spacer
Zeichnung von August Dorfmüller - Ibbenbüren 1844
Stadtmuseum Ibbenbüren - Startseite
spacer

spacer Datenschutzerklärung > > > spacer

Sie sind hier: Stadtgeschichte > Aufsätze zur Geschichte Ibbenbürens > Stadtbrand vom 24. September 1846


Stadtchronik spacer
Geschichte des heutigen Stadtmuseums spacer
Ibbenbüren Gestern & Heute spacer
Denkmalschutz/Denkmalpflege spacer


Stadtmuseum Ibbenbüren


Linie

< < < Zurück zum Menü < Aufsätze zur Geschichte Ibbenbürens - (Geschichten und Berichte aus Ibbenbüren)

Linie


spacer Stadtbrand vom 24. September 1846


Wochenblatt für den Kreis Tecklenburg

spacer Pressebericht - Wochenblatt für den Kreis Tecklenburg No. 40 - Ibbenbüren, den 2. Oktober 1846 spacer

spacer

Hülferuf!
Ein großes Brandunglück hat unsere liebe Stadt Ibbenbüren am 24. d. Mts. heimgesucht; 24 Wohnhäuser, 2 Schulen, der ganze obere Theil der evangelischen Kirche sammt dem Thurme sind ein Raub der Flammen geworden; dazu sind 8 Wohnhäuser beschädigt. Obgleich das Feuer an 5 Brandstellen gewaltig wüthete, wurde man desselben doch endlich nach 14stündiger unbeschreiblicher Anstrengung gegen halb 6 Uhr früh den 25. d. M. Meister, so daß der größere Theil der Stadt noch gerettet wurde. Dem Allmächtigen sei dafür gedankt, kein Menschenleben, keine Verletzung haben wir dabei zu beklagen! Dank aber auch den braven Nachbargemeinden, insbesondere Brochterbeck, Tecklenburg, Ledde, Lengerich, Wechte, Cappeln, Mettingen, Recke, Steinbeck, Riesenbeck, Hörstel, Bevergern und Saerbeck, welche durch Uebersendung ihrer Brandspritzen und anderer Kräfte bei Dämpfung des Brandes die größte Hülfe leisteten. Viele Familien haben nun ihr ganzes Hab und Gut, insbesondere Kleider, Betten, und Lebensmittel verloren und sehen dem herannahenden Winter mit Angst und Sorgen entgegen. Die Gemeinde, welche leider! mittellos und durch Kirch- und Schulbauten sehr tief in Schulden gesetzt ist, hat mit der Wiederherstellung der Kirche, des Thurms und der Schulen genug zu schaffen und muß dazu wieder neue Schulden kontrahiren. So helfet, so ihr habet, zu helfen. Der Winter naht! Obdach, Kleider, Betten und Lebensmittel müssen für viele arme Hülfsbedürftige beschafft, und für so Vieles, Vieles gesorgt werden. Das unterzeichnete Unterstützungs-Comitee richtet im größten Drange der Umstände im Namen der Nothbedürftigen ihre dringenste Bitte um Unterstützung an alle wohlwollenden Menschenfreunde. Die Noth ist groß; schnelle Hülfe wirkt doppelt! Ibbenbüren 26. September 1846

spacer

spacer

Das Unterstützungs-Comitte
von Diepenbroick-Grüter,
Ohm,
Goedeking,
Giese,
Bartmann,
Randebrock,
Koch,
Jörgens,
Hoffschulte,
Determeyer,
A. Poiß,
Wiesener,
Eschmann,
Brinkmann

spacer

spacer

Kleinanzeigen
Mehrere Arbeiter können gegen guten Lohn in Ibbenbüren zum Aufräumen des Schutts anhaltende Beschäftigung finden. Nähere Auskunft giebt die Expedition dieses Blattes.

Soeben ist erschienen und bei J. Pokorny in Ibbenbüren zu haben:

spacer

spacer

Predigt
am Sonntage nach dem Brande in dem Gewölbe der verbrannten Kirche vor der Gemeinde zu Ibbenbüren gehalten über Hiob I. XXL

"Der Herr hat`s gegeben, der Herr hat`s genommen, der Name des Herrn sei gelobt!"
von E. Giese, Pastor adj.

Zum Besten des Wiederaufbaues der verbrannten Kirche. (Preis 3 Sgr.)

spacer


Linie
Seite oben


spacer Stadtbrand vom 24. September 1846 - von Werner Suer

spacerInhaltsverzeichnis - Kreis-Regesten Tecklenburg - Literatur zum Thema - Info zu ... - Links zum Thema


spacerKreis-Regesten Tecklenburg (Regesten)

Original im Staatsarchiv Münster - Nr. 156 Kreis Tecklenburg / Landratsamt
Siehe Literatur am Schluß

Vorbemerkungen
Transkription W. Suer / S. Rauer - 2012
Der Text wurde von W. Suer zwecks Verständlichkeit umgestellt und geändert. Klammervermerke sind Erklärungen und Ergänzungen.
Füllwörter ohne Bedeutung, wie "auch" wurden meist weggelassen. Die Dokumente sind Entwürfe, die später in
Reinschrift abgeschrieben wurden. Einige Schreiben von Landrat Grüter sind unklar und tlw. unlogisch formuliert,
die Sätze sind unvollständig, daher wurden einzelne Sätze ganz neu aufgebaut.

spacerTitelseite
Acta
Retablierung (Wiederherstellung) der durch Brand stark beschädigten Stadt Ibbenbüren
Staatsarchiv Münster - Nr. 156 Kreis Tecklenburg / Landratsamt Kreis-Deputierte Tecklenburg I. 39 digs Anna)


Karte von 1847 - Unterer Markt Ibbenbüren
Karte von 1847 - Unterer Markt Ibbenbüren
(Die Parzelle 283 des Bäckers Freise ist das Grundstück Marktstraße 10, Gasthof Hilckmann bzw. Ledigs Anna)


spacerSeite 1
(Landrat von Grüter schreibt an den Amtmann Ohm)
14.10.1846
Br. m. (kurzerhand) mit der Rolle Zeichnungen an Herrn Amtmann Ohm zur Äußerung in 10 Tagen
Mark 14.10.1846 (Haus Marck)
von Grüter
(Amtmann Ohm schreibt an den Landrat)
(Vorgang) wird brm. mit allen Anlagen und der Zeichnung dem Königl. Landrat, Herrn Freiherr von Grüter Hochwohlgeboren, gehorsamst wieder vorgelegt.
Hat (Es wird) Hochdieselber (von Grüter) nach der brm.Verfügung vom 25.v.Mts. Nr. 5049, welche gehorsamst hier beigefügt wird, den ganzen Retablissements-Plan selbst heute an Ort und Stelle leiten wollen, (und es) wird diese Sache in nährere Beratung zu nehmen sein.
Ibbenbüren, den 30.10.1846
Der Amtmann Ohm

spacer

Seite 2
(Der Landrat von Grüter schreibt ? vom Landratsamt Ibbenbüren an den Amtmann Ohm in Ibbenbüren) 27.9.1846

Ibbenbüren, den 27.9.1846
Brandunglück zu Ibbenbüren betreffend Einer Königlichen hochlöblichen Regierung zeige ich gehorsamst an, daß es unausgesetzter (andauernder) Erachtsamkeit (Aufmerksamkeit) und Thätigkeit und mit Gottes Hülfe bislang gelungen ist, das unter den Trümmern der vielen Brandstätten Ibbenbürens noch glimmende Feuer in Schranken zu halten. Bei der gestern von mir eingeleiteten Untersuchung über die Entstehungs-Ursache des schrecklichen Brandes (vom 24.9.1846) haben sich die höchst dringenden Verdachtsgründe herausgestellt, daß grobe Fahrlässigkeit des Bäckers und Schankwirths Freise als eigentliche Veranlassung des Brandes zu betrachten sind. Auf diesbezügliche mündliche Mitteilung meinerseits hat sich das hiesige Gericht bewogen befunden, die Criminal-Untersuchung gegen den Freise zu verfügen.


spacer

Seite 3
Freise hat in seinem Nebenhaus, in dem der Brand zuerst ausbrach, in einem Backofen kurz vor Ausbruch des Brandes backen lassen, aus dessen oberer Wölbung die Backsteine ausgefallen waren. Die dadurch entstandene Lücke war bloß mit Lehm überschmiert. Über und unter dem Backofen (neben dem Backofen) befanden sich Hilfs- und Bodenräume über Kuh- und Pferdeställen, die mit Tannenreisig-Buschen, Heu und anderen leicht brennbarem Material gefüllt waren.
Die Bäckergesellen des Freise hatten ihn schon Tage vor dem Brand auf die hohe Gefahr aufmerksam gemacht, die mit dem Backen in einem so beschädigten Ofen verbunden wären.
Freise hatte diese Gefahr von einem Sachverständigen bestätigt gehört und bereits den Plan zur Neu-Überwölbung des Backofens


spacer

Seite 4
gegenüber dem Sachverständigen ausgesprochen. Danach befahl er, wegen des am 28.9 stattfindenden Marktes, im ganzen Ofen backen zu lassen. In seinem Haus brannte es zuerst und am stärksten!
Bei näherer Prüfung der verschiedenen Brandstellen hat sich ergeben,
daß 24 Wohnhäuser, die katholische Doppel- und Gewerbeschule, der ganze obere Teil der evangelischen Kirche samt Turm ein Raub der Flammen geworden ist, acht andere Gebäude wurden bedeutend geschädigt.
Einen namentlichen Nachweis der Häuser, (die teilweise) bei der Provinzial-, teils bei der Münchener-, der Aachener- und der Coelnischen Feuer-Sozietät versichert sind, mitsamt der Versicherungs-Summen, lege ich gehorsamst bei.

Die Mobilien (beweglichen Güter) waren für 21100 Rth versichert.


spacer

Seite 5
Gottlob ist das Innere der evangelischen Kirche sowie das ältere Gewölbe noch unversehrt, wie ich selbst gesehen habe, so daß an diesem Morgen ein feyerlicher, ergreifender Gottesdienst in der evangelischen Kirche abgehalten werden konnte. Nachträglich bemerke ich gehorsamst, daß sich bei den Rettungsarbeiten folgende Personen auf das Vorteilhafteste ausgezeichnet haben:
Steuerempfänger Brinkmann, Bergamts-Canclist Welp, Berg-Eleve Bauer, Solbach, Spritzenmeister Bossemeier, Assessor Offenberg, Buchbinder Pokorny, Riehen(riegen-)-führer Stall, der Bürger Poies, der Schulze u. Hilfsprediger Giese (siehe Anmerkung) Die obdachlos gewordenen (Bürger) sind sämtlich untergebracht.

Anmerkung
Der Regierungsrat Frantzier bezeugte die tätige Teilnahme (des Giese) in der Nacht vom 24. auf den 25.9. durch Gieses Anwesenheit in Ibbenbüren und seine thätige Hülfsleistung + (und die Hilfe des) Polizeidieners Konermann u. des Gendarmen Sudborg (Sudborg wurde wieder gestrichen)


spacer

Seite 6
Dringend bitte ich, den Bau-Inspector Kaveran bald möglichst zu senden, um seinen sachverständigen Rath, insbesondere über die (Kosten der) Bedachung der Kirche, die Herstellung der Schulen pp. errechnen zu können.

Leider muß ich morgen zur Grenz-Revision mit dem Amt Iburg für 4 bis 5 Tage abwesend sein. Mein Gesuch um 4-wöchigen Urlaub ab 31.10. bitte ich als vorläufig vertagt anzusehen. Nach meiner Rückkehr aus Iburg werde ich nach Ibbenbüren kommen.


spacer

Seite 7
Damit den bedürftigen Brand-Geschädigten sofort mit Saatkorn und Brotkorn, mit Kleidungsstücken etc. geholfen werden kann, ist ein Hülfs-Comitee unter meiner (Grüters) Leitung in Ibbenbüren gebildet. Ein öffentlicher Aufruf zur Hülfe (ist) erlassen, der Hülfsprediger Giese war zu bewegen, (in seiner) heutigen, treffliche Predigt zum Besten der Abgebrannten, einen Dank zu geben.
Der Ldr. (Landrat)
Unterschrift
G.H.S. (Nachtrag)
Auch die neue Spinnschule im Goldbeckschen Nebengebäude und das Leggelokal sind abgebrannt, an Utensilien wurde nichts gerettet.

Seite oben

spacer

Seite 8
Ebenso (ist) das Inventar der Gewerbeschule verloren.
gez.
von Grüter
Wenn ich in meinem vorigen Berichte gesagt habe, daß der Versicherungswert der abgebrannten und beschädigten Objekte etwa 50.600 Rth betrage, so muß ich jetzt zur Vermeidung von Mißverständnissen gehorsamst vermerken, daß die Summe sich im Ganzen auf 53.330 f beläuft, worunter 32.230 Rth Versicherungswert für Immobilien sind, 21.100 Rth für Mobilien sortieren (auf Mobilien entfallen).
Die Westphälischen Feuer-Sozietät, deren Direktion ich diesen Bericht im Drange (Verlauf) der Geschäfte br.m. hochgeneigtest


spacer

Seite 9
mitteilen zu lassen bitte, ist nur mit einem Capital von 22.450 Rth und 4.880 Rth beteiligt. gez. von Grüter



spacer

Seite 10 ist leer

Seite oben


spacer

Seite 11 und 12
(Schreiben der Königlichen Regierung an den Landrat)
21.10.1846
Den Ibbenbürener Brand betreffend, gestatte ich (Folgendes) vorzulegen: Nachdem der Bau-Inspector Kaweran sich der Untersuchung des zu Ibbenbüren am 24.9.1846 stattgefundenen Brandschadens unterzogen hat, teilen wir Euer Hochwohlgeboren in Verfolg des Berichtes vom 27.9.1846, den mir von dem Herrn Kaweran über das Ergebnis dieser Untersuchung unterm 10. d. Mts. erstellten Bericht in der Anlage zur Kenntnisnahme mit, unter der Aufforderung, die danach gemachten Vorschläge zur Instandsetzung der durch den Brand beschädigten Kirchen- und Schulgebäude in nähere Erwägung zu nehmen, wegen der Ausführung an den vorzunehmenden Bauten die erforderlichen Einleitungen zu treffen. Da nach § 23 der Allgemeinen Feuer-Polizei-Ordnung vom 30.11.1841 nach einem beträchtlichen Brande die Wiederherstellung der beschädigten Ortschaften nur nach einem angefertigten Plan geschehen soll, unter Zuziehung der Gemeindevertreter, der Orts- und Kreispolizei-Behörde und eines Bau-Verständigen veranlassen wir Sie, auch dieserhalb die nötigen Anordnungen zu treffen und uns den zu entwerfenden Retablissements- (Wiederaufbau-) Plan binnen 8 Wochen zur Genehmigung vorzulegen.
Von dem Erfolge der gegen den Bäcker Freise wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleiteten Criminal-Untersuchung


spacer

Seite 12
sehen wir Ihrer weiteren Anzeige seinerzeit (rechtzeitig) entgegen.
Münster, den 21.10.1846
Königliche Regierung-Abteilung des Innern
von Notze

An den Herrn Landrat
Freiherr von Grüter
Hochwohlgeboren zu Mark


spacer

Seite 13
(Schreiben des Königlichen Bau-Inspectors Kaweran an die Regierung)
10.10.1846
Randvermerk
Münster, den 10.10.1846
Betrifft die Untersuchung der Brandschäden in der Stadt Ibbenbüren
Zu Nr. 17431 vom 5.10.1846

Infolge des, mir durch des Herrn Staatsministers Flottwell, Excellenz (er war ab 1846 Oberpräsident von Westfalen) gegebenen mündlichen Befehls habe ich mich am 30.9. nach Ibbenbüren begeben, um dort die erforderlichen Untersuchungen in Betreff der durch den Brand entstandenen Zerstörungen an der Kirche, den Schulen und sonstigen Gebäuden vorzunehmen, und zu ihrer (Wieder-) Herstellung das Weitere in Vorschlag zu bringen. Ich erlaube mir, die Resultate meiner Untersuchung im Folgenden gehorsamst vorzulegen:

1) An der evangelischen Kirche ist das Dach ganz und gar verbrannt und es ist von demselben nichts weiter zu gebrauchen. Die Gewölbe der Kirche zeigten sich allenthalben in einem guten Zustande, weder von der inneren noch von der äußeren Seite waren Risse zu entdecken, der Mörtel und die Steine sind vom Feuer nicht angegriffen. Sie haben ihrer ursprüngliche Festigkeit vollständig behalten.

An eine Königliche Hochlöbliche
Regierungs-Abteilung des Innern in Münster


spacer

Seite 14
Randvermerk links
Zweckmäßig möchte es indessen erscheinen,
wenn die Gewölbe nach erfolgtem Aufbau des
Daches einen Aufguß von dünnem Zementmörtel
erhalten, um etwaige kleinere ---(Lücken)
der Fugen auszufüllen.


