schreibt
an die Regierung) 15.12.1847 Zur Regierung Verbreiterung der
Straße von Münster nach Osnabrück in der Stadt Ibbenbüren Zu 26.11.bzw. 4.12.
Nr. 3163 I. B. Indem ich der Königlichen Hohen Regierung meinen gehorsamsten
Dank für hochgeehrte Vermittlung des allerhöchsten Gnadengeschenks zur Verbreiterung
der Straße in Ibbenbüren "dazubringen, mich beehre, erlaube ich mir die Anzeige",
daß der mit dem Kostenanschlag vom 22.3. zugesandte Situationsplan nach Rücksprache
mit dem Amtmann Ohm uns nicht befähigt, die abzutretenden Grundstücke genau festzustellen.
Die Königl. Bauverwaltung hat, wie ich annehme, einen Situations-Plan in größerem
Maßstab über die abzutretenden Grundstücke und die Richtung der zu verlegenden
und zu verbreiternden Straßenstücke. Ich bitte gehorsamst um dessen hohe Zusendung,
falls nicht noch speziellere Situationspläne zum Kostenanschlag vom 22.3. gehören
sollten, was unter Nr. III auf dem anliegenden Plan vermutet wird. |
| Seite 87 Da es bei den Grundflächen,
die gegen Entschädigung abgetreten werden, und bei der Feststellung der Straßenrichtung
auf große Genauigkeit ankommt, erlaube ich mir die Bitte, diese Messungen und
Abtrennungen durch den Herrn Wegebaumeister vornehmen lassen zu wollen, da die
Straße als Königliche Straße anzusehen ist.
Aus diesem Grund wird die
Gemeinde mir und ihrem Amtmann Consens wünschen, daß die Kanäle und die Pflasterung
durch denjenigen Unternehmer gemacht werden, der das fiskalische Pflaster herstellen
soll. Doch behalte ich mir (eine) Abrechnung (anhand) eines übersichtlicheren
Situationsplans gehorsamst vor. Mark, 15.12.1847 von Grüter |
| Seite 88 ( Die Regierung schreibt
an Landrat v. Grüter) 5.1.1848 Auf den Bericht vom 15.12. 1847
eröffnen wir euer Hochwohlgeboren, daß der Wegebaumeister Oncken angewiesen
ist, sich der Vermessung der zur Straßenverbreiterung in Ibbenbüren erforderlichen
Grundflächen zu unterziehen, (die Vermessung durchzuführen) sobald Amtmann
Ohm den Oncken in Kenntnis gesetzt hat, daß die von der Stadt mit Freise,
Lefmann und Hofschulte zu pflegenden Verhandlungen bis zum förmlichen Vertrags-Abschluß
gediehen sind. Der hier vorliegende größere Situationsplan wird mit sämtlichen
Beilagen zurückgesandt. Münster, den 5.1.1848 Königl. Regierung, Abtlg.
des Innern v. Notze An den Königl. Landrat Herrn Freiherr von Grüter,
Hochwohlgeb. zu Mark
(Vermerk dazu von Grüter) 12.1.1848 Mit
allen Beilagen br.m. sfr. an Herrn Amtmann zu Ibbenbüren, um die Vertrags-Abschlüsse
mit den Interessenten schleunigst zu bewirken, die Verträge einzureichen und dann
die Vermessung zu beantragen. Mark, 12.1.1848, von Grüter, K.L. (Königl. Landrat)
|
| Seite 89 (Amtmann Ohm schreibt an
Landrat v. Grüter) 16.1.1848 Der Vorgang wird brm. mit allen Anlagen,
jedoch ohne den großen Situationsplan, der noch hier ist, mit dem gehorsamsten
Antrag wieder vorgelegt. Ich bitte, mir auch das vorhergehende Rescript der Königl.
Regierung, wonach gewünscht wird, daß die Stadt Ibbenbüren die Ausführung dieser
Anlagen übernehmen möge, gefällig mitzuteilen, da ich mit der Stadtverordneten-Versammlung
vorher darüber beraten muß. Ibbenbüren, den 16.1.1848 Der Amtmann Ohm
(v. Grüter schreibt an den Referenten der Kgl. Regierung) 18.1.1848
Br.m. mit der gewünschten Verfügung der Königl. Regierung sfr. an den
Herrn Referenten zurück. Ich bitte, darauf hinwirken zu wollen, daß die Vorraussetzungen
der Königl. Regierung befolgt werden. De Verschönerung der Stadt und die Sicherheit
der Passage durch den Ort wird durch das Königliche Gnadengeschenk in hohem
(Maße) gefordert. Verteuerungen, die das in Frage stellen, würden mich verwundern.
Mark, 18.1.1848 - Der Landrat - Freiherr von Grüter |
| | |
| Seite 90 Linker Randvermerk zu
diesem Schreiben von Landrat von Grüter (Seite 90-93) 28.2.1848
An die Regierung Straßenverbreiterung in Ibbenbüren, In Gemäßheit
der obigen Verfügung überreiche ich die vom Amtmann Ohm mit den Grundbesitzern
Freise, Hofschulte und Lefmann, Oswald abgeschlossenen Kontrakte über die Abtretung
von insgesamt 26 Quadratruten Gartenfläche zur hochgefälligen Genehmigung. Nachdem
die Genehmigung erfolgt ist, wird deren notarielle (Berurkundung) und die Einziehung
der erforderlichen Stempel(-gelder) bewirkt. Lefmann, Oswald hat in der dem Kontrakt
beigefügten besonderen Verhandlung zur Bedingung gemacht, daß ihm die Entschädigungssumme
von 82 Rth 15 Sgr ohne (Nachteil) für seine Hypotheken-Gläubigern gezahlt werde.
