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115 Jahre Pfarrei St. Maria Magdalena 1891 – 2006 | | Chronik
der Pfarrgemeinde St. Maria Magdalena in Laggenbeck - Von Heinrich Westerkamp |
| 15 Jahre hat es eine selbstständige Pfarrgemeinde
St. Maria Magdalena in Laggenbeck gegeben. Bis zum Jahre 1891 gehörte Laggenbeck
zur Pfarrgemeinde St. Mauritius in Ibbenbüren, seit 2006 gehören St, Mauritius
und St. Maria Magdalena wieder zusammen. Was hat sich in der Zeitspanne von 115
Jahren nicht alles ereignet! „Früher erschien die Kirche als ein festes Gebäude,
in der es keinen Tapetenwechsel gab. Alles war schön geordnet in einzelnen Etagen
untergebracht. Die untere Etage hörte auf die darüber liegende, und das oberste
Stockwerk besaß ungetrübte Autorität. Die Kleriker hatten das Sagen, und was der
Pastor sagte, das hatte man zu befolgen“, so treffend Pfarrer Bollmann im Jahre
1978¹: Bedingt durch die industrielle Revolution begann der Zusammenbruch
der einheitlich geformten Gesellschaft. Der einzelne Mensch war gezwungen, eigene
Wege zu gehen und selbstverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Diese Entwicklung
spiegelt sich auch im Leben einer Pfarrgemeinde wider. Die Fusion stellt einen
vorläufigen Schlusspunkt dar. Grund genug, Rückblick zu halten auf eine Entwicklung,
die ihren Anfang weit vor der Begründung einer eigenen Pfarrgemeinde in Laggenbeck
hatte.
August Stroth hat in den Jahren 1974 bis 1980 die Kirchenchronik
zusammengestellt und in regelmäßiger Folge in den Pfarrbriefen veröffentlicht.
Als Quelle für diese Aufzeichnungen dienten im Wesentlichen die „Pfarrchronik“,
ergänzt durch Erinnerungen älterer Gemeindemitglieder. Der Unterzeichnete hat
die Abhandlungen überarbeitet und als Gesamtchronik von den Anfängen bis zum Jahre
1948 zusammengefasst. Den Folgejahren liegen die Ausführungen von Alfons Pelster
zum 100- jährigen Bestehen der Pfarrgemeinde im Jahre 1991 zugrunde, außerdem
das Archiv des Verfassers. Anhand dieser Unterlagen wurde die nun vorliegende
Chronik der selbstständigen Kirchengemeinde bis zur Fusion mit Sankt Mauritius
in Ibbenbüren im Jahre 2006 erstellt. Leider ist die “Pfarrchronik“, auf die August
Stroth sich stützen konnte, nicht aufzufinden. Im Pfarrhaus, wo sie hingehörte,
ist sie nicht.
Heinrich Westerkamp |
| *1.
Quelle: H. Bollmann, 70 Jahre Kirchengeschichte des Tecklenburger Landes,
IVZ vom 2. Juni 1978 | | A.
Die Bemühungen um eine eigene Kirche | |
| Ein eigener Geistlicher für Laggenbeck?
Die
heute zur Kirchengemeinde Laggenbeck gehörenden Gebietsteile waren früher als
Bauerschaften Laggenbeck, Osterledde und Alstedde Teil der Pfarrgemeinde Ibbenbüren.
Im Frühjahr 1836 richteten die Bewohner der genannten Bauerschaften ein Gesuch
an den Bischof Caspar Max Freiherr von Droste Vischering in Münster, worin der
Wunsch nach einem Gotteshaus und regelmäßigem Gottesdienst durch einen eigenen
Geistlichen in Laggenbeck begründet wurde. Der vom Bischof zur Stellungnahme aufgeforderte
Pfarrer Wenceslaus Haakmann in Ibbenbüren gab dem Gesuch der Laggenbecker seine
Befürwortung. Danach erteilte der Bischof eine grundsätzliche Genehmigung unter
der Bedingung, dass nach Errichten und entsprechender Ausstattung einer Kapelle
eine Wohnung für den Geistlichen gesichert sei und ebenso dessen Besoldung.