Aus diesem Grund erscheint eine Erneuerung des Gewölbes oder auch nur eine Reparatur nicht notwendig. Der Thurm ist dagegen durch das Feuer in seinem Inneren stark angegriffen Er hat fast überall durch das Zerspringen und Abblättern der verletzt gewordenen Steine des Mauerwerks so stark gelitten, daß der Turm bis zum Gewölbe abgebrochen und von Neuem ausgeführt werden muß. Endlich ist noch zu erwähnen, wenngleich der östliche Kirchengiebel (Marktstr.), der in Bruchsteinen ausgeführt ist, seine lotrechte Stellung durchweg behalten hat, daß danach der Giebel auf etwa 10 bis 12 Fuß Höhe abgebrochen und erneuert werden muß, weil der Mörtel durch das Feuer an (Haftung) verloren hat, mithin eine solide Festigkeit des Mauerwerks nicht mehr da ist.
Um die Kirche gut und dauerhaft wiederherzustellen, erscheint die Jahreszeit bereits zu weit vorgerückt, weshalb nach meiner Ansicht die dieserhalb


spacer

Seite 15
vorzunehmenden Arbeiten am besten bis zum Frühjahr 1847 aufzuschieben sein werden. Um das Gewölbe der Kirche gegen den schädlichen Einfluß der Nässe zu schützen, erscheint die Anlage eines leichten Not-Daches erforderlich, das nach der Skizze (auf diesem Blatt) ausgeführt und mit Stroh und einer Lehmdecke gedeckt werden kann. Wenn auch die Kosten des Daches dadurch nicht unbedeutend werden, daß die dazu verwendbaren Hölzer nicht für das neue Dach brauchbar sind, weil für das Not-Dach nur schwache Hölzer, und zwar Tannenhölzer zu nehmen sein werden, dürfte jedoch der Umstand, daß die Tannenhölzer nach dem nur kurzen Gebrauch wenig an Wert verloren haben, durch einen Verkauf die Auslagen zum großen Teil decken, hierbei sehr zu Gunsten (dieser Lösung) sprechen. Zu dem neuen Dach, das am besten mit Schiefer zu decken sein wird, gehören starke und gesunde Eichenhölzer, die nicht in der Nähe vorrätig sind,


spacer

Seite 16
und die in der jetzigen Jahreszeit weder gefällt noch angefahren werden können. Die Verschalungsbretter sind ebenfalls in der benötigten Menge nicht sofort zu erhalten, ebensowenig der Schiefer. Wenn dieses alles nicht berücksichtigt würde und wenn man mit vermehrten Kosten die genannten Materialien aus größerer Entfernung anliefern würde, wäre dazu immer noch viel Zeit erforderlich. Selbst die Arbeiten zur Herstellung des Gespärres (der Sparrenkonstruktion) und der Schiefer-Bedachung (für das Dach des Kirchenschiffs) müßten im Winter vorgenommen werden, was mit den größten Schwierigkeiten verbunden sein würde. Schließlich ist noch zu beachten, daß vor der Herstellung des neuen Daches das Giebelmauerwerk ausgeführt wird, außerdem müssen die schon vor dem Brand schadhaft gewesenen Gesimse der Umfassungsmauern


spacer

Seite 17
wiederhergestellt werden, dazu ist aber jedenfalls eine gute Jahreszeit abzuwarten. Diese Gründe sprechen dafür, jetzt die Ringsten (Holzlatten) zur Anlage eines Notdaches aus leichten Tannenhölzern anzuwenden, und die Materialien für das neue Dach während des Winters anzuliefern und im Frühjahr sowohl die Herstellung des Mauerwerks der Kirche, als auch das Mauerwerk des Turms auszuführen, jedoch zunächst mit der Anfertigung und Eindeckung des neuen Kirchendachs zu beginnen.
Es ist höchst wünschenswert, den Bau des Thurmes und des Thurm-Daches zuerst vorzunehmen. Denn es ist unvermeidlich, wenn das Kirchendach zuerst ausgeführt wird, daß durch die dann folgende Ausfertigung des Thurmes und des Turmdaches Gelegenheit zu bedeutenden Beschädigungen des Kirchendachs gegeben ist. Die am Turm befindlich gewesene Uhr wurde ganz zerstört. sie wird neu angeschafft werden müssen. Ebenso haben die beiden Glocken merklich an ihrem Cremon gelitten. Ob ohne den Ton der Glocken zu verändern,


spacer

Seite 18
eine Ergänzung der Räume durch Eisen genügen wird, ist sehr zu bezweifeln. Es dürfte wahrscheinlich eine Umgießung wenigstens der einen Glocke kaum zu vermeiden sein.

2) Die katholische Schule mit Gewerbeschule ist zwar in einem großen Theil des Mauerwerks noch stehen geblieben, jedoch erscheint das Mauerwerk vom Feuer so stark angegriffen, daß wenigstens das Giebel-Mauerwerk ganz abgebrochen und erneuert werden muß. Auch betreffend Wiederverwendung des übrigen Mauerwerks ist größte Vorsicht zu empfehlen, da mehrere Teile durch die Zerstörung des Mörtels ihre Festigkeit verloren haben.

3) Die nahe der Kirche gelegene, im Bau begriffene (evangelische) Schule ist nur in einigen Theilen der Balkenlage beschädigt, die durch Auswechseln und Erneuern füglich (ordentlich) hergestellt werden können, ohne das bereits aufgestellte Dach-Gespärre (Sparrenkonstruktion) abzunehmen.

4) Wegen der übrigen, durch den Brand zerstörten Gebäude


spacer

Seite 19
war zu bemerken, wenngleich einzelne Schornsteine und Giebel auch stehen geblieben sind, daß dennoch der Abbruch der meisten davon unvermeidlich sein dürfte, weil das Mauerwerk durch die Hitze zu sehr gelitten hat. Was an einzelnen, durch den Brand weniger angegriffene Mauerteilen noch benutzt werden kann, ist im allgemeinen an Ort und Stelle bezeichnet worden. Da übrigens die Zerstörung der Gebäude nicht in einem Zusammenhang, sondern an sechs verschiedenen Stellen der Stadt vor sich gegangen ist (Übergreifen der Flammen?), wird beim Wiederaufbau ein umfassender Retablissements-Plan nicht sofort zur Ausführung gebracht werden können.
Dagegen erscheint es zweckmäßig, auf jeden Fall anzustreben, überall eine Straßenbreite von mindestens 30 Fuß festzulegen und danach die neue Gebäudefront zu bestimmen. Durch den bei der Besichtigung der Brandstellen anwesenden Herrn Referendarius von Malinckroth und den Herrn Amtmann Ohm waren bereits vorläufig die Sichtungslinien (Gebäudefluchten) ermittelt worden und sie erschienen mir zweckmäßig.


spacerSeite 20
Seite oben
spacer

Jedoch dürfte es gut sein, hierüber aufgrund der Katasterpläne eine übersichtliche Zeichnung aufzustellen. Schließlich erlaube ich mir noch, ganz gehorsamst zu bemerken, daß ich mir erlaubt habe, die in vorstehendem Bericht dargelegten Ansichten an Ort und Stelle den vorgenannten beiden Herren mitzuteilen, um danach das Weitere auszuführen. Die speziellen Entwürfe zur Wiederherstellung des Thurmes und der Kirche werde ich nach Beratung ausführen, sobald ich die Aufträge dazu erhalte, was mir wünschenswert erscheinen muß
Kaweran, Bau-Inspector


spacer

Seite 21
(Der Landrat von Grüter schreibt an den Amtmann Ohm)
25.10.1846
Citessime (Sofort?)
durch den Kreisboten Book
Br. m. ste. (kurzerhand) an Herrn Amtmann Ohm
Nach § 23 der allgemeinen Feuerpolizei-Ordnung vom 30.11.1841 soll nach einem beträchtlichen Brand die (Wieder-) Herstellung der beschädigten Ortschaften nur nach einem, von einem Bauverständigen angefertigen Plan geschehen, unter Hinzuziehung der Gemeindevertreter, der Orts- und Kreispolizeibehörde. Der Plan ist von der Kgl. Regierung zu bestätigen. Obwohl ich den Plan örtlich mit Ihnen überlegt habe und mein Stellvertreter Ihnen bereits ----(eine Skizze) nach den Katasterkarten aufgegeben hat, so hat doch in Bezug auf Ibbenbüren die förmliche Beratung über den Plan noch nicht stattgefunden.
Im Betreff am 9. kommenden Monats eine Urlaubsreise anzutreten, ersuche ich (Grüter) Sie, die Stadtverordneten Ibbenbürens auf Freytag, den 30ten morgens, um 11 Uhr bei Determeier zu versammeln und auch dort selbst zu erwarten, um den Retablissementsplan festzustellen.
Die Katasterverhandlung wollen sie bis dahin vollenden und an -------


spacer

Seite 22
Sachverständiger ist, wenngleich Kosten-----zuzuzahlen----- ----------hätte Herr Bergamts-Assessor Brabaender, den Sie in unserem Namen darum bitten wollen, die Güte, das mit seinen Kenntnissen zu assistieren.

Mark, den 25.10.1846
Der Landrath v. Grüter

(Amtmann Ohm schreibt an den Landrat Grüter)
30.10.1846
Vorgang wird Herrn Hochwohlgeboren mit der gehorsamsten Anzeige wiedervorgelegt: Sämtliche Stadtverordneten sind zum Termin vorgeladen, auch der Herr Bergamts-Assessor Brabaender, der sich bereitwillig erklärt hat, bei diesem Geschäft die Stelle eines Sachverständigen zu übernehmen.

Ibbenbüren, den 30.10.1846
Der Amtmann Ohm


spacer

Seite 23
(Landrat Grüter schreibt an den Amtmann Ohm)
4.12.1846
Den Brand in Ibbenbüren betreffend
Auf----Verfügung vom 21.10.unter Nr. 18415------danke ich dem Koll. G.K. zuförderst für geneigte Mitteilung des Kaweranschen Gutachtens vom 10. d.M. und zeige gfl. an, daß die Rathschläge des Kaweran zum größten Theil bereits benutzt worden sind. Namentlich ist nach dem Vorschlag die dachlose evangelischen Kirche mit einem leichten Nothdach versehen worden, das mit Stroh und einer Lehmdecke gedeckt worden ist. Herr Bauinspector Kaweran ist ferner ersucht, die Herstellung des Thurmes und Kirchendachs zu veranschlagen.
Das evangelische Schulhaus ist nach den Angaben gesichert, ausgebaut und bereits bezogen. Der Reparatur-Bau der katholischen Doppelschule und der Gewebeschule ist veranschlagt und der Anschlag ist zur Ausführung genehmigt. Wegen der Neu-Anschaffung einer Thurmuhr und Herstellung der beyden Glocken ist die Verhandlung angelegt. Der Abbruch des vom Feuer angegriffenen


spacer

Seite 24
Schornsteins und Giebels und der Mauerstücke ist größtenteils schon bewirkt. Ein den Bedürfnissen und den Kenntnisen entsprechenden Retablissements-Plan, vorbehaltlich früherer ------ ist im allgemeinen so festgestellt,---- indem sich der Herr Bau-Inspector schon im Bericht vom 10.10. d. J. nach eingenommenen Augenschein damit einverstanden erklärt hatte. Einen besonderen Bericht wird der Bau-Inspector näher erläutern. Mark, den 4.12.1846, von Grüter


spacer

Seite 25
(Landrat Grüter schreibt an die Kgl. Regierung in Münster)
14.1.1847
Zur Regierung
Retablissements-Plan für die brandbeschädigte Stadt Ibbenbüren
Auf Vorfrage vom 22.10. d. J. , Nr. 18415 a, beehre ich mich, die wegen des Retablissements (Wiederaufbaus) der brandbeschädigten Teile der Stadt Ibbenbüren, mit ihren Vertretern, dem Bürgermeister Ohm und dem Bauverständigen, dem Bergamts-Assessor Brabaender geführten Verhandlungen nebst zwey Feichnungen zu den Folge-Verhandlungen und den Protokoll-Erklärungen den Interessenten sub voto remissionis (mit der Bitte um Rücksendung) mit folgenden Bemerkungen gefälligst vorzulegen:

1) Die Stadt Ibbenbüren ist keineswegs regelmäßig und nach einem durchgewiesenen (durchgeplanten) Plan gebaut worden. Die meisten Häuser liegen ohne alle Rücksicht auf ihre Nachbarhäuser mit ihren Bauplätzen an den mitunter überaus engen Straßen, so als wenn sie vom Himmel herabgefallen wären.
2) Der Brand hat (hoch-) bekanntlich in sechs verschiedenen, voneinander entfernt liegenden Stadtteilen gewüthet. Die von ihm verursachten Zerstörungen liegen daher nicht zusammen.
3) Aus dieser Thatsache folgt, daß beim Wiederaufbau der zerstörten Häuser die Rücksicht (auf die planlose Bebauung) nicht leitend seyn kann, es bedarf darum,


spacer

Seite 26
Symetrie in den Bauplan der ganzen Stadt zu bringen, wie es bereits vom Bau-Inspector Kaweran angedeutet ist.
4) Bei Beachtung des Retablissements-Plans, welchen der als Bauverständiger (ausgewiesene) Bergamts-Assessor Brabaender auf mein Ersuchen unentgeltlich mit mir zu leiten, die Gutfälligkeit gehabt hat, mußten folgende Rücksichten als Leitbild angenommen werden:
a. die Verbreiterung der Haupt- und Nebenstraßen
b. die Verschönerung der Straßen sowie der öffentlichen Plätze und Gebäude
c. auf die größere Sicherung der Stadt vor Feuersgefahren hinzuwirken, soweit dieses ohne zu große Opfer der schwer belasteten Stadt oder ihrer nun stark heimgesuchten Einwohner irgendwie thunlich erscheint.
5) Daß die am Ende getroffenen Verabredungen dem Zweck (dienlich sind), haben sich (die Collegen) des Herrn Geheimen Staatsministers Flottwell vorgestern an Ort und Stelle als ihre Zeugen geeinigt.


spacer

Seite 27
Vertrauensvoll bitte ich daher gefälligst um baldige und eigentliche Ermächtigung, diese Pläne realisiern zu dürfen.
6) Insbesondere hoffe ich ferner, daß sämtliche Gassen, an welchen brandbeschädigte Gebäude liegen, eine ihnen früher theilweise fehlende Breite vermittelt wird, die es ermöglicht, daß Feuerspritzen, wenn auch nur zur Noth, passieren können, daß die beiden Hauptstraßen in der Ober- und Unterstadt überall viel breiter werden, als sie es bisher gewesen sind, daß durch die Einziehung (Entfernung) mehrerer Mauern bedeutende Hindernisse der Passage entfernt werden, daß durch das Zurückschieben der Baulinien am alten Kirchhof und der Hauptstraße nach Münster beide Straßen ein viel freundlicheres Aussehen bekommen werden, als sie es bisher gehabt haben und daß sie dem Eingang zur evangelischen Schule in erfreulicher Weise nunmehr geeigneten Raum geben und daß es möglich nun erscheint, ein verdecktes (abgedecktes) Wasser-Reservoir in der (Straße) Kützelbach und in der Straße zwischen Kreimers (Cramers) und Freises Haus anzulegen.


spacer

Seite 28
7) Die Taxation des zur Verbreiterung der Kützelbachstraße erforderlichen Grundes und Landes für den (Kosten-)Anschlag der neu anzulegenden, verdeckten Wasserbehälter wird ergeben, ob der Stadt die erforderlichen Geldmittel ohne zu großen Druck wird aufbringen können. Sollte etwa das der Fall sein, so behalte ich mir einen Antrag auf -----einen Zuschusses aus dem Armuts-Fonds vor.
8) Jedenfalls wird ein solcher Zuschuss (schon) allein die Realisierung des Plans ermöglichen, den Platz des Freiseschen Hauses, theils zur Hauptstraße nach Münster, theils zum Marktplatz (gelegen), anzukaufen. Da die Straße nach Münster ein Theil der vom Amt übernommenen Kohlenstraße ist, so wird ---hoffentlich zu einer bedeutenden Berg---(spende) bereit finde lassen. Den näheren Antrag muß ich mir jedoch vorbehalten, obwohl ich nur deswegen mit der Erstattung dieses Berichts gewartet habe, um den Antrag stellen zu können. Freise ist angeblich erst in diesen Tagen vom Nervenfieber so weit genesen, daß er sich vernehmen lassen konnte, nach mündlicher Aussage des Amtmanns (ist er) auch zu einem festen Entschluss gekommen. Die (Untersuchung) des Machbaren zur Ankaufssumme hat begonnen.
Mark, den 14.1.1847
von Grüter


spacer

Seite 29
Nur ein Kuvert 27.10. - Landrat Grüter, Tecklenburg an den Amtmann Ohm

 

spacer

Seite 30
(Schreiben von Landrat Grüter an die Regierung)
2.2.1847
Ibbenbüren, Retablissements-Plan betreffend
In Verfolg. meines gef. Berichts vom 14.1.1847 Nr. 439 bedaure ich,
Kgl. P., in der Anlage einen Protest der Eheleute Cramer (Brunnenstr., Metzgerei Sandmann, gegenüber von Bäcker Freise) gegen die Realisierung der in Ihrem Namen vorgesehenen Abtretung eines Stückchen Grundes (weiterleiten) zu müssen. Da die Oberlingensche Gütergemeinschaft herrscht und das abzutretende Grundstück den Miteigenthümern, seinen Geschwistern, (gehört) und da von keiner Exposition zum Wiederaufbau des abgebrannten Hauses die Rede ist, wird m. Erachtens --- rechtens kein günstiges Recht sein können, daher (wird) von der beabsichtigten Straßenverbreiterung abstrahiert (abgesehen).
Haus Mark, v. Grüter


spacer

Seite 31 ist leer

Seite oben

spacer

Seite 32
(Der Amtmann Ohm schreibt an den Landrath, Freiherrn von Grüter)
3.2.1847