Amtmann Ohm berichtet wegen dieser Bedingung, daß ihm ein Eingehen darauf deshalb
nicht bedenklich erscheint, weil Lefmann, Oswald sich in guten Verhältnissen befindet
und die Abtretung von Grund sehr unbedeutend sei. Ich (v.Grüter) glaube, daß auf
die Bedingungen des Lefmann eingegangen werden sollte, Die Abtretung von 2 ¾ Quadratruten
Boden kann bezüglich des Hypotheken-Wertes des Grundstücks nicht so vorwiegen,
daß die Sicherheit der Gläubiger gefährdet werden kann. Der Lefmann, Oswald befindet
sich außerdem in guten Verhältnissen, daher läßt sich wohl nicht annehmen, daß
dieser Bedingung eine beträchtliche (schlechte) Absicht zugrunde liegt. Die Stadtverordneten
haben den Vorschlag der Königl. Regierung, die Verlegung der Kanäle und die Pflasterung
durch den Unternehmer der fiskalischen Pflasterung in Auftrag zu geben, dankbar
angenommen. Zugleich haben die Verordneten um möglichst schleunige Ausführung
dieser Arbeiten gebeten, zumal Pflastersteine und Sand bereits seit 3 Jahren auf
dem Platz lagern. Die Besitzer der Häuser, vor denen das Material nicht abgedeckt
lagert, fühlen sich dadurch erheblich belästigt. Mit dem Arbeiten kann jedoch
nicht eher begonnen werden, bis die erworbenen 26 Quadratruten Grund freigeräumt
sind. Es wird also zuerst an der schleunigen Entscheidung liegen und am Bericht,
um den ich ganz gehorsamst bitte. Den Kostenanschlag vom 22.3.47 lege ich
noch vor. Mark, 28.2.1848 Königlicher Landrat von Grüter
(Der
Amtmann Ohm schreibt an den Landrat von Grüter) 18.2.1848 Ibbenbüren,
den 18.2.1848 Zur brm. Verfügung vom 12.1.1848 Nr. 283 über die Straßenverbreiterung
in Ibbenbüren. Aufgrund der rubrizierten verehrlichen Verfügung habe ich sofort
die Stadtverordneten-Versammlung am 27.1. von sämtlichen Vorlagen und Verfügungen
in Kenntnis gesetzt Die Versammlung hat nach der gehorsamst beigefügten Verhandlung.
am selben Tag seine Bereitwilligkeit ausgesprochen zur Ausführung der Sache nach
dem Vorschlag der Königlichen Regierung im Bericht vom 26.11.1847, wie Euer Hochwohlgeboren
aus der Verhandlung gefällig entnehmen wollen. Ich habe mich dann bemüht, mit
den betreffenden Grundbesitzern Freise, Hofschulte und Lefmann, Oswald eine Vereinbarung
zu treffen und Verträge abzuschließen, wie es die Regierungs-Verfügung vorschreibt.
Ich beehre mich, den in der Anlage 1. mit Freise abgeschlossenen Vertrag 2.
mit Hofschulte abgeschlossenen Vertrag 3. und den mit Lefmann, Oswald abgeschlossenen
Vertrag gehorsamst zu überreichen. |
| Seite 91 Der Oswald Lefmann hat jedoch
in seinem Vertrag nach der beigefügten, besonderen Verhandlung, die Bedingung
gestellt, daß ihm die darin vertraglich zugesicherte Grund-Entschädigung von 82
Rth 15 Sgr gezahlt werde, weil auf seinem Besitz Hypotheken haften, die auch in
der Verhandlung angegeben sind, sonst würde er nicht darauf eingehen. Meines Erachtens
ist diese Bedingung angemessen und umso mehr zu gestatten, da Oswald ganz wohlhabend
ist und die Sache von keiner großen Bedeutung ist. Was die Verlegung der Kanäle
und die Pflasterung betrifft, hat die Stadtverordneten-Versammlung das Angebot
der Königlichen Regierung angenommen und in der beigefügten Verhandlung darum
gebeten, daß die Arbeiten durch den betreffenden Unternehmer, der auch das übrige
Pflaster der Staats-Straße herstellt, gemacht werden. |
| Seite 92 In dieser Beziehung muß ich
aber gehorsamst und dringend darum bitten, daß die Pflasterarbeiten schleunigst
und rasch zur Ausführung gebracht werden. Bereits seit 3 Jahren sind die Pflastersteine
und der Sand dafür angefahren und die Hausbesitzer sind sehr unzufrieden, daß
zu ihrer großen Belästigung dieses Material schon so lange vor ihren Häusern liegt.
Den Wegebaumeister Oncken habe ich veranlaßt, die erforderliche Grund-Vermessung,
zu der ich den größeren Situationsplan behalten habe, bald vorzunehmen. Alle übrigen
Anlagen gebe ich gehorsamst wieder zurück und bemerke noch, daß die zum Contract
erforderlichen Stempel(-gebühren) nach Genehmigung noch einzuziehen sind. Der
Amtmann Ohm
Seite 93 siehe Vermerk von Grüter, Seite 90 |
| Seite 94 (Verhandlung Amtmann Ohm
und 7 Stadtverordnete) 27.1.1848 Abschrift Anwesende Stadtverordnete
1. Randebrock 2. Brabaender 3. Wiesener 4. Jörgens 5. Koch 6.
Rohmann 7. Ohm, Bürgermeister und Amtmann Zwei Stadtverordnete waren abwesend.
Verhandelt, Ibbenbüren, den 27.1.1848 In der heutigen, gehörig recognicierten
(bekannt gemachten) Stadtverordneten-Versammlung wurde zuvor das hochverehrliche
Königliche Rescript von der hochlöblichen Regierung vom 26.11.1847 Nr. 3163 I.