Die
Chronik verzeichnet, dass im Sommer 1836 die Interessenten aus Laggenbeck, Osterledde
und Alstedde – wohl um die vorerwähnten Bedingungen des Bischofs leichter erfüllen
zu können – den Bischof baten, die durch eine Stiftung Brockschmidt vom 26. April
1646 (offenbar von Vorfahren des Bauern Brockschmidt) in Kinderhaus eingerichtete
Vikarie nach Laggenbeck zu verlegen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil er nicht
dem Willen des Stifters gerecht wurde und der Magistrat von Münster das Patronatsrecht
dieser Stiftung ausübte.
Im Jahre 1837 starb Pfarrer Haakmann in Ibbenbüren.
Trotz des inzwischen von Laggenbeck dem Bischof gegebenen Versprechens, fleißig
zu sammeln, um den Bau der Kapelle und die Besoldung des Geistlichen sicherzustellen,
konnte der Plan der Laggenbecker nicht schnell verwirklicht werden, zumal der
neue Pfarrer von Ibbenbüren – Thimotheus Bonaventura Ficker - und auch die staatlichen
Stellen ein Mitspracherecht hatten. Der zuständige Landrat von Tecklenburg, Freiherr
von Diepenbrock-Grüter zu Haus Mark, unterstützte die Bestrebungen der Laggenbecker
durch eine Eingabe an die Regierung. Der Regierungspräsident schrieb am 17. Januar
1838 an den Bischof in Münster, dass der Provinziallandtag für Laggenbeck einen
Zuschuss von 300 Thalern bewilligt habe und die Interessenten in Laggenbeck bis
dato 537 ½ Thaler gesammelt hätten, dass ferner namhafte Grundstücke zur Verfügung
stünden und Spann- und Handdienste geleistet werden sollten.
Am 26. Januar
1838 teilte der Bischof dem neuen Pfarrer Ficker in Ibbenbüren mit, dass Laggenbeck,
anstatt der Bereitstellung eines Geistlichen aus Ibbenbüren, nun die Errichtung
einer eigenen Pfarre wünsche. Ibbenbüren hat sich mit Erfolg gegen die Abpfarrung
gewehrt, wollte aber den Gottesdienst in Laggenbeck übernehmen, wenn für Ibbenbüren
ein vierter Geistlicher vorgesehen würde.
Mit Schreiben vom 4. Dezember
1838 hat dann der Bischof dem Kirchenvorstand in Ibbenbüren mitgeteilt, dass man
in Laggenbeck den Gottesdienst in eigener Kapelle gestatten wolle. Die mit dieser
Genehmigung verknüpften Bedingungen sind wohl interessant genug, um hier im Wortlaut
wiedergegeben zu werden. Es heißt: |
| „Wir
verordnen daher folgendes: |
| 1
| Den Eingesessenen der vorgenannten drei Bauerschaften
(Laggenbeck, Osterledde und ein Teil von Alstedde) gestatten wir, auf ihre eigenen
Kosten eine eigne Kapelle zu bauen und zur anständigen Abhaltung des Gottesdienstes
gehörig einzurichten. | | 2.
| Die Eingesessenen haben den in Ibbenbüren anzustellenden
Curatpriester für die Abhaltung des Gottesdienstes an den Sonnund Feiertagen zu
unterhalten, demselben ein anständiges Absteigequartier in der Nähe der Kapelle
einzurichten und an den Tagen seiner Anwesenheit ihn mit den nötigen Lebensbedürfnissen
an Speise und Trank standesgemäß zu unterhalten. | | 3.