1. Randvermerk links
Ibbenbüren, den 1.2.1847
Der Ankauf der Haus- und Hoffläche vom Bäcker Freise
in der Stadt Ibbenbüren am Marktplatz und die
Erleichterung des Straßenverkehrs betreffend Ex officio


2. Randvermerk links
Abschrift
Ref. g. R. (gegen Rückgabe) in Verfolg des Berichts mit
dem Bemerken vorzulegen, daß ich bei den vom
Grundbesitz der Straße (abzutretenden Flächen) für die
Stadt zu erwartenden Gewinn nicht mit 1.200 Rth.
bewerten kann. Der von Ohm bereits projectierte Ankauf
eines kleinen Theils des Gartens von Freise wird die
scharfe Straßenecke beseitigen und läßt den Freise
wieder gefahrlos ausfahren. Für die Stadt Ibbenbüren ist
ein Ankauf für einen so exorbitanten Kaufpreis gar nicht
(möglich). Auch ich biete daher für---(Verwirklichung)
des betr. Projects ..........Mark.
Mark, 3.2.47, von Grüter

Die Euer Hochwohlgeboren durch mehrmaligen Augenschein bekannte Lokalität des seitwärts gedachten (nebenstehend vermerkten) Grundbesitzers, des Bäckers Freise in der hiesigen Stadt, die auch im Retablissements-Plan verzeichnet ist, umfaßt nach der hiesigen Flurkarte und der Mutterrolle eine Grundfläche in Flur 40

Parzelle 283 Haus und Hof 31 Quadratruthen - 99 Fuß
Parzelle 284 Hofraum 19 dto 86 Fuß
Zusammen 51 dto 87 Fuß

Parzelle 283, Bäcker Freise, ist das Grundstück Marktstr. 10, Hilckmann, "Ledigs Anna"

Der Freise ist bereit, diese Grundfläche zu verkaufen. Er verlangt aber dafür die enorm hohe Summe von 1.200 Rth, er will sich nicht auf einen billigeren Preis einlassen. Unter Mitwirkung des nicht weit von diesem Platz wohnenden Stadtverordneten, dem Schuhmacher Jörgens, (Unterer Markt, Mager, Rosen-Apotheke) habe ich versucht, durch eindringliche Vorstellungen und Darlegung der Vortheile, die Hausbesitzer


spacer

Seite 33
in der Nähe dieses Platzes von dem großen Nutzen zu überzeugen, der insbesondere für sie daraus erwachsen würde, wenn der Platz als freier Marktplatz aquiriert (erworben) würde, und deshalb zu einem angemessenen, freiwilligen Beisteuern zum Ankauf des Grundstücks aufgefordert. Alle Bemühungen sind aber fruchtlos geblieben. Außer dem Herrn Jörgens, der im Falle des Zustandekommens 25 Rth dazugeben will, hat niemand anderes sich zu einem Beisteuern bewegen lassen.
Die Stadtgemeinde als solche hat aber keinen Fonds, um etwa beim Ankauf dieses Platzes mitwirken zu können. Sie hat für die nächsten 10 Jahre genug zu thun, um die städtischen Schulden für die Kirche, die Schule und sonstige Bauten und Anlagen zu tilgen. Ein dringendes Bedürfnis zur Vergrößerung des angrenzenden Schweine-Marktplatzes (Unterer Markt) liegt nicht vor, das eine neue Anleihe zur Aufbringung eines solchen Betrags rechtfertigen könnte.


spacer

Seite 34
Wenn daher der Staat sich nicht veranlaßt sieht, diesen Platz (Garten von Freise) anzukaufen zur Förderung eines besseren und leichteren Verkehrs auf der daneben führenden, sehr beengten Straße im Zuge der Chaussee von Ibbenbüren nach Münster, wird darauf verzichtet werden müssen.

Der Amtmann
Ohm
An den Königlichen Landrath
Herrn Freiherrn von Grüter
Hochwohlgeboren
Mark


spacer

Seite 35
Kuvert
An den Königlichen Landrath
Herrn Freiherrn von Grüter
Hochwohlgeboren
Mark


spacerSeite 36 ist leer

spacer

Seite 37
(Schreiben der Regierung an den Landrat v. Grüter)
29.1.1847
Auf den Marginalbericht vom 14.1. weisen wir Ew. Hochwohlgeboren darauf hin, daß aus dem Chausseebau-Fonds eine Unterstützung zum Ankauf des Freisenschen Hausplatzes in Ibbenbüren sich nicht in Aussicht stellen läßt, da zur Verbreiterung der in den Chausseeweg fallenden (mündenden) Straße nur eine ganz unbedeutende Fläche des Gartens in Anspruch genommen zu werden braucht.
Münster, den 29.1.1847
Königliche Regierung - Abtheilung des Innern
v.Notze
An den Herrn Landrath, Freiherrn v. Grüter, Hochwohlgeboren zu Mark

(Landrat Grüter an Amtmann Ohm)
6.2.1847
Br. m. sfr. (sofortige Rückgabe an die andere Instanz)
An den Amtmann Ohm zur Kenntnis
v. Grüter - ad Acta

(Amtmann Ohm)
Nach genommener Abschrift zu den hiesigen Akten gehorsamst wieder vorzulegen
Ibbenbüren,. den 9.2.1847
Der Amtmann Ohm


spacer

Seite 38
(Schreiben der Regierung an den Landrat v. Grüter)
31.1.1847
Auf den Bericht vom 14.1. benachrichtigen wir Euer Wohlgeboren,
warum wir uns veranlaßt gesehen haben, den uns vorgelegten Plan zum Retablissement des durch Brand beschädigten Teils der Stadt Ibbenbüren zunächst dem Bauinspector Kaweran zur Prüfung mitzuteilen. die in dieser Beziehung etwa noch zu machenden Erinnerungen (Vorschläge) behalten wir uns deshalb vor.

Im Allgemeinen können wir uns mit Ihren Vorschlägen zwar jetzt schon einverstanden erklären, da jedoch die definitive Genehmigung des Plans von der Ermittelung der zur Ausführung erforderlichen Geldmittel und deren (Beschaffung) sowie vom Erfolg der noch nicht beendeten Verhandlungen mit dem Freise abhängig bleibt, wollen Sie die deswegen noch erforderlichen Verhandlungen möglichst beschleunigen, um uns die in Ihrem Bericht angekündigten Anträge bald vorlegen zu können. Dem Bericht mit den Anträgen sehen wir binnen 3 Wochen entgegen.
Münster, den 31.1.1847
Königliche Regierung - Abtheilung des Innern
v.Notze

An den Herrn Landrath, Freiherrn v. Grüter, Hochwohlgeboren zu Mark
Randvermerk links
An den Herrn Amtman n Ohm
In den Akten fehlt der letzte Bericht,
worin die Kgl. Reg. anzeigt, daß Freise
für seinen Bauplatz (Hofplatz)
so unverschämt gefordert habe,
daß darauf nicht weiter reflectiert
werden kann.

(Antwort von Landrat v. Grüter an die Regierung)
Cito (schnell) abzuschreiben, 13.2.1847

12.2.1847
Die Kgl. Hochl. Reg. hat sich mit den Grundsätzen im Allgemeinen einverstanden erklärt, die bei Anfertigung des Retablissement-Plans von Ibbenbüren befolgt sind, den Plan jedoch dem Bauinspector Kaweran zur örtlichen Revision in fachlicher Beziehung mitgeteilt. Vor einer definitiven Genehmigung erwartet hochdieselbe (Regierung) noch die Ermittlung und Feststellung der zur Ausführung erforderlichen Geldmittel


spacer

Seite 39
und einen Bericht über ihre disponible Stellung (ob und wann sie zur Verfügung stehen). Ew. Hochwohlgeb. veranlasse ich daher die Expection (Untersuchung) der besonders in der Kützelbachstraße zwecks Genehmigung der Gewinnung zweckmäßiger Complexe? ------abzutretenden Grundstücke schleunigst vornehmen zu lassen. Die Grundsätze des § 23 der Allgemeinen Feuerpolizei-Ordnung vom 30.11.1841 müssen dabei leitend sein.
(Es ist der)-----Grad der Kosten der projectierten verschiedenen Wasser-Reservoirs in verschiedenen Teilen der Stadt durch (Kosten-)Anschlag festzustellen. Sobald mir der Kostenanschlag und der Expections-(Untersuchungs-)Vorschlag vorliegen, werde ich versuchen, einen Zuschuß zu den Kosten aus dem Staatsfonds zu vermitteln. ---------woran es nur, wenn Herrn Bauinspector Kaweran den Vorschlag --------schon vorgelegt werden könnte, noch lieber, wenn er -----bei Gelegenheit denselben selbst anfertigen wollte, weshalb ich deswegen-------Anfrage bei ihm -----
Mark, 12.2.47
von Grüter

(Schreiben von Landrat Grüter an die Regierung)
13.2.1847
An Kgl. Regierung
Retablissementsplan von Ibbenbüren
Eine p. Reg. bitte ich auf hohe Vfg. vom 31ten Nr. 244 I P , dem Bauinspector Herrn Kaweran eine höchstens 4-wöchige Frist zur Nachprüfung zugunsten des Retablissements-Plans von Ibbenbüren einräumen zu wollen,


spacer

Seite 40
denn sobald eine günstige Witterung eintritt, muß mit den Bauten in Ibbenbüren vorangeschritten werden.
Ich beehre mich dabei, darauf aufmerksam zu machen, daß nach meinem Bericht vom 3ten, Nr. 783 der Plan als aufgegeben zu betrachten ist, den Freisensschen Haus(platz) für einen öffentlichen Platz und zur Verlegung der Kohlenstraße nach Münster zu aquirieren (zu erwerben), da der Freise unverhältnißmäßige, ja sogar unverschämte Forderungen macht und er davon nicht abgehen will. Den wegen der Erweiterung, besonders der Kützelstraße erforderlichen Grund und Boden wird die städtische Communal-Kasse zu zahlen haben,

Unverständliche Logik
sich erst verweigern können, oder aus ---gründen keinen Zuschuß aus dem Staatsfonds dazu und zur Anlegung von Wasser-Reservoirs an der Stadt vermittelt zu erhalten suchen.

oder sie wird aus (Solidaritätsgründen) einen Zuschuß aus dem Staatsfonds dazu bekommen, auch zur Anlegung von Wasser-Reservoirs. Die Entscheidung darüber, ob die Stadt diese


spacerSeite 41
Gelder bekommen wird, influriert (fußt) auf dem Retablissements-Plan,
sowie auf den Wiederaufbau von (Häusern)
Ich bitte daher, gefl. den Plan zur Ausführung bald möglichtst genehmigen zu wollen.
Mark, 13.2.47
v. Grüter
Seite oben




spacer

Seite 42
(Schreiben der Königlichen Regierung an den Bau-Inspector Kaweran)
6.3.1847
Nach dem Ew. Hochwohlgeboren mitgeteilten und am 18. d. Mts. uns wieder eingereichten Bericht des Herrn Landrats von Grüter vom 3. d. Mts.
glaubt dieser, den Plan gänzlich aufgeben zu müssen, beim Retablissement des abgebrannten Teils der Stadt Ibbenbüren das Freisensche Grundstück für einen öffentlichen Platz und zur Verlegung der Kohlenstraße nach Münster zu erwerben, da der Besitzer ganz unverhältnismäßige Forderungen stellt und die Stadt Ibbenbüren außerstande wäre, ein solches Opfer zu bringen.
Wir haben uns jedoch bei näherer Erwägung davon überzeugen müssen, daß die Erwerbung des Freisenschen Grundstücks oder eines Teiles davon erforderlich und notwendig ist, nicht allein, um für die Verbindung der Straßen miteinander Raum zu gewinnen, sondern auch, um in der Straße von Münster nach Osnabrück eine höchst unbequeme und bei stärkerer Passage sogar gefährliche, fast rechtwinklige Biegung ausgleichen zu können.
Da Freise aufgrund des 23 der Allgemeinen Feuerpolizei-Ordnung von Westfalen vom 30.11.1841 zur Ausführung des Retablissements-Plans die teilweise oder ganze Abtretung seines Grundstücks gegen Etschädigung sich wird gefallen lassen müssen (Enteignung), beabsichtigen wir, zur Erreichung des Zwecks, nämlich der Umlegung der genannten Straße, für den Kauf des Freisenschen Grundstücks, soweit die Stadt Ibbenbüren


spacer

Seite 43
Randvermerk links

von Landrat Grüter
-nicht wörtlich-
....Erteilte ich bereits mündlich die Weisung,
streng darauf zu halten, daß ein Brand-
Beschädigter sich unterstehe, ohne eine
von Ihnen erteilte Genehmigung vorher zu bauen
und daß bei der Ertheilung der Genehmigung
die erforderliche Rücksicht auf feuerpolizeiliche
u. sonstige gesetzliche Bestimmungen zur
Verschönerung der Stadt zu beachten ist.
Verhandlung ---Zusage von Ihnen gewonnen werde.
Marck, 5.3.1847
der Landrat
von Grüter

zur Bestreitung der Kosten nicht imstande sein sollte, eine angemessene Beihülfe allerhöchsten Ortes als Gnadengeschenk zu erbitten.
Darum beauftragen wir Sie, die Kosten der Umlegung der fraglichen Straße am Grundstück des Freise schleunigst zu veranschlagen, soweit die Umlegung unumgänglich notwendig ist, und uns den Kostenanschlag unter Beifügung eines anschaulichen Situationsplans, aus dem ersichtlich ist, wie viele Quadrat-Ruthen vom Grundstück Freise erforderlich sind, binnen 14 Tagen zur Revision einzureichen.
Wir fügen den Bericht des Herrn Landrats v. Grüter vom 3. d. Mts. nebst dessen Anlage zum etwa erforderlichen Gebrauch s. rem. (gegen Rückgabe) hier wieder bei, sowie einen größeren Situations-Plan, der im Interesse der Chaussee-Bauverwaltung angefertigt worden ist.

An den Königlichen Bau-Inspector Herrn Kaweran, Wohlgeboren

(Die Königl. Regierung schreibt darauf an den Landrat Grüter)
27.2.1847
Abschrift erhalten, Ew. Hochwohlgeboren
Auf Ihren Bericht vom 13. d. Mts., mit Vorbehalt weiterer Mitteilung,


spacer

Seite 44
wenn der Bauinspector Kaweran den ihm erteilten Auftrag erledigt haben wird. Inzwischen wollen Sie durch Ermittlung und Feststellung dessen, was zur Ausführung des Retablissements-Planes nötig ist sowie des Zuschusses, den die Gemeinde Ibbenbüren dazu unerläßlich bedarf, das Erforderliche vorbereiten, um dann nach Eingang des von Herrn Kaweran zu entwerfenden Projekts zur Umgestaltung der Straße am Freisenschen Grundstück, den Antrag auf Bewilligung eines allerhöchsten Gnadengeschenks uns gehörig motiviert (begründet), vorlegen zu können.
Im Übrigen finden wir gegen den Wiederaufbau der Privathäuser nach dem uns, in Ihrem Bericht vom 14. d. Mts. vorgelegten Plan, unter Berücksichtigung der von dem Bau-Inspector Kaweran dazu gemachten Bemerkungen in dem in Abschrift beigefügten Bericht des Kaweran vom 11. d. Mts. nichts zu bemängeln. Wir wollen die Ausführung genehmigen in Erwartung, daß bei Erteilung der Bau-Consense (-genehmigungen) und bei der Bauausführung die feuerpolizeilichen Vorschriften seitens der Ortspolizei-Behörde ihre Beachtung finden und daß auf die Verminderung und Vorbeugung der Feuergefahr nach Möglichkeit hingewirkt wird.
Die Anlagen des Berichts vom 14.1.1847 gehen zur weiteren Veranlassung dann zurück.


spacer

Seite 45
Was schließlich den unter Nr. 493 im--- Journal am 3. d. Mts. erstatteten Bericht anbetrifft, dessen Anlage hierbei zurückgesandt wird, ist allerdings richtig, daß nach der "Lingenschen Gütergemeinschaft" ein Ehegatte ohne Einwilligung des anderen über unbewegliche Güter des gemeinschaftlichen Eigentums nicht verfügen kann.