B. sowie das Rescript vom 5.1.48 Nr. 3366 I. und die damit in Verbindung stehenden
Landrätlichen Verfügungen vom 12. u. 18.12. vorgelesen. Der Situationsplan
und Kostenanschlag wegen der auszuführenden notwendigen Verbreiterungen der durch
die Stadt Ibbenbüren führenden Straße von Münster nach Osnabrück wurde zur Einsicht
vorgelegt und gehörig erklärt und erläutert. Nachdem die Versammlung von der Sachlage
gehörig informiert worden war, wurde folgende Erklärung abgegeben: 1. Nach
dem Vorschlag der Königl. Regierung im Rescript vom 26.11.1847 stimmen wir
gern zu, daß in der dort bezeichneten Weise |
| Seite 95 mit den benannten Grundbesitzern
Freise, Lefmann, Oswald und Hofschulte über die von ihnen abzutretenden Grundflächen
und zwar Grundfläche des
a. Freise von 20 Qu.-Ruten zur Entschädigungs-Summe
von 375 Rth b. Lefmann, Oswald von 2 ¾ dgl. von 82 Rth 15 Sgr c. Hofschulte
von ¾ dgl. von 97 Rth 15 Sgr
im Namen der Stadt Ibbenbüren die erforderlichen
Kontrakte abgeschlossen werden. 2. Was die Verlegung der Kanäle und die Pflasterung
betrifft, erachten wir es am zweckmäßigsten, daß solches durch den Unternehmer
bewirkt wird, der das fiskalische Pflaster herstellen soll und wir bitten, das
Weitere zu veranlassen. v.g.u. Koch, Jörgens, Brabaender, Randebrock,
Rohmann, Wiesener Der Amtmann gez. Ohm für gleichlautende Abschrift
Der Amtmann Ohm |
| Seite 96 (Herr von Notze von der Regierung
schreibt an den Wegebaumeister Oncken) 20.5.1848 Nach der von Herrn
Geheimrat Briesen an Ort und Stelle gewonnenen Überzeugung ist die (Um-) Pflasterung
eines Teils der im Chausse-Zuge von Münster nach Osnabrück in Ibbenbüren liegenden
Straße auch ausführbar, ohne daß die von den Hausbesitzern Freise, Hofschulte
und Lefmann zu erwerbenden Flächen in Anspruch genommen werden. Wir veranlassen
sie deshalb, mit den Pflasterarbeiten zu beginnen und die zur Ausführung der Abzugs-Kanäle
erforderlichen Arbeiten zu vergeben. Der Kostenanschlag über die Kanäle wird
Ihnen mit dem Situationsplan von Landrat von Grüter übersandt. Die Auftrags-Verhandlungen
erwarten wir in 3 Wochen. Münster, den 20.5.1848 Königl. Regierung, Abteilung
des Innern (Herr Notze schreibt an den Landrat) Abschrift zur Kenntnisnahme
u. weiteren Veranlassung Dem Amtmann Ohm zu Ibbenbüren wollen euer Hochwohlgeboren
von der Sachlage in Kenntnis setzen. Münster, den 20.5.1848 Königl. Regierung,
Abteilung des Innern von Notze An den Landrat von Grüter, zu Mark |
| Seite 97 (Amtmann Ohm schreibt an
Landrat von Grüter) 30.5.1848? Nach Vorschrift der Allgemeinen
Verfügung habe ich am 5.5. die Grunderwerbs-Contracte des Freise zur gerichtlichen
Vollziehung an das hiesige Land- und Stadtgericht mit Eurer Verfügung übersandt.
Die Erledigung ist bis jetzt noch nicht erfolgt, gleich nach Eingang werde
ich Bericht erstatten. Der Amtmann Ohm An den Königl. Landrat von Grüter,
Ritter zu Mark Brm. Verfügung vom 22.4. Nr. 2128 Nach Ablauf von 14 Tagen
nochmals nachfragen, wenn bis dahin die Verfügung noch nicht sein sollte. Mark,
5.6.48, von Grüter |
| Seite
98 ist leer | |
| Seite 99 (Die Königl. Regierung, v.
Notze, schreibt an den Landrat) 15.4.1848 Auf den Bericht vom 28.2.
übersenden wir Euer Hochwohlgeb. anliegend die mit unserer Genehmigung versehenen
Verträge zwischen der Stadt Ibbenbüren und den Grundbesitzern Freise, Hofschulte
und Lefmann über die Abtretung der zur Sraßenverbreiterung erforderlichen Grundstücke.
Zunächst werden dem Hofschulte und Lefmann die vom Bau-Inspektor Kaweran am
20.3. aufgestellten, den Verträgen beigefügten Berechnungen über die Abbruchskosten
der Mauern vorgelegt, dann wird die gerichtliche Vollziehung der Verträge herbeigeführt.
Die Ausführung der Straßenverbreiterung kann nicht früher erfolgen, bis die Zahlung
an die Grundbesitzer oder die gerichtliche Deposition erfolgt ist, weil es an
einem Fonds zur Verzinsung der Grund-Entschädigung fehlt, Wir sind mit Rücksicht
auf das Interesse des Chaussee-Fiskus nicht abgeneigt, zur Beseitigung der durch
die Regulierung der Ansprüche der Realberechtigten entstehenden weiteren Ansprüche,
die Sache entsprechend |
| Seite 100 der Verordnung vom 8.8.1832
zu regeln. Bei Wiedereinreichung der Verträge wollen Sie deshalb die Katastral-Reinerträge
der Grundstücke, von denen Flächen abgetreten werden, und die Feuerversicherungs-Summe
der dazu gehörigen Gebäude angeben. Der Kürze halber wollen Sie das Königl.
Land- u. Stadtgericht zu Ibbenbüren um einen Auszugs aus dem Hypothekenbuch über
die auf den Grundstücken und Gebäuden haftenden Lasten bitten und diesen Auszug
vorlegen. Den Kostenanschlag sende ich zurück. Münster, den 15.4.1848 Königl.