Der Widerspruch der Ehefrau des Cramer dürfte jedoch dadurch erledigt sein, daß nach Äußerung des Kaweran die Versetzung der in Rede stehenden Mauer nicht erforderlich sein würde, wenn die Straße an dem Freisenschen Grundstück nach Vorschlag des Kaweran umgebaut würde. Schlimmstenfalls würde hier die Expropriation (Enteignung) zwecks Ausführung des Retablissements-Planes auf Grund des § 23 der allgemeinen Feuerpolizei-Ordnung vom 30.11.1841 auch gegen den Willen des Cramer zur Anwendung zu bringen sein. Münster, den 27.2.1847
Königliche Regierung, Abteilung des Inneren
von Notze
An den Herrn Landrat
Freiherr von Grüter
Hochwohlgeboren
zu Mark


spacer

Seite 46
(Der Bau-Inspector Kaweran schreibt an die Regierung)
11.2.1847
Münster, den 11.2.1847
Bertrifft den Wiederaufbau der abgebrannten Teile der Stadt Ibbenbüren ad. Nr. 244 IP. vom 31.1.1847 nebst 6 Anlagen Indem ich mir erlaube, in der Anlage die Verhandlungen und Zeichnungen des Wiederaufbaus der abgebrannten Teile der Stadt Ibbenbüren betreffend, ganz gehorsamst wieder zu überreichen, füge ich folgende gutachterliche Bemerkungen hinzu:
1. Die zur Begradigung und Verbreiterung der Kützelbachstraße vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen nach meiner Ansicht zweckmäßig. Jedoch wird der Vorbau des Hauses Dierkes, der die Straße bedeutend verengt, und der in der Zeichnung dargestellt ist, fortzulassen sein oder in anderer Richtung anzulegen sein, wenn das Gebäude Dierkes, wie die rote Farbe in der Zeichnung anzeigt, neu gebaut werden soll, damit der Anbau die Breite der Straße nicht beeinträchtigt.
2. Die vorgeschlagenen Veränderungen der Kontinuität an den Gebäuden des Freise (Marktstr. 10, Hilckmann), Cramer (Brunnenstr., Sandmann) und des Schröder (Marktstr. 9, Schilling am Durchgang) erscheinen zwar ganz zweckmäßig, sie werden aber für die insgesamt


spacer

Seite 47
sehr unbequeme Richtung (Biegung) der Straße nach Münster wenig Nutzen bringen, wenn nicht danach gestrebt wird, das Gebäude Freise so zu verändern, daß die Straßenbiegung sanfter als bisher angelegt werden kann.
Die Aussicht, die durch die Verhandlungen wegen des Ankaufs des Freisenschen Gartens eröffnet wird, gibt Hoffnung, dem Gebäude eine Form und Lage geben zu können, die sowohl die scharfe Biegung der Straße sanfter macht, als auch, daß der hinter dem Gebäude liegende schmale Durchgang (zwischen Freise und Schröder zur Brunnenstr.) verbreitert werden kann.
Das wird möglich, wenn das Gebäude Freise an der südwestlichen Ecke abgeschnitten wird und die hintere, die östliche Front (zur Brunnenstr.) parallell mit der anderen Front (von Cramer) gestellt wird, wie es in der Zeichnung mit Bleistift angedeutet ist. Der durch diese Veränderungen der Form des Hauses verloren gehende Raum kann gut ersetzt werden, wenn das Gebäude in den Garten (zum Markt) hinein verlängert wird. Wird von Seiten des Staats der Gemeinde Ibbenbüren ein Zuschuß


spacer

Seite 48
zu den Kosten des Retablissements gewährt, so geht mein unmaßgeblicher Vorschlag dahin, die Verwendung des Geldes für das Freisenschen Gebäude zur Bedingung zu machen.
3. Wegen der Vorschläge zur Verbreiterung der Straße in der Nähe der katholischen Kirche ist nichts weiter zu bemerken.
gez.Kaweran
Bauinspector
An eine Königliche Hochlöbliche Regierung
Abtheilung des Innern
in Münster


spacer

Seite 49
(Der Amtman Ohm schreibt an den Landrat von Grüter)
8.3.1847
Linker Randvermerk von Landrat Grüter
-- so wie von mir verfügt, den Retablissementsplan mit
sämtlichen Verhandlungen und Zeichnungen der betroffenen
Verkäufe anzulegen. Nachlässigkeiten bei der Annektierung
(Übernahme) der Anlagen müssen durchaus vermieden werden.

Retablissementsplan von Ibbenbüren betreffend Ich habe gleich am 20. d. Mts. den Bau-Inspector Kaweran ersucht, die örtliche Revision des Retablissementsplans in technischer Beziehung schleunigst vorzulegen, und die Kosten-Veranschlagung der projectierten Wasser-Reservoirs gleichzeitig zu bewirken.
Was Kaweran hierauf erwidert hat, wollen Euer Hochwohlgeboren aus dem s.p.r. beigefügten Schreiben (sub Petito remissionis, Zusendung mit der Bitte um Rückgabe)
des Kaweran vom 23. v. Mts. geneigtest entnehmen.
Sobald Kaweran hier ankommt, werde ich mit ihm an Ort und Stelle alles gehörig ordnen


spacer Seite oben

spacer

Seite 50
und ich werde die Grundabschätzungen vornehmen. Zu diesem Rezeß muß ich aber bitten, mir die Verhandlungen sowie den Retablissements-Plan schleunigst zu übersenden, da diese Unterlagen bei Vornahme des Geschäfts nicht entbehrt werden können. Der Amtmann Ohm

An den Königlichen Landrat
Herrn Freiherrn von Grüter
Hochwohlgeboren
zu Mark


spacer

Seite 51
(Landrat Grüter schreibt an den Amtmann Ohm)
11.3.1847
Citissime (schnellstens)
An Herrn Amtmann zu Ibbenbüren

Auf Ihren Bericht vom 8ten d. Jahres, betreffend den Retablissements-Plan von Ibbenbüren übersende ich Ihnen unter der Bedingung der Rückgabe die den Plan betreffenden Verhandlungen vom 3.10. und 3.11.1846 und 17.1.1847 mit 2 Zeichnungen und das Schreiben des Herrn Bauinspectors Kaweran vom 23. d. Jahres. Da die Bauzeit näher kommt und da es nicht feststeht, wann Herr Kaweran in Ibbenbüren eintreffen wird, veranlasse ich Sie, den Kostenanschlag über die anzulegenden Wasser-Reservoirs selbst schleunigst anzufertigen und die sofortige Taxation (Bewertung) der zum Retablissement erforderlichen Grundparzellen, über deren Abtretung ein Vergleichs-Abkommen nicht zustande gebracht wurde, zu veranlassen. Damit Kosten erspart und die Verhandlungen abgekürzt werden, wollen Sie den zur Abtretung von Grund und Boden´durch den Retablissementsplan Verpflichteten den § 23 der Allg. Feuerpolizei-Ordnung für Westfalen vorlesen,


spacer

Seite 52
Sie wollen versuchen, die Verpflichteten zu bewegen, sich vorab mit Ihnen über zwei hinzu zu ziehende gerichtlichen Taxatoren (zu einigen), von den die Verpflichteten einen und einen Obmann zu wählen haben, und zu erwägen, die Eigentümer bei dem Taxations- Geschäft hinzu zuziehen.
Schließlich kann ich Ihnen recht dringend empfehlen, die Ihnen zustehenden Befugnisse bei Erteilung des Special.-Bau- Consenses im Interesse der Stadt streng auszuüben.
Mark
11.3.1847
v. Grüter


spacer

Seite 53
(Die Königl. Regierung schreibt an Landrat Grüter)
8.4.1847
In Verfolg (Beantwortung) unserer Verfügung vom 27.2. d. J. wird Euer Hochwohlgeboren der von dem Bau-Inspector Kaweran gefertigte Kostenanschlag betreffend die Umlegung der Chaussee-Straße am Freisenschen Grundstück beim Retablissement (Wiederaufbau) des abgebrannten Teils von Ibbenbüren nebst beigefügtem Situationsplan mit dem Bemerken zugesandt, daß wir gegen die Ausführung des Plans bei unserer Revision nichts zu beanstanden gefunden haben.
Wir sehen nun der Erledigung unserer Verfügung bezüglich der zu beantragenden Bewilligung eines Allerhöchsten Gnadengeschenks zur Ausführung des Retablissements baldigst, längstens binnen 3 Wochen, entgegen.
Münster, den 8.4.1847
Königl. Regierung - Abteilung des Innern
v. Notze
An den Herrn Landrath
Freiherrn von Grüter
Hochwohlgeboren zu Mark

(Schreiben von Landrat Grüter an Amtmann Ohm)
14.4.1847
Mit dem Situationsplan br. m. ste. (kurzerhand) an Herrn Amtmann Ohm mit der dringenden Aufforderung, durch schleunige Versendung der vollständigen Verhandlungen zur Erbittung eines allerhöchsten Gnadengeschenks befähigen zu wollen.
Termin 10 Tage
Es ist streng darauf zu achten, daß der Freise nicht eher und nicht anders kann, bis er nach den Bestimmungen des Retablissements-Plans gefragt hat.
Mark, 14.4.47
v. Grüter


spacer

Seite 54
(Amtmann Ohm schreibt an den Landrat v. Grüter)
22.4.1847
Ibbenbüren, den 22.4.1847
Verfg. vom 11.3. d. J. Nr. 1488
und br. m. sf. rem. Verfügung
vom 14.4. d. J. Nr. 1218
Citissime

linker Randvermerk von Grüter
26.4.1847
Mit einer Rolle Zeichnungen und sämtlichen Anlagen
br. m. sft. in 10 Tagen zurück an den Herrn Referenten.
Die als Anlagen vorhandenen Schreiben und
Verhandlungen mit der Witwe Stern (später Magnus)
und dem Färber Goldbeck sind noch nicht gewesen und
sind noch zu führen.

Einschub
demnach fehlen die Erklärungen des Lefmann
und des Hoffschulte, welche nach dem
Kaweranschen Kostenanschlag ebenfalls Grund
abtreten müssen.

Gleiche Verhandlungen mit Lefmann (Dreker)
und Hofschulte (Eisen Feldmann) sind aufzunehmen
Sie haben nach dem Kostenanschlag des Kaweran
abzutreten: ersterer (Lefmann) 2 ¾ Quaqdrat-Ruthen
Grund
letzterer (Hofschulte) 3 ¼ Quadratruthen Grund.
Die Kostenanschläge für die Wasser-Reservoirs sind
zu erwarten und alle Kosten für einen Antrag auf
Unterstützung sind zu übersichtlichen Summen zu
erstellen. Bei Bestellung der Taxatoren (wegen des
Kostenanschlags) sind Sie erst nach Unterschrift meiner
Verfügung vom 11.3.1847 zu Werke gegangen..........
Mark, den 26.4.1847
v. Grüter, L.R.

Randvermerk Amtmann Ohm

30.4.1847
Der Bauinspector Kaweran wurde heute an die
Einsendung des Kosten-Anschlags für die
Wasser-Reservoirs erinnert.
Ibbenbüren, den 30.4.1847
Der Amtmann Ohm

Zur Erledigung der rubrizierten und unter Rücksendung der br. m. s. f. rem. (eiligen) Verfügung vom 14. d. Mts. und dem beigefügten Kosten-Anschlag und dem Situationsplan des Bau-Inspectors Kaweran, verhalte (versäume) ich nicht, in den beigefügten beiden Verhandlungen die Abschätzungen über die, von der Witwe Stern und dem Färber Goldbeck, wegen der Erweiterung der Kötzelbachstraße abzutretenden Grundflächen gehorsamst zu überreichen, ebenso die Abschätzungen über die von Wilhelm Freise zur Umlegung und Erweiterung der Münster-Osnabrücker Chaussee-Straße abzutretenden Grundflächen. In Betreff der Höhe der Abschätzung der von der Witwe Stern und dem Färber Goldbeck abzutretenden Grundflächen ist meines Erachtens dagegen nichts einzuwenden. Man muß berücksichtigen, daß von Freise 20 Quadrat-Ruthen Haus- und Gartengrundfläche


spacer

Seite 55
abgetreten werden müssen,
das wieder aufzubauende Haus erhält eine ganz andere Richtung und deshalb können die alten Fundaments-Mauern sowie die Grundmauern des Kellers beim Wiederaufbau nicht mehr benutzt werden.
Der Abbruch der noch vorhandenen alten Gartenmauer und das Wegräumen der Steine und von Schutt, sowie der Aufbau einer neuen Mauer für den ihm verbleibenden Teil des Gartens hat er auf seine Kosten übernommen.
Er hat auf alle Nebenvergütung verzichtet, daher erscheint auch mir das von ihm geforderte Pauschal-Quantum von 375 Rth. nicht zu hoch zu sein, zumal er noch 225 Rth. unter der veranschlagten Taxe von Kaweran geblieben ist.

Die Kostenanschläge der Wasser-Reservoirs vom Bauinspector Kaweran sind übrigens noch nicht eingegangen. Sämtliche Beteiligten sind über dem Inhalt der Allgemeinen Feuerpolizei-Ordnung vom 30.11.1841 und der Verordnung der Königl. hochlöblichen Regierung


spacer

Seite 56
vom 30.12.1834 die Einhaltung der Bau-Consense (-genehmigungen) betreffend, erinnert und verpflichtet. Ich werde streng darauf achten, daß hiernach verfahren wird. Schließlich bemerke ich noch, daß ich die mit der Verfügung vom 11.3.d. J. übersandten Anlagen und beide Zeichnungen vorläufig noch zum nötigen Gebrauch zurück behalten habe.

Der Amtmann Ohm
An den Königlichen Landrat
Herrn Freiherr von Grüter
Hochwohlgeboren
Mark


spacer

Seite 57
(Die Regierung schreibt an den Landrat v. Grüter)
10.5.1847

linker Randvermerk von Landrat Grüter
19.5.1847
Schnellstens an Herrn Amtmann Ohm zur schleunigsten
Erledigung der betr. Verfüg. und Anzeige der
Hinderungsgründe.
Termin 8 Tage
Mark, 19.5.47
v. Grüter

Erste Erinnerung
Der Erledigung unserer Verfügung vom 8.4. d. J. Nr. 1037 P. betreffend das für den Wiederaufbau des abgebrannten Teils der Stadt Ibbenbüren zu bewilligende Gnadengeschenk sehen wir binnen 14 Tagen entgegen.
Münster, den 10.5.1847
Königliche Regierung
Abtlg. des Innern
Notze

An den Herrn Landrat
Frhr. v. Grüter
Hochwohlgeb.
zu Mark

Cito (schnell)
( Seite 57 u. 58 Untervermerk - Der Landrat antwortet der Regierung)
29.5.1847
Zur Regierung
Das Gnadengeschenk zum Wiederaufbau des abgebrannten Teils der Stadt Ibbenbüren läßt sich, wie ich im Schreiben vom 8.4.47 Nr. 1037 P und in der Erinnerung vom 10. d. J. v.s.p. Nr. 1037 P gef. angegeben habe, nicht eher mit Erfolg erbitten, als daß die Beschlüsse über die zur Sanierung der Stadt notwendigen Wasser-Reservoirs vorliegen. Der Herr Bauinspector Kaweran hat die Anfertigung der Reservoirs übernommen und um Einsendung der Kostenanschläge ersucht.
Der Amtmann Ohm hat jedoch erwidert, was aus der beigefügten Anlage hervorgeht. Ich bitte daher gef. um Fristbewilligung bis 8 Tage nach dem Erfragen der Kostenanschläge bei dem Amtmann Ohm
Mark, 29.5.47
v. Grüter


spacer

Seite 58
(Der Amtmann Ohm schreibt an den Landrat)
27.5.1847
(Ihr Schreiben) wird brm. mit folgender Anzeige gehorsamst wieder vorgelegt.
Gleich nach Empfang der‚ Eu. Hochwohlgeboren verehrlichen brm. Vfg. vom 30.4.d.J. Nr. 2128 habe ich dem Herrn Bau-Inspector Kaweran zu Münster an die schleunige Erledigung der verlangten Kostenanschläge für die beabsichtigte Anlage der Wasser-Reservoirs erinnert. Was Kaweran hierauf erwidert hat, wollen Eu. Hochw. aus dessen hier beigefügten Schreiben vom 19. u. 23. d. Mts. gefl. entnehmen.
Bis heute habe ich die Kostenanschläge noch nicht erhalten.
Erst nach Eingang derselben kann ich die allegierte (zitierte) Verfügung Eu. Hochwohlgeb. vollständig erledigen.

Ibbenbüren, den 27.5.1847
Der Amtmann
Ohm


spacer

Seite 59
( Der Amtmann Ohm schreibt an Landrat v. Grüter)
22.6.1847
Ibbenbüren, den 19.6.1847
br.m.s.f.rem: Vfg. vom 26.4.47
22.6.1847
Herrn Frhr. Cito (schnell)
Zur Erledigung der rubrizierten verehrlichen Verfügung verfehle ich nicht, unter Remittierung (Rückgabe) der Vfg. mit sämtlichen Anlagen die Abschätzungs-Verhandlungen über die, von der Witwe Stern und dem Färber Goldbeck zur Erweiterung der Kützelbachstraße abgetretenen Grundflächen, und die nunmehr vom Herrn Bauinspector Kaweran eingegangenen Kostenanschläge und Zeichnungen über die anzulegenden Wasser-Reservoire gehorsamst zu überreichen. Auch eine Zusammenstellung sämtlicher Kosten füge ich bei.
Über die vom Kaufmann Hofschulte (Feldmann) und dem Lefmann, ?Erwald? (Dreker) wegen Verbreiterung der Chaussee-Straße abzutretenden Grundflächen ist bereits auf Antrag der Chaussee-Bau-Verwaltung eine gerichtliche Abschätzung vorgenommen worden und sie liegt dieser Behörde vor.


spacer

Seite 60
Die beiden Taxatoren waren sich über die Entschädigungs-Summe der abzutretenden Grundflächen einig und der Freise war mit der von ihnen ermittelten Summe zufrieden. Bezüglich der Mehrforderung des Freise wegen der von ihm aufzuführenden Fundaments- und Kellermauern sowie der von ihm neu zu errichtenden Mauer um den ihm verbleibenden Teil des Gärtchens und wegen des Verlustes von 16 Obstbäumen habe ich die Wahl eines Obmanns durch die beiden Taxatoren im vorliegenden Fall nicht für nötig erachtet, denn dadurch konnten keine Vorlagen entstehen. Ich muß ich gehorsamst beantragen, daß die Erweiterung resp. Verlegung der Chaussee-Straße schleunigst vorgenommen wird. So wie die Straße jetzt ist, lassen lange Stücke Bauhölzer die Straße fast gar nicht oder nur mit Lebensgefahr für Mensch und Vieh passieren.


spacer

Seite 61
Der Freise muß den Bauplatz aufräumen lassen und die schöne Jahreszeit zum Wiederaufbau des Hauses sollte er nicht vorbeistreichen lassen. Auch die Eingesessenen beklagen sich bitter darüber, daß die schon seit drei Jahren (1844) wegen der geplanten Verlegung der Chausse-Straße, vor ihren Häusern gelagerten Steine und der Sand, der sich täglich durch Wind und Wetter vermindert, zum größten Nachteil ihrer Häuser noch immer nicht verwendet und fortgeschafft wurden.
Die Liquidation des Bau-Inspectors Kaweran von 16 Rth. lege ich gehorsamst bei.
Der Amtmann Ohm
An den Königl. Landrat
Herrn Freiherr von Grüter
Hochwohlgeboren
Mark


spacerSeite 62 ist leerSeite oben

spacer

Seite 63
19.6.1847
Zusammenstellung der Kosten über die Verbreiterung der Kützelbachstr., der Verlegung der im Chaussee-Zuge von Ibbenbüren nach Saerbeck liegenden, sogenannten Münsterstraße und der in der Stadt Ibbenbüren anzulegenden Wasser-Reservoirs
A) Name der Liquidanten (Geldempfänger)
B) Gegenstand der Entschädigung, resp. Kosten der neu auszuführenden Arbeiten
C) Betrag
Gegenstand der Entschädigung, resp. Kosten der neu auszuführenden Arbeiten für den Färber Goldbeck
Für abzutretende 1 Ruthe, 62 Fuß Grundfläche wegen Verbreiterung der Kützelbachstr.
für die Witwe Stern dgl. 3 Ruthen 38 Fuß, dazu Entschädigung für neue Obstbäume
für vier Wasser-Reservoirs in der Stadt Ibbenbüren
für Wilhelm Freise dgl. 20 Ruthen, dazu Anlegung neuer Fundamente und Kellermauern
für das neu zu erbauende Haus und die Aufrichtung einer neuen Mauer
in dem ihm verbleibenden Teil des Gärtchens und Verlust von 12 Obstbäumen.
Ibbenbüren, den 19.6.1847
Der Amtmann Ohm


Seite 64
(Der Landrat v. Grüter schreibt an die Regierung)
3.7.1847
Mark, den 3.7.1847
Ausführung des Retablissements-Plans der brandbeschädigten Stadt Ibbenbüren Die Vermittlung eines Allerhöchsten Gnadengesuchs zu diesem Zweck und Vfg. vom 27.12. u. 8.4. d.J. nebst 4 Anlagen
Nach dem Plan zum Wiederaufbau der am 24.9. durch Brand stark beschädigten Stadt Ibbenbüren sind u.a.
a) die Erweiterung der Straße an dem abgebrannten Haus Freise, und
b) die Anlegung von Wasser-Reservoirs,
für dringend notwendig erachtet worden.
Die Erweiterung der Straße am Haus Freise ist, wie der Plan ergibt,
schon deshalb unausweichliches polizeiliches Bedürfnis,
weil die Biegung der Straße an dieser Stelle


spacer

Seite 65
fast einen rechten Winkel hat, was die Passage gefahrdrohend macht. Berücksichtigt man, daß diese Straße einen Teil der Münster-Osnabrücker Staats-Chausseee bildet, und daß sie ganz vorzüglich stark durch Kohlenfuhrwerke befahren wird, ergibt sich, daß es im Interesse der öffentlicchen Sicherheit liegt, diese gefährliche Stelle im Retablissements-Plan ganz besonders zu beachten ist. Neben der Ausführung dieser Erweiterung liegt der Kostenanschlag des Bauinspectors Kaweran vom 22.3. nebst Situationsplan an, und betragen die Kosten der zu 780 Rth. veranschlagten Grundbedingungen 425 Rth 7 Sgr.
An Grund-Entschädigungen werden dann aber noch zu zahlen sein:
a) an Freise nach dessen beiliegender protokollarischer Erklärung v. 21.4. - 375 Rth
b) an Witwe Stern nach der protokollarischer Erklärung vom 13.4. - 40 Rth 19 Sgr 2 Pfg.
c) an Färber Goldbeck nach prot. Erklärung vom 13.4. -


spacer

Seite 66
Folglich werden an Grundentschädigungen zu zahlen sein
429 Rth 28 Sgr 4 Pfg
Es würden sich also die Gesamtkosten auf 855 Rth 15 Sgr 10 Pfg belaufen.
Der zweite, bereits genannte Punkt ist die Anlegung von Wasser-Reservoirs zum besonderen Schutz der Stadt bei einem ausbrechenden Brand. Auch hier hat der Bauinspector Kaweran auf meine Veranlassung einen Situationsplan sowie einen Kostenanschlag uind die Zeichnung von zwei Reservoirs angefertigt. Sie werden durch unter dem Straßenpflaster liegende verdeckte Kanäle gespeist , die wiederum an den anderen Stellen mit den ersteren Kanälen in Verbindung stehen. Dadurch betragen die Anlegungskosten zur Ausführung dieser beiden Anlagen 1220 Rth.


spacer

Seite 67
Es werden in runder Summe nach den Kosten-Anschlägen mehr als 2080 Rth erforderlich sein. Die beiden (Resevoirs), welche in runder Summe nach den Kostenanschlägen etwa 2080 Rth erfordern, sind nur ungefähre Kosten der Ausführung. Zur Ausführung des ersten Reservoirs (besteht) auch das Interesse des Wegbau-Fiscus, der schon in (Ausführung) des Münster-Osnabrücker Plans die Beseitigung der bisherigen, scharfen und nicht ungefährlichen Biegung wünscht.
Ím Übrigen----- auch aber das Interesse einzelner Personen in den -----Anlagen nicht, und erhält hieraus, daß dieselben ---öffentlich Kosten unter Concurrenz des Plans--- zur Ausführung gebracht werden können. Ich erlaube mir zur besseren (Begründung) meines Antrags vorauszuschicken, daß der Chausseebau-Fiskus sich zur alleinigen (Übernahme)


spacer

Seite 68
der Kosten für die Anlage A bereit finden lassen wird.
Dann würde die Gemeinde Ibbenbüren noch immer die Kosten für die Anlage B, die zu 1220 Rth veranschlagt sind, beschaffen müssen.
Der Haushalt der Gemeinde Ibbenbüren ist indessen derzeit in einer keineswegs erfreulichen Lage und zur Bestreitung dieser bedeutenden Summe durchaus ganz außerstande. Daher erlaube ich mir, den. Antrag zu stellen, die voraussichtlichen 1220 Rth Kosten zur Ausführung der Anlage B, der Gemeinde Ibbenbüren als allerhöchstes Gnadengeschenk zu gewähren.
Die Kosten der Anlage A aber soll der Chausseebau-Fiskus übernehmen. Eventuell können diese Kosten ebenfalls als Gnadengeschenk für die Gemeinde Ibbenbüren vermittelt werden.
Zur Motivierung (Begründung) dieses gehorsamsten Antrags


spacer

Seite 69
habe ich noch folgendes anzuführen:
Ich habe mich bereits bemüht, nachzuweisen, daß die besagten beiden Reservoirs nur auf öffentliche Kosten zur Ausführung gebracht werden können, weil das Privat-Interesse an den Anlagen nicht direkt konkurriert. Der öffentliche Fonds, der für die Kosten aufzukommen haben würde, wäre die Gemeindekasse der Stadt Ibbenbüren.
Es bedürfte nur noch des Nachweises, daß die Gemeindekasse zur Bestreitung der Kosten völlig außerstande ist, weil dann die Ausführung der Reservoirs unterbleiben muß, wenn sie für den dazu erforderlichen Fonds nur --------nur zu beschaffen hätte. Seit einer Reihe von Jahren befindet sich der Gemeindehaushalt in aussichtsloser Lage,


spacer

Seite 70
wie aus den bisherigen Gemeinderechnungen und aus den alljährlichen Übersichten über die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde bereits zu Genüge bekannt ist. Der Grund dieser mißlichen Haushaltslage liegt zum größten Teil an der bisherigen Gemeindesteuer-Aufbringung.
Die Besteuerung ist wegen der zwischen Stadt- und Landgemeinde Ibbenbüren ungetrennten Grundsteuer-Mutterrolle (Maßstab für die Besteuerung der Grundstücke) mangelhaft.
Die Folge dieses Übels war, daß die Stadt ihren Jahres-Steuerbedarf nicht vollständig erhielt, daß die Rechnung von Jahr zu Jahr mit einem steigenden (Etat) abschloß, der bis einschließlich 1844 die Höhe von 2008 Rth 21 Sgr 11 Pfg. erreicht hatte. Erst die Übersicht der Finanzverhältnisse


spacer Seite oben

spacer

Seite 71
von 1845, wo der vorgenannte Betrag in Spalte 18 enthalten ist, (beseitigt diesen Mangel). Zwar besteht Aussicht, den bedeutenden Vorschuß durch Erstattungen, die seitens der im Stadtbezirk vorhandenen (Reserven) erfolgen werden, zu decken. Es wird jedoch noch eine geraume Zeit vergehen, ehe diese Deckung erreicht sein wird (in dieser Beziehung siehe Bericht vom 19.4.)
Die Grundsteuern, die bisher in der politische Gemeinde (Stadt Ibbenbüren) erhoben wurden, oder noch erhoben werden, betragen 1847 durchschittlich ca. 25 % der Staatssteuern. Im Jahre 1846 haben die Grundsteuern durchschnittlich 35 % der Staats-Steuern betragen. Dazu kommt, daß die Eingesessenen von Ibbenbüren sehr hohe Jahresbeiträge für den Fiskus zu entrichten haben, was namentlich für die zur (Stadt-)gemeinde gehörigen Eingesessenen gilt. Ich (glaube), die Leistungen der städtischen Eingesessenen nicht zu überschätzen, wenn dieselben zwischen 50 bis 60 % der jährlichen Staatssteuern (aufbringen).


spacer

Seite 72
Zieht man die großen Verluste in Erwägung, welche die einzelnen Individuen beim Brand erlitten haben, die auch in einer Reihe von Jahren nicht ausgeglichen sein werden, erwägt man ferner, daß auch die Nicht-Geschädigten durch ihren Mit-Einsatz (bei den) Unglücksfällen notwendig mitgelitten haben, dürfte es erwiesen sein, daß die Gemeinde Ibbenbüren zur Beschaffung der erforderlichen Barmittel für die Reservoirs A und B außerstande ist. Es dürfte daher mein oben gestellter Antrag motiviert (begründet) erscheinen.
Schließlich erlaube ich mir noch anzuführen, daß die Stadt Ibbenbüren


spacer

Seite 73
eine Klassensteuer nach der festgestellten Hebeliste pro Jahr von 1276 Rth 15 Sgr. aufzubringen hat. Das Gewerbesteuer (-Fixum) ist mir aus den Akten nicht bekannt, da die Stadt Ibbenbüren zur dritten Gewerbesteuer-Abteilung gehört.
Die Grundsteuer aber kann nicht angegeben werden, weil die Stadt Ibbenbüren mit der gleichnamigen Landgemeinde eine gemeinschaftliche Mutterrolle und Heberolle hat. Diese Heberolle kann zur Zeit wegen des noch fehlenden lokalen Grenzzuges nicht getrennt werden. Die Grundsteuer oder der Katastral-Reinertrag lassen sich daher nicht (korrekt) angeben. von Grüter


spacer

Seite 74
(Schreiben der Regierung an Landrat v. Grüter)
31.7.1847
Euer Hochwohlgeb. veranlassen wir, den vom Bauinspector Kaweran entworfenen ausführlichen Situationsplan über die Umlegung der Straße vor dem Haus Freise, der Ihnen mit unserer Verfügung vom 8.4. zugestellt wurde, der aber Ihrem Bericht vom 3.7. nicht beigelegen hat, uns umgehend wieder einzureichen.
Münster, den 31.7.1847
Königl. Regierung, Abtlg. des Innern
v. Notze
An den Kgl. Landrat Herrn Freiherr v. Grüter, Hochwohlgeb. zu Mark
Nr. 2338.I.P.
Herrschaftl. Polizeisache, eilig
(Vermerk Landr. v. Grüter)
(Auftrag) an Cione junior
Den (beigefügten) Situationsplan der Kgl. Regierung mit Bericht (in Eile) vorzulegen und zu bitten, das Versehen der Kanzlei entschuldigen zu wollen.
Mark, 4.8.1847
v. Grüter


spacer

Seite 75
(Die Regierung schreibt an v. Grüter)
6.9.1847
Auf den Bericht vom 3.7. und 4.8. benachrichtigen wir Euer Hochwohlgeb., daß wir bei der projectierten Erweiterung der Münster-Osnabrücker Straße in der Stadt die Bewilligung eines Allerhöchsten Gnadengeschenks von 980 Rth höheren Orts beantragt haben.
Den Antrag auf Gewährung einer Unterstützung wegen der Anlegung von Wasserbehältern hielten wir nicht geeignet nach den festgestellten Grundsätzen zur Befürwortung bei der "Bewilligung von Retablissements-Unterstützungen bei Brandschäden"
Wir geben euer Hochwohlgeb. vorläufig hiervon Kenntnis, um Sie in den Stand zu setzen, die anderweitig etwa nötigen Anordnungen schon jetzt treffen zu können.
Die Anlagen ohne den Situationsplan und ohne den Kostenanschlag für die Erweiterung der Straße, die wir unserem Bericht an das Königl. Ministerium des Innern beigefügt haben, senden wir Ihnen zurück.
(Randvermerk von Grüter - die Anlagen muß Ohm zurückgehalten haben)


spacer

Seite 76
Münster, den 6.9.1847
Königl. Regierung
Abtlg. des Innern
v. Notze
An den Herrn Landrat Freiherr von Grüter
Hochwohlgeboren
zu Mark

(Vermerk von Landrat v. Grüter)
B.r.m.(eilig)
an Herrn Amtmann Ohm zu Ibbenbüren zur Kenntnis und weiteren Veranlassung
Mark, 17.9.1847
Der Landrat
Freiherr von Grüter


spacer

Seite 77
(Amtmann Ohm schreibt an den Landrat)
9.10.1847
(Vorgang) wird br. m. mit folgender Anzeige gehorsamst wieder vorgelegt Die Ausführung des projectierten Baues mehrere Kanäle und Wasserbehälter in Ibbenbüren, wie sie der Plan des Kaweran enthält und der Kostenanschlag zum Gesamt-Betrag von 1220 Rth übersteigen ganz und gar die Geldkräfte der Stadtgemeinde. Sie hat keine Fonds dafür, die Aufbringung oder Aufnahme dieses Kapitals würde die ohnehin stark verschuldete und in Anspruch genommene Gemeinde zu sehr drücken. Die Stadtverordneten haben aus diesem Grund die Anlagen in der projektierten Art abgelehnt.
Inzwischen sind bereits andere, notwendige Wasser(-sammel)behälter angelegt worden, und zwar an der Nordseite der Stadt ein ganz neuer Brunnen, ein beständiges Wasser-Volumen von 225 Kubikfuß enthaltend, sowie an der Westseite bei der neuen katholischen Schule (Roggenkampstr.?) wurde ebenfalls ein sehr wasserreicher Brunnen in diesem Sommer mit erheblichen Kosten angelegt.
Ich werde darauf Bedacht nehmen, soweit die Geldkräfte der Gemeinde es zulassen, auf eine weniger kostspielige Weise an geeigneten Punkten in der Stadt noch mehr Wasser-Sammelbehälter anzulegen.
Die beigefügten Anlagen habe ich zu meinem weiteren Gebrauch zurückbehalten.
Ibbenbüren, den 9.10.1847
Der Amtmann
Ohm


spacer

Seite 78
(Landrat v. Grüter schreibt an Amtmann Ohm)
24.9.1847
An Herrn Amtmann zu Ibbenbüren
Mit Ihrem Bericht vom 19.6. haben sie eine Liquidation des Bau-Inspectors Kaweran für die Anfertigung des Entwurfs und des Kostenanschlags von Wasserbehältern und Reservoires
(Reservoirs werden durch unter dem Straßenpflaster liegende verdeckte Kanäle gespeist)
in Ibbenbüren zum Betrag von 16 Rth vom 16.6. vorgelegt.
Diese Rechnung ist dem Kaweran aus der städtischen Communal-Kasse sofort zu honorieren, sie wird Euer Wohlgeboren zur gefl. Bewertung vorgelegt.
Haus Mark 24.9.47
von Grüter


spacer

Seite 79
. (Die Regierung schreibt an Landrat v. Grüter,
dieser leitet das Schreiben an den Amtmann Ohm)
25.10.1847
In Verfolg unserer Verfügung vom 6.9.wird Euer Hochwohlgeb vorläufig eröffnet, daß infolge des Ministerial-Berichts vom 16. d. Mts. wegen Bewilligung eines Gnadengeschenks für die durch Brand beschädigte Stadt an die Königl. Majestät berichtet wurde und die Allerhöchste Entscheidung abgewartet werden muß.
Münster, den 25.10.1847
Königl. Regierung, Abtlg. des Innern, v. Notze
An den Herrn Landrat
Freiherr von Grüter
Br.m.sfr. an den Herrn Amtmann Ohm zur Kenntniß
Mark, 30.10. v. Grüter