Regierung, Abteilung des Innern von Notze An den Landrat Freiherrn von
Grüter zu Mark (Anmerkung des Landrats) Mit allen Anlagen brm.
sfr. innerhalb von 14 Tagen an den Amtmann Ohm, um die in der Verfügung der Königl.
Regierung gestellten Auflagen vollständig zu erledigen, auch hinsichtlich des
Freise das im Gesetz vom 8.8.1832 vorgeschriebene Executive (rechtmäßige Handeln)
vollständig zu vermitteln. |
| Seite 101 (Landrat von Grüter schreibt
an die Regierung) 7.8.1848 Betreffend die Verträge zwischen der
Stadt Ibbenbüren und den Grundbesitzern Freise, Hofschulte und Lefmann, Oswald
über die Abtretung der Straßenverbreiterung erforderlichen Grundflächen. Gemäß
des Schreibens vom 15.4. beehre ich mich, die am 6.8. hier eingegangenen Verträge
zwischen der Stadt und den Grundbesitzern nebst Anlagen und dem Hypothekenschein
für Lefmann, Oswald zu überreichen, mit der gehorsamsten Bemerkung, daß die eingezogenen
(Flächen) im Hypothekenbuch für Freise und Hofschulte aus dem Grund-Kataster bislang
nicht eingereicht wurden, und deren Hypothekenblätter zunächst einer näheren Regulierung
bedürfen, weshalb die baldige Zusendung zugesichert wird. Nach Eingang der
Extracte werde ich selbige der Hohen Regierung einsenden. Ich glaube jedoch, bemerken
zu dürfen, daß sämtliche abgetretenen Grundparzellen von Freise, Hofschulte und
Lefmann in Besitz (der Stadt sind) und die Ausführung der projectierten und beschlossenen
Arbeiten seitens der Bauverwaltung bereits in Angriff genommen ist. Die gedachten
Grundbesitzer haben gebeten, ihnen nun die festgesetzten Entschädigungen und die
Kosten des Abbruchs der Gartenmauern baldigst zu zahlen. Haus Mark, 7.8.1848
Der Landrat von Grüter |
| Seite 102 (Der Amtmann Ohm schreibt
an den Landrat v. Grüter) 2.8.1848 Ibbenbüren, den 2.8.1848 Verlautbarung
der Verträge zwischen der Stadt und den Grundbesitzern Freise, Hoffschulte und
Leffmann, Oswald Marginal-Verfügung vom 22.4. Nr. 2128 mit 6 Anlagen Ich sende
die allegierte (zitierte) Verfügung hierbei zurück. Ich beehre mich, Euer
Hochwohlgeboren die mir vom hiesigen Gericht mit beigefügtem Schreiben vom 20.7.
zugesandten gerichtlich vollzogenen Verträge mit der Witwe Freise, mit Hoffschulte
und Leffmann und den Hypothekenschein der betreffenden Immobilien des Leffmann
gehorsamst vorzulegen, Die Hypothekenscheine der Immobilien des Freise und
Hoffschulte, deren Hypothekenblätter noch näher zu regulieren sind, wurden noch
nicht beigefügt, sie werden nach dem gerichtlichen Schreiben nachgesandt. |
| Seite 103 Die Reinerträge der Grundstücke,
von denen Flächen abgetreten sind, sind ersichtlich aus den angehefteten Katasterauszügen.
Die dazu gehörigen Gebäude a. des Leffmann, Oswald zu 860 Rth und b.
des Hoffschulte zu 2200 Rth sind bei der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät
versichert. Die abgebrannten Gebäude des Freise sind (1848) noch nicht
wieder aufgebaut und die Versicherung der Gebäude ist erloschen.
Da
alle abgetretenen Grundflächen des Freise, Hoffschulte und Leffmann bereits in
Besitz der Stadt sind und die Ausführung der Arbeiten seitens der Bauverwaltung
in Angriff genommen wurde, haben die Grundbesitzer gebeten, ihnen die festgesetzten
Entschädigungen und die Kosten für den Abbruch der Gartenmauern bald auszuzahlen.
Der Amtmann Ohm an den Königl. Landrat Freiherr von Grüter, Ritter
p.p. Hochwohlgeboren zu Haus Mark |
| Seite 104 (Das Stadt- u. Landgericht
Ibbenbüren schreibt an Amtmann Ohm) 20.7.1848 Zufolge geehrten
Schreibens vom 5. u. 8.5. senden wir Euer Wohlgeboren die mit den Eheleuten Hoffschulte,
Leffmann, Oswald und Wilhelm Freise abgeschlossenen, und gerichtlich vollzogenen
Verträge zurück, unter Zurückstellung des Schreibens der Königl. Regierung vom
15.4. und Abschluß eines Hypothekenscheins der Immobilien des Leffmann, Oswald.
Für die Immobilien der Eheleute Bernhard Hoffschulte und des Freise wurden
die Hypothekenscheine noch nicht beigefügt, da das Hypothekenblatt noch reguliert
werden muß, wir werden diese Scheine daher nachsenden.
Ibbenbüren, den
20.7.1848 Königl. Preußisches Land- und Stadtgericht Schmidt An den
Herrn Amtmann Ohm, Wohlgeboren |
| Seite 105 (Die Regierung schreibt
an den Landrat) 25.8.1848 Euer Hochwohlgeboren möchten wir auf
den Bericht vom 7.8. (darauf hinweisen) da die Hypothekenscheine mit den
anliegenden Kaufverträgen mit den Grundbesitzern Freise, Hofffschulte und
Leffmann, Oswald mit der Stadt, aber nicht mit dem Fiskus abgeschlossen sind.
Der vorhandene Fonds von 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg der Stadt ist von des Königs
Majestät zur Verbreiterung durch Ibbenbüren führenden Münster- Osnabrücker Straße
bewilligt. Die Bezahlung der nach den abgeschlossenen Verträgen zu zahlenden
Kaufschillinge sowie die Sorge für die Liborierung (Freigabe) der angekauften
Parzellen von den auf ihnen liegenden Lasten ist Sache der der Stadt Ibbenbüren.
Euer Hochwohlgeboren möge dieses bekanntmachen und er möge gleichzeitig eröffnen,
daß wir auf Antrag bereit sind, unter dem Vorbehalt, daß die Stadt die Verbreiterung
der Straße für die bewilligten 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg ausführt, |
| Seite 106 die benötigte Geldsumme
zur Bezahlung der Kaufgelder aus dem gedachten allerhöchst bewilligten Fonds zu
überweisen. Münster, den 25.8.1848 Königl. Regierung, Abteilung des Innern,
Unterschrift An den Landrat Freiherr von Grüter, Hochwohlgeb., zu Mark
(Landrat Grüter schreibt an den Amtmann Ohm) 31.8.1848 Br. m. ff.
An Herrn Amtmann zu Ibbenbüren zu weiterem schleunigen Anlaß auf (Rück-)gabe obiger
Verfügung. Mark, 31.8.1848 der Landrat von Grüter (Der Amtman
Ohm schreibt) (Vorgang) wird nach gefertigter Abschrift ohne Anlagen wieder
vorgelegt Ibbenbüren, 25.9.48 Der Amtmann Ohm |
| Seite 107 (Der Amtmann Ohm schreibt
an den Landrat) 6.10.1848 Die Verbreiterungskosten der Münster-Osnabrücker
Straße in der Stadt Verfüg. der Königl. Regierung vom 25.8. Nr. 1797 I E des
Landrats vom 31.8. Nr. 2030 In Erledigung der gedachten Verfügungen möchte
ich berichten, daß die Stadt vertragsmäßig nach Vorschrift der Königl. Bauverwaltung
die Verbreiterung dieser Straße und die damit verbundenen Arbeiten ausgeführt
hat. Ich sorge dafür, daß das von des Königl. Majestät für die Stadt Ibbenbüren
bewilligte Gnadengeschenk von 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg schleunigst an die Städtische
Kommunalkasse Ibbenbüren abgeführt wird, damit die bereffenden Grundbesitzer Freise,
Hoffschulte und Lefmann, Oswald sowie die Bauunternehmer bezahlt werden können.
Der Amtmann Ohm An den Königlichen Herrn Landrat zu Haus Mark
(linker Vermerk des Landrats zu diesem Schreiben) Abschrift Ich beehre
mich, der Königl. Regierung die gefl. Bitte vorzulegen, das königl. Gnadengeschenk
von 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg an die Kommunalkasse der Stadt Ibbenbüren abführen
zu lassen. Mark, 7.10.48 von Grüter |
| Seite 108 (Die Königl. Regierung schreibt
an den Landrat) 7.11.1848 Nachdem die auf Rechnung der Stadt Ibbenbüren
ausgeführten Arbeiten wegen Regulierung u. Erweiterung des Straßenpflasters beendet
sind, lassen wir Euer Hochwohlgeboren Folgendes zukommen 1. den Kostenanschlag
des Bau-Inspectors Kaweran vom 22.3.1847, nebst 2 Situationsplänen in Höhe von
1205 Rth 17 Sgr 6 Pfg 2. den Revisions-Kostenanschlag des Wege-Baumeisters
Onken vom 19.10. in Höhe von 1088 Rth 8 Sgr 8 Pfg 3. das Verdings (Arbeits)-Protokoll
des Onken vom 19.6. über Arbeiten u. Lieferungen, mit dem Bemerken, daß wir die
im Revisions-Anschlag unter A.B.D. ausgewiesenen Beträge von 475 Rth 7 Pfg zur
Bezahlung an die betr. Unternehmer durch unsere Hauptkasse aus dem Fonds der Staats-Beihülfe
von 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg angewiesen haben, Bei der Auszahlung werden die Kosten
der zum Arbeitsprotokoll erforderlichen Gebühren einbehalten. Von dem sich
ergebenden Überschuß der Staatsbeihülfe haben wir 505 Rth 16 Sgr 11 Pfg zur Zahlung
an die Gemeindekasse der Stadt angewiesen, |
| Seite 109 damit die Gemeinde die Gelder
zur Bezahlung der im Revisions-Kostenanschlag unter C. aufgeführten Grundstücks-Entschädigungen
verwenden kann. Da wir die richtige Verwendung der Beihilfe zu bescheinigen haben,
müssen wir erwarten, daß die Quittungen über weitere Grundentschädigungen innerhalb
von 3 Wochen zur Einsicht eingereicht werden. Damit die Einnahmen und Ausgaben
bei der Gemeindekasse verrechnet werden können, werden wir der Kasse die Quittungen
über die oben genannten 475 Rth 7 Pfg (an die Unternehmer)statt in bar an die
Staats-Beihilfe überweisen lassen. Euer Hochwohlgeb. wollen hiernach das Weitere
dem Amtmann Ohm mitteilen. Dessen Antrag vom 6.10. und Ihr Antrag vom 7.10. sind
dadurch erledigt. Münster, den 7.11.1848 Königl. Regierung - Abtlg. des
Innern von Notze
An den Landrat von Grüter Hochwohlgeboren zu
Mark
Linker Randvermerk auf Seite 108 Cito - Abschrift Nebst
Anlagen an den Herrn Amtmann Ohm zur Kenntnis und zur ferneren Veranlassung zur
Einreichung der Quittungen über die zu zahlende Grundentschädigung innerhalb von
14 Tagen. M. 13.11.1848 von Grüter |
| Seite 110 (Die Regierung schreibt
an den Landrat) 10.12.1848 Euer Hochwohlgeboren werden erinnert, unsere