Nach Abschriftnahme zu den hiesigen Akten brm. gehorsamst wieder vorzulegen.
Ibbenbüren, den 3.11.
Der Amtmann, Ohm


spacer Seite oben

spacer

Seite 80
(Der Finanzminister von Duesberg, Berlin schreibt an die Regierung in Münster)
10.11.1847
Aufgrund der in beglaubigter Abschrift beigefügten Allerhöchsten Order vom 25.10. wird die General-Staatskasse angewiesen, die wegen Verbreiterung der durch die Stadt Ibbenbüren führenden Staatsstraße Münster-Osnabrück anläßlich der Wiederherstellung bewilligten 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg an die Regierungs-Hauptkasse zu Münster zur weiteren Veranlassung zu überweisen
Berlin, den 10.11.1847
An die General-Staatskasse (in Berlin)
Abschrift hiervon zur Nachricht
Berlin, den 10.11.1847
Der Finanzminister
gez. von Duesberg

(Die Abteilung des Innern, Münster schreibt an die Königliche Regierung zu Münster)
An die Königl. Regierung zu Münster
Abschrift zur vorläufigen Kenntnisnahme in Verfolg unserer Verfügung vom 25.10. mit Vorbehalt weiterer Anweisung (von Geld) bei Eignung der zu erwartenden Entscheidung auf den an das Königliche Ministerium des Innern am 6.9.1847 von uns erstatteten Bericht.
Münster, den 19.11.1847
Königl. Regierung, Abteilung des Innern
von Notze
(Kopie des Schreibens an den Landrat)
An den Herrn Landrat, Freiherrn von Grüter, Hochwohlgeboren zu Mark

(Der Landrat gibt das Schreiben an den Amtmann Ohm)
Br.m.sfr. an den Herrn Amtmann Ohm zur Kenntniß
Mark, 22.11.
v. Grüter


Seite 81
(Der Amtmann Ohm schreibt darauf an den Landrat)
Nach Abschriftnahme zu den hiesigen Akten gehorsamst wieder vorzulegen.
Ibbenbüren, den 7.12.
Der Amtmann
Ohm


spacer

Seite 82
Kuvert, in Ibbenbüren abgestempelt
An den Königlichen Landrath, Ritter p.p.
Freiherr von Grüter
Hochwohlgeboren zu Mark


spacer

Seite 83
(Die Regierung schreibt an Landrat v. Grüter)
26.11.1847
In Verfolg unserer Verfügung vom 19.11., betreffend die Verbreiterung der durch Ibbenbüren führenden Straße von Münster nach Osnabrück, übersenden wir euer Hochwohlgeboren
1. Abschrift eines Erlasses des Königl. Ministers des Innern vom 15.11.
2. den Kosten-Anschlag vom 22.3. nebst Situationsplan mit dem Bemerken, daß die bewilligte Summe von 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg in folgende Teile zerfällt:
a) für auszuführende Arbeiten und Material.........
b) für die Grund-Entschädigung des Freise.......
c) dto des Lefmann
d) dto des Hofschulte
Die Ausführung der Sache dürfte der Gemeinde Ibbenbüren überlassen sein. Am einfachsten ist sie dadurch zu bewirken, daß mit Freise, Lefmann und Hofschulte Verträge über die Abtretung von Grund und Boden und die Versetzung der Gartenmauern so geschlossen werden, daß ihnen die im Kostenanschlag angegebenen Beträge zugesichert werden. Die Zahlung wird verbürgt, sobald der Abbruch der Mauern und die Abtretung von Grund und Boden


spacer

Seite 84
an die Gemeinde Ibbenbüren erfolgt ist, und wenn die Legitimation zur Entgegennahme des Geldes nachgewiesen ist. Wünscht die Gemeinde, daß die Verlegung der Kanäle oder die Pflasterung durch einen Unternehmer bewirkt wird, der das Pflaster für den Fiskus herstellen soll, sind wir gern bereit, das Weitere zu veranlassen, eventuell die Zahlung zu leisten, sobald uns der Revisions-Kostenanschlag über die in Rede stehenden Arbeiten zugegangen ist. Über das Resultat der Verhandlungen mit Freise, Hofschulte und Lefmann unter Vorlegung der Verträge erwarten wir sobald wie möglich Anzeige.
Münster, den 26.11.1847
Königl. Regierung, Abtlg. des Innern, von Notze

An den Herrn Landrat Freiherrn von Grüter, Hochwohlgeboren zu Tecklenburg


spacer

Seite 85
(Das Ministerium des Innern, Berlin schreibt an die Regierung in Münster)
15.11.1847
Um der im September 1846 durch eine Feuersbrunst betroffenen Stadt Ibbenbüren wegen des Retablissements die wünschenswerte Verbreiterung der durch die Stadt führenden Staatsstraße von Münster nach Osnabrück bei den abgebrannten Häusern der Bürger Freise, Hofschulte und Lefmann möglich zu machen, haben des Königs Majestät mittelst allerhöchster Ordre vom 25.10.1847 für diesen Zweck die Summe von 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg zu bewilligen geruht. Indem die Königl. Regierung benachrichtigt wird, erhält Sie zugleich den Auftrag, die Allerhöchst bewilligte Summe der Regierungs-Hauptkasse zu Münster zur weiteren Verrechnung zu überweisen,
in Verfolg des Erlasses vom 16.10.1847 und bei Rücksendung
der Anlagen des Berichts vom 6.9.1846
mit dem Bemerken, daß die General-Staatskasse seitens des Herrn Finanzministers am 10.11.1847 angewiesen worden ist, für die richtige Verwendung
der 980 rth 17 Sgr 6 Pfg zu sorgen.
Berlin, den 15.11.1847
Ministerium des Innern
I. Abtheilung
von Manteuffel
An die Königl. Regierung zu Münster


spacer

Seite 86
(Landrat Grüter schreibt an die Regierung)
15.12.1847
Zur Regierung
Verbreiterung der Straße von Münster nach Osnabrück in der Stadt Ibbenbüren
Zu 26.11.bzw. 4.12.
Nr. 3163 I. B.
Indem ich der Königlichen Hohen Regierung meinen gehorsamsten Dank für hochgeehrte Vermittlung des allerhöchsten Gnadengeschenks zur Verbreiterung der Straße in Ibbenbüren "dazubringen, mich beehre, erlaube ich mir die Anzeige", daß der mit dem Kostenanschlag vom 22.3. zugesandte Situationsplan nach Rücksprache mit dem Amtmann Ohm uns nicht befähigt, die abzutretenden Grundstücke genau festzustellen. Die Königl. Bauverwaltung hat, wie ich annehme, einen Situations-Plan in größerem Maßstab über die abzutretenden Grundstücke und die Richtung der zu verlegenden und zu verbreiternden Straßenstücke.
Ich bitte gehorsamst um dessen hohe Zusendung, falls nicht noch speziellere Situationspläne zum Kostenanschlag vom 22.3. gehören sollten, was unter Nr. III auf dem anliegenden Plan vermutet wird.


spacer

Seite 87
Da es bei den Grundflächen, die gegen Entschädigung abgetreten werden, und bei der Feststellung der Straßenrichtung auf große Genauigkeit ankommt, erlaube ich mir die Bitte, diese Messungen und Abtrennungen durch den Herrn Wegebaumeister vornehmen lassen zu wollen, da die Straße als Königliche Straße anzusehen ist.

Aus diesem Grund wird die Gemeinde mir und ihrem Amtmann Consens wünschen, daß die Kanäle und die Pflasterung durch denjenigen Unternehmer gemacht werden, der das fiskalische Pflaster herstellen soll. Doch behalte ich mir (eine) Abrechnung (anhand) eines übersichtlicheren Situationsplans gehorsamst vor.
Mark, 15.12.1847
von Grüter


spacer

Seite 88
( Die Regierung schreibt an Landrat v. Grüter)
5.1.1848
Auf den Bericht vom 15.12. 1847 eröffnen wir euer Hochwohlgeboren,
daß der Wegebaumeister Oncken angewiesen ist, sich der Vermessung
der zur Straßenverbreiterung in Ibbenbüren erforderlichen Grundflächen
zu unterziehen, (die Vermessung durchzuführen)
sobald Amtmann Ohm den Oncken in Kenntnis gesetzt hat,
daß die von der Stadt mit Freise, Lefmann und Hofschulte zu pflegenden Verhandlungen bis zum förmlichen Vertrags-Abschluß gediehen sind.
Der hier vorliegende größere Situationsplan wird mit sämtlichen Beilagen zurückgesandt.
Münster, den 5.1.1848
Königl. Regierung, Abtlg. des Innern
v. Notze
An den Königl. Landrat Herrn Freiherr von Grüter, Hochwohlgeb. zu Mark

(Vermerk dazu von Grüter)
12.1.1848
Mit allen Beilagen br.m. sfr. an Herrn Amtmann zu Ibbenbüren, um die Vertrags-Abschlüsse mit den Interessenten schleunigst zu bewirken, die Verträge einzureichen und dann die Vermessung zu beantragen.
Mark, 12.1.1848, von Grüter, K.L. (Königl. Landrat)


spacer

Seite 89
(Amtmann Ohm schreibt an Landrat v. Grüter)
16.1.1848
Der Vorgang wird brm. mit allen Anlagen, jedoch ohne den großen Situationsplan, der noch hier ist, mit dem gehorsamsten Antrag wieder vorgelegt. Ich bitte, mir auch das vorhergehende Rescript der Königl. Regierung, wonach gewünscht wird, daß die Stadt Ibbenbüren die Ausführung dieser Anlagen übernehmen möge, gefällig mitzuteilen, da ich mit der Stadtverordneten-Versammlung vorher darüber beraten muß.
Ibbenbüren, den 16.1.1848
Der Amtmann
Ohm

(v. Grüter schreibt an den Referenten der Kgl. Regierung)
18.1.1848
Br.m. mit der gewünschten Verfügung der Königl. Regierung sfr. an den Herrn Referenten zurück.
Ich bitte, darauf hinwirken zu wollen, daß die Vorraussetzungen der Königl. Regierung befolgt werden.
De Verschönerung der Stadt und die Sicherheit der Passage durch den Ort
wird durch das Königliche Gnadengeschenk in hohem (Maße) gefordert.
Verteuerungen, die das in Frage stellen, würden mich verwundern.
Mark, 18.1.1848 - Der Landrat - Freiherr von Grüter


spacer Seite oben

spacer

Seite 90
Linker Randvermerk zu diesem Schreiben von Landrat von Grüter
(Seite 90-93)

28.2.1848
An die Regierung
Straßenverbreiterung in Ibbenbüren,
In Gemäßheit der obigen Verfügung überreiche ich die vom Amtmann Ohm mit den Grundbesitzern Freise, Hofschulte und Lefmann, Oswald abgeschlossenen Kontrakte über die Abtretung von insgesamt 26 Quadratruten Gartenfläche zur hochgefälligen Genehmigung. Nachdem die Genehmigung erfolgt ist, wird deren notarielle (Berurkundung) und die Einziehung der erforderlichen Stempel(-gelder) bewirkt. Lefmann, Oswald hat in der dem Kontrakt beigefügten besonderen Verhandlung zur Bedingung gemacht, daß ihm die Entschädigungssumme von 82 Rth 15 Sgr ohne (Nachteil) für seine Hypotheken-Gläubigern gezahlt werde. Amtmann Ohm berichtet wegen dieser Bedingung, daß ihm ein Eingehen darauf deshalb nicht bedenklich erscheint, weil Lefmann, Oswald sich in guten Verhältnissen befindet und die Abtretung von Grund sehr unbedeutend sei. Ich (v.Grüter) glaube, daß auf die Bedingungen des Lefmann eingegangen werden sollte, Die Abtretung von 2 ¾ Quadratruten Boden kann bezüglich des Hypotheken-Wertes des Grundstücks nicht so vorwiegen, daß die Sicherheit der Gläubiger gefährdet werden kann. Der Lefmann, Oswald befindet sich außerdem in guten Verhältnissen, daher läßt sich wohl nicht annehmen, daß dieser Bedingung eine beträchtliche (schlechte) Absicht zugrunde liegt. Die Stadtverordneten haben den Vorschlag der Königl. Regierung, die Verlegung der Kanäle und die Pflasterung durch den Unternehmer der fiskalischen Pflasterung in Auftrag zu geben, dankbar angenommen. Zugleich haben die Verordneten um möglichst schleunige Ausführung dieser Arbeiten gebeten, zumal Pflastersteine und Sand bereits seit 3 Jahren auf dem Platz lagern. Die Besitzer der Häuser, vor denen das Material nicht abgedeckt lagert, fühlen sich dadurch erheblich belästigt. Mit dem Arbeiten kann jedoch nicht eher begonnen werden, bis die erworbenen 26 Quadratruten Grund freigeräumt sind. Es wird also zuerst an der schleunigen Entscheidung liegen und am Bericht, um den ich ganz gehorsamst bitte.
Den Kostenanschlag vom 22.3.47 lege ich noch vor.
Mark, 28.2.1848
Königlicher Landrat
von Grüter

(Der Amtmann Ohm schreibt an den Landrat von Grüter)
18.2.1848
Ibbenbüren, den 18.2.1848
Zur brm. Verfügung vom 12.1.1848 Nr. 283 über die Straßenverbreiterung in Ibbenbüren. Aufgrund der rubrizierten verehrlichen Verfügung habe ich sofort die Stadtverordneten-Versammlung am 27.1. von sämtlichen Vorlagen und Verfügungen in Kenntnis gesetzt Die Versammlung hat nach der gehorsamst beigefügten Verhandlung. am selben Tag seine Bereitwilligkeit ausgesprochen zur Ausführung der Sache nach dem Vorschlag der Königlichen Regierung im Bericht vom 26.11.1847, wie Euer Hochwohlgeboren aus der Verhandlung gefällig entnehmen wollen. Ich habe mich dann bemüht, mit den betreffenden Grundbesitzern Freise, Hofschulte und Lefmann, Oswald eine Vereinbarung zu treffen und Verträge abzuschließen, wie es die Regierungs-Verfügung vorschreibt.
Ich beehre mich, den in der Anlage
1. mit Freise abgeschlossenen Vertrag
2. mit Hofschulte abgeschlossenen Vertrag
3. und den mit Lefmann, Oswald abgeschlossenen Vertrag
gehorsamst zu überreichen.


spacer

Seite 91
Der Oswald Lefmann hat jedoch in seinem Vertrag nach der beigefügten, besonderen Verhandlung, die Bedingung gestellt, daß ihm die darin vertraglich zugesicherte Grund-Entschädigung von 82 Rth 15 Sgr gezahlt werde, weil auf seinem Besitz Hypotheken haften, die auch in der Verhandlung angegeben sind, sonst würde er nicht darauf eingehen. Meines Erachtens ist diese Bedingung angemessen und umso mehr zu gestatten, da Oswald ganz wohlhabend ist und die Sache von keiner großen Bedeutung ist. Was die Verlegung der Kanäle und die Pflasterung betrifft, hat die Stadtverordneten-Versammlung das Angebot der Königlichen Regierung angenommen und in der beigefügten Verhandlung darum gebeten, daß die Arbeiten durch den betreffenden Unternehmer, der auch das übrige Pflaster der Staats-Straße herstellt, gemacht werden.


spacer

Seite 92
In dieser Beziehung muß ich aber gehorsamst und dringend darum bitten, daß die Pflasterarbeiten schleunigst und rasch zur Ausführung gebracht werden. Bereits seit 3 Jahren sind die Pflastersteine und der Sand dafür angefahren und die Hausbesitzer sind sehr unzufrieden, daß zu ihrer großen Belästigung dieses Material schon so lange vor ihren Häusern liegt.
Den Wegebaumeister Oncken habe ich veranlaßt, die erforderliche Grund-Vermessung, zu der ich den größeren Situationsplan behalten habe, bald vorzunehmen. Alle übrigen Anlagen gebe ich gehorsamst wieder zurück und bemerke noch, daß die zum Contract erforderlichen Stempel(-gebühren) nach Genehmigung noch einzuziehen sind. Der Amtmann
Ohm