Verfügung vom 7.12. betreffs Staats-Beihilfe der ausgeführten Erweiterung des
Straßenpflasters in Ibbenbüren in 8 Tagen zu erledigen. Münster, den 10.12.1848
Königl. Regierung - Abteilung des Innern v. Notze durch den Kreisboten
Book an den Herrn Landrat von Grüter, zu Mark (Vermerk des Landrats)
(sinngemäß) Der Amtmann Ohm ist unter Angabe des Grundes per Express daran
zu fragen, warum er so lange wartet, bis er den Bericht zurück erhält |
| Seite 111 ( Der Amtmann Ohm schreibt
an den Landrat von Grüter) 24.12.1848 Ibbenbüren, den 24.12.1848
Verfügung vom 13.11. Nr. 5039 Ich berichte, daß ich die nach der Verfügung
der Königl. Regierung vom 7.11. Nr. 2411 vorzulegenden Quittungen über die aus
der Kommunalkasse mit Hilfe des Staats-Zuschusses von 505 rth 16 Sgr 11 Pfg zu
zahlenden Grund-Entschädigungen an Freise, Hoffschulte und Lefmann, Oswald wegen
Verbreiterung der Straße |
| Seite 112 noch nicht übersenden kann
Die heute vom Kommunal-Empfänger Brinkmann eingezogenen Beträge konnten mangels
Geld in der Kommunalkasse noch nicht vollständig abgezahlt werden, weil der Staatszuschuß
nicht lange reicht und weil 1848 bei Ausschreibung des Etats der Stadt mit dem
Staats-Zuschuß nicht gerechnet werden konnte. Der Amtman Ohm An den
Königl. Herrn Landrat zu Haus Mark |
| Seiten 111 bis 113 - Anmerkung des Landrats
v. Grüter auf den Zur Regierung Mark, den 27.12.1848 Straßenverbreiterung
in Ibbenbüren Verfügung vom 7.11. Zur Erledigung der rubrizierten Verfügung
vom 7.11. bin ich augenblicklich noch nicht im Stande, weil seitens der Behörde
in Ibbenbüren die Quittungen über die an den Freise u. Consorten aus der Kommunalkasse
unter Zuhülfenahme des Staats-Zuschusses von 505 Rth 16 Sgr 11 Pfg nicht leisten,
da Grundentschädigungen wegen der Straßenverbreiterung in Ibbenbüren noch nicht
vorgelegt werden können, weil nach Angabe des Kommunalempfängers Brinkmann
diese Beträge wegen Mangel im Fonds der Kommunalkasse noch nicht vollständig abgezahlt
wurden, und weil der Staats-Zuschuß dazu nicht lange ausreicht. Der Landrat
von Grüter |
| Seite
114 Kuvert vom Amt Ibbenbüren an den Königlichen Landrat zu Haus Mark
|
| Seite 115 18.1.1849 Formular
der Königl. Regierung - Abteilung des Innern an den Landrat v. Grüter Erste
Erinnerung Unter Bezugnahme auf unserer Verfügung vom 10.12.1848 wegen der
Staatsbeihilfe fordern wir sie auf, binnen 8 Tagen zu reagieren, sonst erwarten
wir die rechtzeitige Anzeige der Hinderungsgründe .(Mitteilung von Landrat
Grüter an Amtmann Ohm) Br. m. s. f. rem. (Remissoriale) = Bitte um sofortige
Rückgabe an die nächste Instanz (an mich) An den Herrn Amtmann Ohm zum Bericht
wegen Ihres Berichts vom 24.12. Von Grüter |
| Seite 116 (Der Amtmann Ohm schreibt
an den Landrat v. Grüter) 2.2.1849 Vorgang wird brm. mit Bericht
gehorsamst wieder vorgelegt. Nach Mitteilung des Steuer- und Kommunal-Empfängers
Brinkmann sind die für die Verbreiterung des Pflasters aus dem Staatsfonds überwiesenen
Beihülfen bereits gezahlt
1. an Lefmann, Oswald an Grund-Entschädigung
ein Betrag von 101 Rth 1 Sgr 9 Pfg 2. an die Bürgerin Witwe Freise dgl 403
20 504 21 9 Es muß noch gezahlt werden 3. an den Kaufmann Bernard
Hoffschulte 128 16 4 |
| (1849
bekam Witwe Freise die Entschädigung, in diesem Jahr könnte das neue Haus
Freise-Leydig-Hilckmann gebaut worden sein) |
| Diese Zahlung kann aber nicht eher geschehen,
bis die bevorstehende Hebung der Extra-Klassensteuer erfolgt ist, da sonst keine
Bargeld-Bestände in der Kommunalkasse, |
| Seite 117 woraus diese Mehrausgabe
gedeckt werden muß, vorhanden sind. Ich werde dann die verlangten Quittungen gleich
vorlegen. Ibbenbüren, den 2.2.1849 Der Amtmann Ohm An die Königl.
Regierung Straßenpflaster in Ibbenbüren Verfügung vom 10.12. (Der
Landrat schreibt an die Regierung) Verfügung vom 18.1. Ich beehre mich
mit der Bitte an die Königl. Regierung um Bewilligung einer (Fristverlängerung)
von etwa 6 Wochen in Verfolg der rubrizierten Verfügung (wegen) eines soeben eingegangenen
Berichts des Amtmanns Ohm zu Ibbenbüren. Der Landrat |
|
|
| 1. Hunsche-Holwitt - Alt.Ibbenbüren
- Bilder - Berichte - Geschichten - 2. erweiterte Auflage : Dezember 1980 Pflichtfeuerwehr
in Ibbenbüren - Seite 99 "Die ständig verpflichteten Eingesessenen haben
bei jedem Feuerlärm vollständig zu erscheinen und dem Amtmann oder dem von demselben
bestimmten Vorgesetzten unweigerlich Gehorsam zu leisten. Zu diesen verpflichteten
Eingesessenen gehört jeder männliche Eingesessene der Stadt Ibbenbüren im Alter
von 18 bis 60 Jahren. Ausgenommen hiervon sind Geistliche, Ärzte, Lehrer, Apotheker,
Krüppel, Mitglieder und Ehrenmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr." Das sind
Kernsätze aus der von der Stadt Ibbenbüren im Jahre 1887 erlassenen Feuerpolizeiverordnung.
Mit diesem Ortsstatut wurde - als Ergänzung zu der 1877 gegründeten Freiwilligen
Feuerwehr - eine Pflichtfeuerwehr geschaffen. Vielleicht erinnerte man sich dabei
an den großen Stadtbrand am 24. September 1846. An diesem Tage entstand
in den Nachmittagsstunden in einem Hause am evangelischen Kirchplatz ein Brand,
der eine angrenzende Schankwirtschaft, zwei Schulen vernichtete und die evangelische
Kirche in höchste Gefahr brachte. Die schindelgedeckte Turmspitze brach brennend
zusammen, das Kirchendach erlitt erheblichen Schaden. Das Feuer fraß sich bis
in die Nähe der Mauritiuskirche durch und vernichtete eine große Anzahl von Wohn-
und Geschäftshäusern. Damals erwies sich, daß die Feuerlöschordnung für die
Stadt Ibbenbüren vom 19. März 1838 nicht die genügende Anzahl von Helfern bei
einer solchen Katastrophe sicherte.
2. Friedrich Ernst Hunsche
- IBBENBÜREN - Vom ländlichen Kirchspiel zur modernen Stadt Verlag
Bernhard Scholten, Ibbenbüren 1974 - Seite 193 Eine der schwersten Feuersbrünste,
die Ibbenbüren je erlebt hat, war der Brand am 24. September 1846. Damals brannten
am Kirchplatz der evangelischen Kirche viele Wohnhäuser und zwei Schulgebäude
ab. Auch die Kirche wurde stark beschädigt; der Turm mit den Glocken stürzte ein.
Der Brand breitete sich auf die obere Stadt bis zur katholischen Kirche aus und
konnte erst am folgenden Tage bezwungen werden. Der Wiederaufbau der Häuser bereitete
Schwierigkeiten, weil die Eigentümer die Gebäude auf der alten Stelle neu errichten
wollten. Die Stadt Ibbenbüren und die Regierung in Münster aber wollten die Grundstücke
zum Teil für eine Erweiterung der Straßen beanspruchen. Als Urheber dieses Brandes
wurde der Bäcker Freise oder Frese angeklagt. Am 21. Oktober 1846 wies
die Regierung in Münster den Landrat in Tecklenburg an, gegen Frese wegen fahrlässiger
Brandstiftung eine "Criminal-Untersuchung" einzuleiten. Die Regierung in Berlin
stellte im Jahre 1847 für den Wiederaufbau der Stadt Ibbenbüren mehr als 980 Taler
zur Verfügung. (Nach einem Bericht des Pfarrers Giese, der um 1846 als Kandidat
der Theologie in Ibbenbüren war. Vgl. auch das Buch von Pastor P. G. Bastert "Unsere
Christuskirche in Ibbenbüren", 1970).
3. B. Cremann - Geschichte
der katholischen Kirche zu Ibbenbüren - Vereinsdruckerei Ibbenbürenen,
1900 In große Gefahr kam die Kirche nebst dem Pastorat bei dem großen
Brand vom 24. 9.1846, sie wurde aber mit viel Mühe geschützt und erhalten. Dieses
Brandunglück hat 24 Häuser, 2 Schulen und den Turm und das Dach der evangelischen
Kirche zerstört. Das Andenken an das Brandunglück bewahren die damals geschmolzenen
und 1848 umgegossenen Glocken der Kirche, welche die Inschrift tragen: "Feuer
brannte uns nieder den 24. September 1846, Feuer gab uns wieder, den 24. Juli
1848"
4. Anton Rosen - Ibbenbüren - Einst und jetzt - Ibbenbürener
Vereinsdruckerei, 1952 (Ibbenbürener Amtmänner, Seite 208 Rump
von 1757 bis 1811 (Vater und Sohn); Sporleder von 1811 bis 1834; Amtmann Ohm
von 1834 bis 1871; Rinteln von 1872 bis 1876; Reinhard von 1876 bis 1882;
Dittrich von 1882 bis 1900; von Eichstedt von 1900 bis 1912; Eickhoff von 1912
bis 1921; Dr. Müller von 1921 bis 1945. In große Gefahr kam Ibbenbüren bei
dem großen Brand am 24. September 1846. Dieses Brandunglück hat 24 Häuser, zwei
Schulen und Turm und Dach der evangelischen Kirche zerstört. Die Erinnerung an
diese Brandkatastrophe wurde in den beim Brand geschmolzenen und nachher umgegossenen
Glocken dieser schwer heimgesuchten Kirche in folgender Glockeninschrift erhalten:
"Feuer brannt' uns nieder den 24. September 1846, Feuer gab uns wieder den 24.
Juli 1848." Auch die neue katholische Kirche kam bei diesem großen Brand in Gefahr,
ein Raub der Flammen zu werden. Nur mit vieler Mühe und Vorsicht konnte sie erhalten
werden.
5. Pfarrer Paul Gerhard Bastert - Unsere Christuskirche
in Ibbenbüren - Bertelsmann-Verlag 1970 Siehe Seite 55 bis 62. Als
Word doc gibt es den Text hier zum download.(36
kb) |
| | | | | | | | 1.