Seite 93 siehe Vermerk von Grüter, Seite 90


spacer

Seite 94
(Verhandlung Amtmann Ohm und 7 Stadtverordnete)
27.1.1848
Abschrift
Anwesende Stadtverordnete
1. Randebrock
2. Brabaender
3. Wiesener
4. Jörgens
5. Koch
6. Rohmann
7. Ohm, Bürgermeister und Amtmann
Zwei Stadtverordnete waren abwesend.
Verhandelt, Ibbenbüren, den 27.1.1848
In der heutigen, gehörig recognicierten (bekannt gemachten) Stadtverordneten-Versammlung wurde zuvor das hochverehrliche Königliche Rescript von der hochlöblichen Regierung vom 26.11.1847 Nr. 3163 I. B.
sowie das Rescript vom 5.1.48 Nr. 3366 I. und die damit in Verbindung stehenden Landrätlichen Verfügungen vom 12. u. 18.12. vorgelesen.
Der Situationsplan und Kostenanschlag wegen der auszuführenden notwendigen Verbreiterungen der durch die Stadt Ibbenbüren führenden Straße von Münster nach Osnabrück wurde zur Einsicht vorgelegt und gehörig erklärt und erläutert. Nachdem die Versammlung von der Sachlage gehörig informiert worden war, wurde folgende Erklärung abgegeben:
1. Nach dem Vorschlag der Königl. Regierung im Rescript vom 26.11.1847 stimmen wir gern zu, daß in der dort bezeichneten Weise


spacer

Seite 95
mit den benannten Grundbesitzern
Freise, Lefmann, Oswald und Hofschulte über die von ihnen abzutretenden Grundflächen und zwar Grundfläche des

a. Freise von 20 Qu.-Ruten zur Entschädigungs-Summe von 375 Rth
b. Lefmann, Oswald von 2 ¾ dgl. von 82 Rth 15 Sgr
c. Hofschulte von ¾ dgl. von 97 Rth 15 Sgr

im Namen der Stadt Ibbenbüren die erforderlichen Kontrakte abgeschlossen werden. 2. Was die Verlegung der Kanäle und die Pflasterung betrifft, erachten wir es am zweckmäßigsten, daß solches durch den Unternehmer bewirkt wird, der das fiskalische Pflaster herstellen soll und wir bitten, das Weitere zu veranlassen.
v.g.u.
Koch, Jörgens, Brabaender, Randebrock, Rohmann, Wiesener
Der Amtmann
gez. Ohm
für gleichlautende Abschrift
Der Amtmann
Ohm


spacer

Seite 96
(Herr von Notze von der Regierung schreibt an den Wegebaumeister Oncken)
20.5.1848
Nach der von Herrn Geheimrat Briesen an Ort und Stelle gewonnenen Überzeugung ist die (Um-) Pflasterung eines Teils der im Chausse-Zuge von Münster nach Osnabrück in Ibbenbüren liegenden Straße auch ausführbar, ohne daß die von den Hausbesitzern Freise, Hofschulte und Lefmann zu erwerbenden Flächen in Anspruch genommen werden. Wir veranlassen sie deshalb, mit den Pflasterarbeiten zu beginnen und die zur Ausführung der Abzugs-Kanäle erforderlichen Arbeiten zu vergeben.
Der Kostenanschlag über die Kanäle wird Ihnen mit dem Situationsplan von Landrat von Grüter übersandt. Die Auftrags-Verhandlungen erwarten wir in 3 Wochen.
Münster, den 20.5.1848
Königl. Regierung, Abteilung des Innern
(Herr Notze schreibt an den Landrat)
Abschrift zur Kenntnisnahme u. weiteren Veranlassung
Dem Amtmann Ohm zu Ibbenbüren wollen euer Hochwohlgeboren von der Sachlage in Kenntnis setzen.
Münster, den 20.5.1848
Königl. Regierung, Abteilung des Innern
von Notze
An den Landrat von Grüter, zu Mark


spacer

Seite 97
(Amtmann Ohm schreibt an Landrat von Grüter)
30.5.1848?
Nach Vorschrift der Allgemeinen Verfügung habe ich am 5.5.
die Grunderwerbs-Contracte des Freise zur gerichtlichen Vollziehung an das hiesige Land- und Stadtgericht mit Eurer Verfügung übersandt.
Die Erledigung ist bis jetzt noch nicht erfolgt, gleich nach Eingang werde ich Bericht erstatten.
Der Amtmann Ohm
An den Königl. Landrat von Grüter, Ritter zu Mark
Brm. Verfügung vom 22.4. Nr. 2128
Nach Ablauf von 14 Tagen nochmals nachfragen, wenn bis dahin die Verfügung noch nicht sein sollte.
Mark, 5.6.48, von Grüter


spacerSeite 98 ist leerSeite oben

spacer

Seite 99
(Die Königl. Regierung, v. Notze, schreibt an den Landrat)
15.4.1848
Auf den Bericht vom 28.2. übersenden wir Euer Hochwohlgeb. anliegend die mit unserer Genehmigung versehenen Verträge zwischen der Stadt Ibbenbüren und den Grundbesitzern Freise, Hofschulte und Lefmann über die Abtretung der zur Sraßenverbreiterung erforderlichen Grundstücke.
Zunächst werden dem Hofschulte und Lefmann die vom Bau-Inspektor Kaweran am 20.3. aufgestellten, den Verträgen beigefügten Berechnungen über die Abbruchskosten der Mauern vorgelegt, dann wird die gerichtliche Vollziehung der Verträge herbeigeführt. Die Ausführung der Straßenverbreiterung kann nicht früher erfolgen, bis die Zahlung an die Grundbesitzer oder die gerichtliche Deposition erfolgt ist, weil es an einem Fonds zur Verzinsung der Grund-Entschädigung fehlt, Wir sind mit Rücksicht auf das Interesse des Chaussee-Fiskus nicht abgeneigt, zur Beseitigung der durch die Regulierung der Ansprüche der Realberechtigten entstehenden weiteren Ansprüche, die Sache entsprechend


spacer

Seite 100
der Verordnung vom 8.8.1832 zu regeln.
Bei Wiedereinreichung der Verträge wollen Sie deshalb die Katastral-Reinerträge der Grundstücke, von denen Flächen abgetreten werden, und die Feuerversicherungs-Summe der dazu gehörigen Gebäude angeben.
Der Kürze halber wollen Sie das Königl. Land- u. Stadtgericht zu Ibbenbüren um einen Auszugs aus dem Hypothekenbuch über die auf den Grundstücken und Gebäuden haftenden Lasten bitten und diesen Auszug vorlegen. Den Kostenanschlag sende ich zurück.
Münster, den 15.4.1848
Königl. Regierung, Abteilung des Innern
von Notze
An den Landrat Freiherrn von Grüter zu Mark
(Anmerkung des Landrats)
Mit allen Anlagen brm. sfr. innerhalb von 14 Tagen an den Amtmann Ohm, um die in der Verfügung der Königl. Regierung gestellten Auflagen vollständig zu erledigen, auch hinsichtlich des Freise das im Gesetz vom 8.8.1832 vorgeschriebene Executive (rechtmäßige Handeln) vollständig zu vermitteln.


spacer

Seite 101
(Landrat von Grüter schreibt an die Regierung)
7.8.1848
Betreffend die Verträge zwischen der Stadt Ibbenbüren und den Grundbesitzern Freise, Hofschulte und Lefmann, Oswald über die Abtretung der Straßenverbreiterung erforderlichen Grundflächen.
Gemäß des Schreibens vom 15.4. beehre ich mich,
die am 6.8. hier eingegangenen Verträge zwischen der Stadt und den Grundbesitzern nebst Anlagen und dem Hypothekenschein für Lefmann, Oswald zu überreichen, mit der gehorsamsten Bemerkung, daß die eingezogenen (Flächen) im Hypothekenbuch für Freise und Hofschulte aus dem Grund-Kataster bislang nicht eingereicht wurden, und deren Hypothekenblätter zunächst einer näheren Regulierung bedürfen, weshalb die baldige Zusendung zugesichert wird.
Nach Eingang der Extracte werde ich selbige der Hohen Regierung einsenden. Ich glaube jedoch, bemerken zu dürfen, daß sämtliche abgetretenen Grundparzellen von Freise, Hofschulte und Lefmann in Besitz (der Stadt sind) und die Ausführung der projectierten und beschlossenen Arbeiten seitens der Bauverwaltung bereits in Angriff genommen ist.
Die gedachten Grundbesitzer haben gebeten, ihnen nun die festgesetzten Entschädigungen und die Kosten des Abbruchs der Gartenmauern baldigst zu zahlen.
Haus Mark, 7.8.1848
Der Landrat von Grüter


spacer

Seite 102
(Der Amtmann Ohm schreibt an den Landrat v. Grüter)
2.8.1848
Ibbenbüren, den 2.8.1848
Verlautbarung der Verträge zwischen der Stadt und den Grundbesitzern Freise, Hoffschulte und Leffmann, Oswald Marginal-Verfügung vom 22.4. Nr. 2128 mit 6 Anlagen
Ich sende die allegierte (zitierte) Verfügung hierbei zurück.
Ich beehre mich, Euer Hochwohlgeboren die mir vom hiesigen Gericht mit beigefügtem Schreiben vom 20.7. zugesandten gerichtlich vollzogenen Verträge mit der Witwe Freise, mit Hoffschulte und Leffmann und den Hypothekenschein der betreffenden Immobilien des Leffmann gehorsamst vorzulegen,
Die Hypothekenscheine der Immobilien des Freise und Hoffschulte, deren Hypothekenblätter noch näher zu regulieren sind, wurden noch nicht beigefügt, sie werden nach dem gerichtlichen Schreiben nachgesandt.


spacer

Seite 103
Die Reinerträge der Grundstücke, von denen Flächen abgetreten sind, sind ersichtlich aus den angehefteten Katasterauszügen.
Die dazu gehörigen Gebäude
a. des Leffmann, Oswald zu 860 Rth und
b. des Hoffschulte zu 2200 Rth
sind bei der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät versichert.
Die abgebrannten Gebäude des Freise sind (1848) noch nicht wieder aufgebaut
und die Versicherung der Gebäude ist erloschen.

Da alle abgetretenen Grundflächen des Freise, Hoffschulte und Leffmann bereits in Besitz der Stadt sind und die Ausführung der Arbeiten seitens der Bauverwaltung in Angriff genommen wurde, haben die Grundbesitzer gebeten, ihnen die festgesetzten Entschädigungen und die Kosten für den Abbruch der Gartenmauern bald auszuzahlen.
Der Amtmann
Ohm
an den Königl. Landrat Freiherr von Grüter,
Ritter p.p. Hochwohlgeboren zu Haus Mark


spacer

Seite 104
(Das Stadt- u. Landgericht Ibbenbüren schreibt an Amtmann Ohm)
20.7.1848
Zufolge geehrten Schreibens vom 5. u. 8.5. senden wir Euer Wohlgeboren die mit den Eheleuten Hoffschulte, Leffmann, Oswald und Wilhelm Freise abgeschlossenen, und gerichtlich vollzogenen Verträge zurück, unter Zurückstellung des Schreibens der Königl. Regierung vom 15.4. und Abschluß eines Hypothekenscheins der Immobilien des Leffmann, Oswald.
Für die Immobilien der Eheleute Bernhard Hoffschulte und des Freise wurden die Hypothekenscheine noch nicht beigefügt, da das Hypothekenblatt noch reguliert werden muß, wir werden diese Scheine daher nachsenden.

Ibbenbüren, den 20.7.1848
Königl. Preußisches Land- und Stadtgericht
Schmidt
An den Herrn Amtmann Ohm, Wohlgeboren


spacer

Seite 105
(Die Regierung schreibt an den Landrat)
25.8.1848
Euer Hochwohlgeboren möchten wir auf den Bericht vom 7.8. (darauf hinweisen) da die Hypothekenscheine mit den anliegenden Kaufverträgen mit den Grundbesitzern Freise, Hofffschulte und Leffmann, Oswald mit der Stadt, aber nicht mit dem Fiskus abgeschlossen sind.
Der vorhandene Fonds von 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg der Stadt ist von des Königs Majestät zur Verbreiterung durch Ibbenbüren führenden Münster- Osnabrücker Straße bewilligt.
Die Bezahlung der nach den abgeschlossenen Verträgen zu zahlenden Kaufschillinge sowie die Sorge für die Liborierung (Freigabe) der angekauften Parzellen von den auf ihnen liegenden Lasten ist Sache der der Stadt Ibbenbüren. Euer Hochwohlgeboren möge dieses bekanntmachen und er möge gleichzeitig eröffnen, daß wir auf Antrag bereit sind, unter dem Vorbehalt, daß die Stadt die Verbreiterung der Straße für die bewilligten 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg ausführt,


spacer

Seite 106
die benötigte Geldsumme zur Bezahlung der Kaufgelder aus dem gedachten allerhöchst bewilligten Fonds zu überweisen.
Münster, den 25.8.1848
Königl. Regierung, Abteilung des Innern, Unterschrift
An den Landrat Freiherr von Grüter, Hochwohlgeb., zu Mark

(Landrat Grüter schreibt an den Amtmann Ohm)
31.8.1848
Br. m. ff. An Herrn Amtmann zu Ibbenbüren zu weiterem schleunigen Anlaß auf (Rück-)gabe obiger Verfügung.
Mark, 31.8.1848
der Landrat
von Grüter
(Der Amtman Ohm schreibt)
(Vorgang) wird nach gefertigter Abschrift ohne Anlagen wieder vorgelegt
Ibbenbüren, 25.9.48
Der Amtmann
Ohm


spacer

Seite 107
(Der Amtmann Ohm schreibt an den Landrat)
6.10.1848
Die Verbreiterungskosten der Münster-Osnabrücker Straße in der Stadt
Verfüg. der Königl. Regierung vom 25.8. Nr. 1797 I E des Landrats vom 31.8. Nr. 2030
In Erledigung der gedachten Verfügungen möchte ich berichten, daß die Stadt vertragsmäßig nach Vorschrift der Königl. Bauverwaltung die Verbreiterung dieser Straße und die damit verbundenen Arbeiten ausgeführt hat.
Ich sorge dafür, daß das von des Königl. Majestät für die Stadt Ibbenbüren bewilligte Gnadengeschenk von 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg schleunigst an die Städtische Kommunalkasse Ibbenbüren abgeführt wird, damit die bereffenden Grundbesitzer Freise, Hoffschulte und Lefmann, Oswald sowie die Bauunternehmer bezahlt werden können.
Der Amtmann
Ohm
An den Königlichen Herrn Landrat
zu Haus Mark
(linker Vermerk des Landrats zu diesem Schreiben)
Abschrift
Ich beehre mich, der Königl. Regierung die gefl. Bitte vorzulegen,
das königl. Gnadengeschenk von 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg
an die Kommunalkasse der Stadt Ibbenbüren abführen zu lassen.
Mark, 7.10.48
von Grüter


spacer

Seite 108
(Die Königl. Regierung schreibt an den Landrat)
7.11.1848
Nachdem die auf Rechnung der Stadt Ibbenbüren ausgeführten Arbeiten wegen Regulierung u. Erweiterung des Straßenpflasters beendet sind, lassen wir Euer Hochwohlgeboren Folgendes zukommen
1. den Kostenanschlag des Bau-Inspectors Kaweran vom 22.3.1847, nebst 2 Situationsplänen in Höhe von 1205 Rth 17 Sgr 6 Pfg
2. den Revisions-Kostenanschlag des Wege-Baumeisters Onken vom 19.10. in Höhe von 1088 Rth 8 Sgr 8 Pfg
3. das Verdings (Arbeits)-Protokoll des Onken vom 19.6. über Arbeiten u. Lieferungen, mit dem Bemerken, daß wir die im Revisions-Anschlag unter A.B.D. ausgewiesenen Beträge von 475 Rth 7 Pfg zur Bezahlung an die betr. Unternehmer durch unsere Hauptkasse aus dem Fonds der Staats-Beihülfe von 980 Rth 17 Sgr 6 Pfg angewiesen haben,
Bei der Auszahlung werden die Kosten der zum Arbeitsprotokoll erforderlichen Gebühren einbehalten.
Von dem sich ergebenden Überschuß der Staatsbeihülfe haben wir 505 Rth 16 Sgr 11 Pfg zur Zahlung an die Gemeindekasse der Stadt angewiesen,


spacer

Seite 109
damit die Gemeinde die Gelder zur Bezahlung der im Revisions-Kostenanschlag unter C. aufgeführten Grundstücks-Entschädigungen verwenden kann. Da wir die richtige Verwendung der Beihilfe zu bescheinigen haben, müssen wir erwarten, daß die Quittungen über weitere Grundentschädigungen innerhalb von 3 Wochen zur Einsicht eingereicht werden.
Damit die Einnahmen und Ausgaben bei der Gemeindekasse verrechnet werden können, werden wir der Kasse die Quittungen über die oben genannten 475 Rth 7 Pfg (an die Unternehmer)statt in bar an die Staats-Beihilfe überweisen lassen. Euer Hochwohlgeb. wollen hiernach das Weitere dem Amtmann Ohm mitteilen. Dessen Antrag vom 6.10. und Ihr Antrag vom 7.10. sind dadurch erledigt.
Münster, den 7.11.1848
Königl. Regierung - Abtlg. des Innern
von Notze