Alt.Ibbenbüren Bilder - Berichte - Geschichten | 2.
Ibbenbüren - Vom ländlichen Kirchspiel zur modernen
Stadt | 3.
Geschichte der katholischen Kirche zu Ibbenbüren | 4.
Ibbenbüren - Einst und jetzt
| 5.
Unsere Christuskirche in Ibbenbüren
| |
| Landeskirchliches Archiv Bielefeld (Kirchenarchiv)
Ibbenbüren, den 18.4.1850 Gehorsamste Bitte des Evangelischen Presbiterii
zu Ibbenbüren um Genehmigung der Wiederherstellung ihres im Jahre 1846 durch Brand
beschädigten Thurmes. Der Königlichen Regierung wird es bekannt sein, daß im Jahre
1846 durch Brandschaden unser Thurm seine Spitze verlor und das Gemäuer desselben
also vom Feuer gelitten hat, daß dessen Abbruch und Neubau wenigstens seiner größten
Theile noch durchaus nothwendig ist. Wir berufen uns hierbei auf das Urtheil
des Königlichen Bau-Inspectors Kaweran, welcher uns den beigefügten Kostenanschlag
verfertigt hat wie auch auf das gleichfalls beigelegte Gutachten des Königlichen
Wasser-Baumeisters Cuno. Königliche Regierung hat uns auch zu diesem Behufe eine
evangelische Hauskollekte im Bereich unserer Provinz bewilligt, welche uns einen
Ertrag von 1500 Thalern geliefert hat, die wir bei der Königlichen Bank deponiert
haben. Die Gemeinde hat durch jährliche freiwillige Gaben seit der Zeit des Brandes
cirka ……Mark gesammelt. Landeskirchliches Archiv Bielefeld http://www.archive.nrw.de/kirchenarchive/evang_kirchenarchive_nrw/Landeskirchl_ABielefeld/
Anmerkung,
Schreiben der Regierung 1.An das Presbyterium der Evangelischen Gemeinde
zu Ibbenbüren und an den Herrn Superintendenten Kopmann zu Lotte Auf die Eingabe
vom 18. des Monats, welche uns durch den Herrn Superintendenten hätte eingereicht
werden sollen wegen der beabsichtigten Wiederherstellung des im Jahre 1846 durch
Brand beschädigten Turmes an der dortigen evangelischen Kirche, erwidern wir dem
Presbyterium, dass die beantragte Genehmigung zur Ausführung des Baus zur Zeit
noch nicht erteilt werden kann, indem die Bedingungen dazu vollständig noch nicht
vorhanden sind. Unter einstweiliger Rückgabe (Remmission) der Anlagen exclusiv
des Bauplans und des Kostenanschlags - welche hierseits einer Revision unterworfen
wurden, nach welcher wir uns die näheren Erklärungen darüber vorbehalten , empfehlen
wir dem Presbyterium Folgendes : Da die Ausführung des Baues wesentlich von
der Bewilligung des in Aussicht genommenen Kapitals von 3000 Thaler aus der Provinzialhülfskasse
abhängig ist , so ist es zunächst erforderlich, dass der betreffende Antrag an
die Direktion desselben baldigst seitens des Presbyteriums ….. gestellt wird
(Rest nicht kopiert) |
| Kreisarchiv
Steinfurt - Stadtarchiv Rheine | | | 1846 Der große Stadtbrand in Ibbenbüren
Archivrecherche
zum Stadtbrand Siegfried Rauer und Werner Suer, Förderverein Stadtmuseum
Ibbenbüren e.V./ Historischer Verein Ibbenbüren e.V., sind engagierte Forscher
der Ibbenbürener Geschichte und haben zum „Tag der Archive 2012“ die Ergebnisse
ihrer umfangreichen Recherchen zum Stadtbrand in Ibbenbüren an das Kreisarchiv
Steinfurt gegeben, die hier auszugsweise präsentiert werden.
Stadtarchiv
Rheine 6. TAG DER ARCHIVE 2012 - 04.03.2012 - Matthiasstr. 37, 48431 Rheine
11:00 – 17:00 Uhr - Motto: Feuer, Wasser, Krieg und andere Katastrophen
| | | | PDF
Flyer - Kreisarchiv Steinfurt | | Regest/Regesten - (Kreis-Regesten
Tecklenburg) Als Regest (lat. res gestae = „die getanen Dinge“)
bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft die Zusammenfassung des rechtsrelevanten
Inhalts einer mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Urkunde. Unter dem
Plural Regesten kann man auch eine besondere Publikationsform verstehen,
die Urkunden eines Ausstellers, einer Provenienz oder eines Betreffs – geordnet
nach Datum – nachweisen und mit inhaltlichen Zusammenfassungen, Nachweisen über
die Überlieferung und quellenkritischen Hinweisen ergänzen. In diesem Sinn ist
der Begriff zum ersten Mal von Peter Georgisch in seinen Regesta chronologico-diplomatica
in quibus recensentur omnis generis monumenta et documenta publica (Frankfurt
1740-1744) verwendet worden. http://de.wikipedia.org/wiki/Regest |
| Amtmann
Ohm - Bürgermeister der Stadt Ibbenbüren vom 15. Mai 1834 bis zum 1. Oktober
1871 | | Landrat
von Grüter - Landrat des Kreises Tecklenburg von 1831 - 1870 - (Ludwig
(Louis) von Diepenbroick-Grüter) | | Bäcker
Freise - Parzelle 283 - Grundstück Marktstraße
10, (Gasthof Hilckmann bzw. Ledigs Anna) |
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Foto Seite oben - Zeichnung von August
Dorfmüller - Ibbenbüren 1844 |
© Förderverein Stadtmuseum Ibbenbüren
e. V. Breite Straße 9 - 49477 Ibbenbüren | |
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