An den Landrat von Grüter
Hochwohlgeboren zu Mark

Linker Randvermerk auf Seite 108
Cito - Abschrift
Nebst Anlagen an den Herrn Amtmann Ohm zur Kenntnis und zur ferneren Veranlassung zur Einreichung der Quittungen über die zu zahlende Grundentschädigung innerhalb von 14 Tagen.
M. 13.11.1848
von Grüter


spacer

Seite 110
(Die Regierung schreibt an den Landrat)
10.12.1848
Euer Hochwohlgeboren werden erinnert, unsere Verfügung vom 7.12. betreffs Staats-Beihilfe der ausgeführten Erweiterung des Straßenpflasters in Ibbenbüren in 8 Tagen zu erledigen.
Münster, den 10.12.1848
Königl. Regierung - Abteilung des Innern
v. Notze
durch den Kreisboten Book
an den Herrn Landrat von Grüter, zu Mark
(Vermerk des Landrats)
(sinngemäß)
Der Amtmann Ohm ist unter Angabe des Grundes per Express daran zu fragen, warum er so lange wartet, bis er den Bericht zurück erhält


spacer

Seite 111
( Der Amtmann Ohm schreibt an den Landrat von Grüter)
24.12.1848
Ibbenbüren, den 24.12.1848
Verfügung vom 13.11. Nr. 5039
Ich berichte, daß ich die nach der Verfügung der Königl. Regierung vom 7.11. Nr. 2411 vorzulegenden Quittungen über die aus der Kommunalkasse mit Hilfe des Staats-Zuschusses von 505 rth 16 Sgr 11 Pfg zu zahlenden Grund-Entschädigungen an Freise, Hoffschulte und Lefmann, Oswald wegen Verbreiterung der Straße


spacer

Seite 112
noch nicht übersenden kann
Die heute vom Kommunal-Empfänger Brinkmann eingezogenen Beträge konnten mangels Geld in der Kommunalkasse noch nicht vollständig abgezahlt werden, weil der Staatszuschuß nicht lange reicht und weil 1848 bei Ausschreibung des Etats der Stadt mit dem Staats-Zuschuß nicht gerechnet werden konnte.
Der Amtman
Ohm
An den Königl. Herrn Landrat
zu Haus Mark


spacer

Seiten 111 bis 113 - Anmerkung des Landrats v. Grüter auf den
Zur Regierung
Mark, den 27.12.1848
Straßenverbreiterung in Ibbenbüren
Verfügung vom 7.11.
Zur Erledigung der rubrizierten Verfügung vom 7.11. bin ich augenblicklich noch nicht im Stande, weil seitens der Behörde in Ibbenbüren die Quittungen über die an den Freise u. Consorten aus der Kommunalkasse unter Zuhülfenahme des Staats-Zuschusses von 505 Rth 16 Sgr 11 Pfg nicht leisten, da Grundentschädigungen wegen der Straßenverbreiterung in Ibbenbüren noch nicht vorgelegt werden können, weil nach Angabe des Kommunalempfängers Brinkmann diese Beträge wegen Mangel im Fonds der Kommunalkasse noch nicht vollständig abgezahlt wurden, und weil der Staats-Zuschuß dazu nicht lange ausreicht.
Der Landrat
von Grüter


spacerSeite 114
Kuvert vom Amt Ibbenbüren an den Königlichen Landrat zu Haus Mark

spacer

Seite 115
18.1.1849
Formular der Königl. Regierung - Abteilung des Innern
an den Landrat v. Grüter
Erste Erinnerung
Unter Bezugnahme auf unserer Verfügung vom 10.12.1848 wegen der Staatsbeihilfe fordern wir sie auf, binnen 8 Tagen zu reagieren, sonst erwarten wir die rechtzeitige Anzeige der Hinderungsgründe
.(Mitteilung von Landrat Grüter an Amtmann Ohm)
Br. m. s. f. rem. (Remissoriale) = Bitte um sofortige Rückgabe an die nächste Instanz (an mich)
An den Herrn Amtmann Ohm zum Bericht wegen Ihres Berichts vom 24.12.
Von Grüter


spacer

Seite 116
(Der Amtmann Ohm schreibt an den Landrat v. Grüter)
2.2.1849
Vorgang wird brm. mit Bericht gehorsamst wieder vorgelegt. Nach Mitteilung des Steuer- und Kommunal-Empfängers Brinkmann sind die für die Verbreiterung des Pflasters aus dem Staatsfonds überwiesenen Beihülfen bereits gezahlt

1. an Lefmann, Oswald an Grund-Entschädigung ein Betrag von 101 Rth 1 Sgr 9 Pfg
2. an die Bürgerin Witwe Freise dgl 403 20
504 21 9
Es muß noch gezahlt werden
3. an den Kaufmann Bernard Hoffschulte 128 16 4


spacer
(1849 bekam Witwe Freise die Entschädigung, in diesem Jahr könnte
das neue Haus Freise-Leydig-Hilckmann gebaut worden sein)

spacer

Diese Zahlung kann aber nicht eher geschehen, bis die bevorstehende Hebung der Extra-Klassensteuer erfolgt ist, da sonst keine Bargeld-Bestände in der Kommunalkasse,


spacer

Seite 117
woraus diese Mehrausgabe gedeckt werden muß, vorhanden sind. Ich werde dann die verlangten Quittungen gleich vorlegen.
Ibbenbüren, den 2.2.1849
Der Amtmann
Ohm
An die Königl. Regierung
Straßenpflaster in Ibbenbüren
Verfügung vom 10.12.
(Der Landrat schreibt an die Regierung)
Verfügung vom 18.1.
Ich beehre mich mit der Bitte an die Königl. Regierung um Bewilligung einer (Fristverlängerung) von etwa 6 Wochen in Verfolg der rubrizierten Verfügung (wegen) eines soeben eingegangenen Berichts des Amtmanns Ohm zu Ibbenbüren.
Der Landrat



Linie
Seite oben


Literatur zum Thema ::  

spacer

1. Hunsche-Holwitt - Alt.Ibbenbüren - Bilder - Berichte - Geschichten - 2. erweiterte Auflage : Dezember 1980
Pflichtfeuerwehr in Ibbenbüren - Seite 99
"Die ständig verpflichteten Eingesessenen haben bei jedem Feuerlärm vollständig zu erscheinen und dem Amtmann oder dem von demselben bestimmten Vorgesetzten unweigerlich Gehorsam zu leisten. Zu diesen verpflichteten Eingesessenen gehört jeder männliche Eingesessene der Stadt Ibbenbüren im Alter von 18 bis 60 Jahren. Ausgenommen hiervon sind Geistliche, Ärzte, Lehrer, Apotheker, Krüppel, Mitglieder und Ehrenmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr." Das sind Kernsätze aus der von der Stadt Ibbenbüren im Jahre 1887 erlassenen Feuerpolizeiverordnung. Mit diesem Ortsstatut wurde - als Ergänzung zu der 1877 gegründeten Freiwilligen Feuerwehr - eine Pflichtfeuerwehr geschaffen. Vielleicht erinnerte man sich dabei an den großen Stadtbrand am 24. September 1846. An diesem Tage entstand in den Nachmittagsstunden in einem Hause am evangelischen Kirchplatz ein Brand, der eine angrenzende Schankwirtschaft, zwei Schulen vernichtete und die evangelische Kirche in höchste Gefahr brachte. Die schindelgedeckte Turmspitze brach brennend zusammen, das Kirchendach erlitt erheblichen Schaden. Das Feuer fraß sich bis in die Nähe der Mauritiuskirche durch und vernichtete eine große Anzahl von Wohn- und Geschäftshäusern.
Damals erwies sich, daß die Feuerlöschordnung für die Stadt Ibbenbüren vom 19. März 1838 nicht die genügende Anzahl von Helfern bei einer solchen Katastrophe sicherte.


2. Friedrich Ernst Hunsche - IBBENBÜREN - Vom ländlichen Kirchspiel zur modernen Stadt
Verlag Bernhard Scholten, Ibbenbüren 1974 - Seite 193
Eine der schwersten Feuersbrünste, die Ibbenbüren je erlebt hat, war der Brand am 24. September 1846. Damals brannten am Kirchplatz der evangelischen Kirche viele Wohnhäuser und zwei Schulgebäude ab. Auch die Kirche wurde stark beschädigt; der Turm mit den Glocken stürzte ein. Der Brand breitete sich auf die obere Stadt bis zur katholischen Kirche aus und konnte erst am folgenden Tage bezwungen werden. Der Wiederaufbau der Häuser bereitete Schwierigkeiten, weil die Eigentümer die Gebäude auf der alten Stelle neu errichten wollten. Die Stadt Ibbenbüren und die Regierung in Münster aber wollten die Grundstücke zum Teil für eine Erweiterung der Straßen beanspruchen. Als Urheber dieses Brandes wurde der Bäcker Freise oder Frese angeklagt. Am 21. Oktober 1846 wies die Regierung in Münster den Landrat in Tecklenburg an, gegen Frese wegen fahrlässiger Brandstiftung eine "Criminal-Untersuchung" einzuleiten.
Die Regierung in Berlin stellte im Jahre 1847 für den Wiederaufbau der Stadt Ibbenbüren mehr als 980 Taler zur Verfügung. (Nach einem Bericht des Pfarrers Giese, der um 1846 als Kandidat der Theologie in Ibbenbüren war. Vgl. auch das Buch von Pastor P. G. Bastert "Unsere Christuskirche in Ibbenbüren", 1970).


3. B. Cremann - Geschichte der katholischen Kirche zu Ibbenbüren - Vereinsdruckerei Ibbenbürenen, 1900
In große Gefahr kam die Kirche nebst dem Pastorat bei dem großen Brand vom 24. 9.1846, sie wurde aber mit viel Mühe geschützt und erhalten. Dieses Brandunglück hat 24 Häuser, 2 Schulen und den Turm und das Dach der evangelischen Kirche zerstört. Das Andenken an das Brandunglück bewahren die damals geschmolzenen und 1848 umgegossenen Glocken der Kirche, welche die Inschrift tragen: "Feuer brannte uns nieder den 24. September 1846, Feuer gab uns wieder, den 24. Juli 1848"

4. Anton Rosen - Ibbenbüren - Einst und jetzt - Ibbenbürener Vereinsdruckerei, 1952
(Ibbenbürener Amtmänner, Seite 208
Rump von 1757 bis 1811 (Vater und Sohn); Sporleder von 1811 bis 1834; Amtmann Ohm von 1834 bis 1871; Rinteln von 1872 bis 1876; Reinhard von 1876 bis 1882; Dittrich von 1882 bis 1900; von Eichstedt von 1900 bis 1912; Eickhoff von 1912 bis 1921; Dr. Müller von 1921 bis 1945.
In große Gefahr kam Ibbenbüren bei dem großen Brand am 24. September 1846. Dieses Brandunglück hat 24 Häuser, zwei Schulen und Turm und Dach der evangelischen Kirche zerstört. Die Erinnerung an diese Brandkatastrophe wurde in den beim Brand geschmolzenen und nachher umgegossenen Glocken dieser schwer heimgesuchten Kirche in folgender Glockeninschrift erhalten: "Feuer brannt' uns nieder den 24. September 1846, Feuer gab uns wieder den 24. Juli 1848." Auch die neue katholische Kirche kam bei diesem großen Brand in Gefahr, ein Raub der Flammen zu werden. Nur mit vieler Mühe und Vorsicht konnte sie erhalten werden.

5. Pfarrer Paul Gerhard Bastert - Unsere Christuskirche in Ibbenbüren - Bertelsmann-Verlag 1970
Siehe Seite 55 bis 62. Als Word doc gibt es den Text hier zum download.(36 kb)




spacer
Hunsche-Holwitt - Alt.Ibbenbüren - Bilder - Berichte - Geschichten
Friedrich Ernst Hunsche - IBBENBÜREN - Vom ländlichen Kirchspiel zur modernen Stadt
B. Cremann - Geschichte der katholischen Kirche zu Ibbenbüren
Anton Rosen - Ibbenbüren - Einst und jetzt
Pfarrer Paul Gerhard Bastert - Unsere Christuskirche in Ibbenbüren
spacer
spacer
1. Alt.Ibbenbüren
Bilder - Berichte - Geschichten
2. Ibbenbüren - Vom ländlichen Kirchspiel zur modernen Stadt
3. Geschichte der
katholischen Kirche zu Ibbenbüren
4. Ibbenbüren -
Einst und jetzt


5. Unsere Christuskirche
in Ibbenbüren

spacer

spacerLiteraturverzeichnis/Bücherlisten/Publikationen im Online Archiv des Stadtmuseums >>>
 oder in unserem Museumslädchen-Shop >>>


spacer

Landeskirchliches Archiv Bielefeld (Kirchenarchiv)
Ibbenbüren, den 18.4.1850
Gehorsamste Bitte des Evangelischen Presbiterii zu Ibbenbüren um Genehmigung der Wiederherstellung ihres im Jahre 1846 durch Brand beschädigten Thurmes. Der Königlichen Regierung wird es bekannt sein, daß im Jahre 1846 durch Brandschaden unser Thurm seine Spitze verlor und das Gemäuer desselben also vom Feuer gelitten hat, daß dessen Abbruch und Neubau wenigstens seiner größten Theile noch durchaus nothwendig ist.
Wir berufen uns hierbei auf das Urtheil des Königlichen Bau-Inspectors Kaweran, welcher uns den beigefügten Kostenanschlag verfertigt hat wie auch auf das gleichfalls beigelegte Gutachten des Königlichen Wasser-Baumeisters Cuno. Königliche Regierung hat uns auch zu diesem Behufe eine evangelische Hauskollekte im Bereich unserer Provinz bewilligt, welche uns einen Ertrag von 1500 Thalern geliefert hat, die wir bei der Königlichen Bank deponiert haben. Die Gemeinde hat durch jährliche freiwillige Gaben seit der Zeit des Brandes cirka ……Mark gesammelt.

Landeskirchliches Archiv Bielefeld
http://www.archive.nrw.de/kirchenarchive/evang_kirchenarchive_nrw/Landeskirchl_ABielefeld/

Anmerkung, Schreiben der Regierung
1.An das Presbyterium der Evangelischen Gemeinde zu Ibbenbüren und an den Herrn Superintendenten Kopmann zu Lotte
Auf die Eingabe vom 18. des Monats, welche uns durch den Herrn Superintendenten hätte eingereicht werden sollen wegen der beabsichtigten Wiederherstellung des im Jahre 1846 durch Brand beschädigten Turmes an der dortigen evangelischen Kirche, erwidern wir dem Presbyterium, dass die beantragte Genehmigung zur Ausführung des Baus zur Zeit noch nicht erteilt werden kann, indem die Bedingungen dazu vollständig noch nicht vorhanden sind.
Unter einstweiliger Rückgabe (Remmission) der Anlagen exclusiv des Bauplans und des Kostenanschlags - welche hierseits einer Revision unterworfen wurden, nach welcher wir uns die näheren Erklärungen darüber vorbehalten , empfehlen wir dem Presbyterium Folgendes :
Da die Ausführung des Baues wesentlich von der Bewilligung des in Aussicht genommenen Kapitals von 3000 Thaler aus der Provinzialhülfskasse abhängig ist , so ist es zunächst erforderlich, dass der betreffende Antrag an die Direktion desselben baldigst seitens des Presbyteriums ….. gestellt wird (Rest nicht kopiert)




Kreisarchiv Steinfurt - Stadtarchiv Rheine 
spacer


1846 Der große Stadtbrand in Ibbenbüren

Archivrecherche zum Stadtbrand

Siegfried Rauer und Werner Suer, Förderverein Stadtmuseum Ibbenbüren e.V./ Historischer Verein Ibbenbüren e.V., sind engagierte Forscher der Ibbenbürener Geschichte und haben zum „Tag der Archive 2012“ die Ergebnisse ihrer umfangreichen Recherchen zum Stadtbrand in Ibbenbüren an das Kreisarchiv Steinfurt gegeben, die hier auszugsweise präsentiert werden.

Stadtarchiv Rheine 6. TAG DER ARCHIVE 2012 - 04.03.2012
- Matthiasstr. 37, 48431 Rheine 11:00 – 17:00 Uhr - Motto: Feuer, Wasser, Krieg und andere Katastrophen

  
PDF Flyer - Kreisarchiv Steinfurt




Info zu ...

spacer

Regest/Regesten - (Kreis-Regesten Tecklenburg)
Als Regest (lat. res gestae = „die getanen Dinge“) bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft die Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts einer mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Urkunde.
Unter dem Plural Regesten kann man auch eine besondere Publikationsform verstehen, die Urkunden eines Ausstellers, einer Provenienz oder eines Betreffs – geordnet nach Datum – nachweisen und mit inhaltlichen Zusammenfassungen, Nachweisen über die Überlieferung und quellenkritischen Hinweisen ergänzen. In diesem Sinn ist der Begriff zum ersten Mal von Peter Georgisch in seinen Regesta chronologico-diplomatica in quibus recensentur omnis generis monumenta et documenta publica (Frankfurt 1740-1744) verwendet worden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Regest


spacerAmtmann Ohm - Bürgermeister der Stadt Ibbenbüren vom 15. Mai 1834 bis zum 1. Oktober 1871
spacerLandrat von Grüter - Landrat des Kreises Tecklenburg von 1831 - 1870 - (Ludwig (Louis) von Diepenbroick-Grüter)
spacerBäcker Freise - Parzelle 283 - Grundstück Marktstraße 10, (Gasthof Hilckmann bzw. Ledigs Anna)



Links zum Thema:  
spacerspacerspacer
spacerStaatsarchiv Münster (Wikipedia)http://de.wikipedia.org/wiki/Landesarchiv_Nordrhein-Westfalen
spacerNordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münsterhttp://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/westfalen/bestaende/
spacerGeschichts- und Heimatverein Tecklenburg e.V.http://www.heimatverein-tecklenburg.de/index.php?id=2
spacerFamilie von Diepenbroick-Grüter (Haus Marck)http://www.vondiepenbroick.de/
spacerFindbücher des Stadtarchivs Ibbenbüren, Onlinehttp://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/online
 Willkommen beim Portal der Archive in NRWhttp://www.archive.nrw.de/kommunalarchive/kommunalarchive






spacer
Foto Seite oben - Zeichnung von August Dorfmüller - Ibbenbüren 1844



© Förderverein Stadtmuseum Ibbenbüren e. V.
Breite Straße 9 - 49477 Ibbenbüren
Stadtmuseum Ibbenbüren
Aktualisiert/Update 16.05.2018
www.stadtmuseum-ibbenbueren.de
Seite oben