| Die Eingesessenen sind verpflichtet, dem anzustellenden
vierten Geistlichen in Ibbenbüren für seine geistlichen Dienste an der Kapelle
und für seinen Unterhalt an den Wochentagen ein jährliches Salär von hundert und
zwanzig Thalern bar auszuzahlen, ohne dass derselbe um die Einsammlung der Beiträge
von den einzelnen Familien sich bemühen brauche. | | 4.
| Der Geistliche ist verpflichtet, gegen das festgesetzte
Jahresgehalt von 120 Thalern, an allen Sonn- und Feiertagen des Jahres in der
zu erbauenden Kapelle eine Frühmesse zu halten, darauf das Evangelium des Tages
zu lesen und eine Erklärung desselben oder einen katechetischen Vortrag zu halten. | | 5.
| Bei dieser Einrichtung des Hilfsgottesdienstes
bleiben die Pflichten der Eingesessenen gegen die Pfarrkirche Ibbenbüren und die
übrigen Pfarrgeistlichen hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Stellung völlig unverändert
und bleiben dieselben fortwährend verpflichtet, zum Unterhalt der Pfarrkirche
und der übrigen Pfarrgeistlichen in bisheriger Weise beizutragen.“ |
| Es scheint, dass in Laggenbeck die vorerwähnten
Bedingungen nicht so schnell erfüllt werden konnten, denn erst drei Jahre später,
am 12. Dezember 1841, wurde erneut an den Bischof geschrieben und gesagt, dass
Schule und Kapelle jetzt fertig seien und man sich verpflichte, dem anzustellenden
Geistlichen jährlich 95 Thaler zu zahlen, 20 Scheffel Roggen und 270 Kloben oder
90 Pfund Flachs zu geben. Im nächsten Jahre solle das Pfarrhaus gebaut werden.
Drei Colone (Colon = Bauer) hätten sich verpflichtet, bis dahin dem Geistlichen
Tafel und Logis zu geben.
Der vom Bischof unterrichtete Pfarrer Ficker
schrieb am 6. Januar 1842 in ablehnendem Sinne und mit dem Hinweis, dass man eine
mit einem Vorbau versehene Schule als Kapelle bezeichne. (Es handelte sich hier
um die Mädchenschule – heute Ecke Lindenstraße - Carl-Keller-Straße -, die vor
Jahren abgebrochen wurde). Dennoch wurden die Laggenbecker mit Schreiben vom 21.
Januar 1842 informiert, dass ein vierter Geistlicher nach Ibbenbüren kommen werde,
sobald die Kapelle angemessen ausgestaltet sei.
Am 7. April 1842 erfolgte
von Laggenbeck erneut eine Eingabe beim Bischof, der in seiner Antwort vom 15.
Juni 1842 auf seinen letzten Bescheid verwies. Auch die am 14. April 1843 von
Laggenbeck beim Dechanten Rahfeldt in Halverde erbetene Unterstützung blieb ohne
Erfolg, da auch der am 19. 7. 1842 für Ibbenbüren ernannte Pfarrer Goswin Bartmann
stark gegen eine Abpfarrung war und auch die Anstellung eines Hilfsgeistlichen
für Laggenbeck ablehnte, bis die in der bischöflichen Anordnung vom 4. Dezember
1838 genannten Bedingungen erfüllt seien. Es ist urkundlich, dass die Laggenbecker
im Herbst 1843 erneut an den Dechanten Rahfeldt schrieben und vermerkten, der
Hilfsgeistliche könne billiger und bequemer in Laggenbeck wohnen als in Ibbenbüren.
Offensichtlich
blieb der Erfolg versagt. Die Laggenbecker haben für zwölf Jahre ab 1843 keine
offiziellen Schritte unternommen. Da aber im Jahre 1856 festgestellt wurde, dass
in Laggenbeck 3 600 Thaler gesammelt seien, kann von einer Untätigkeit oder Aufgabe
des Planes nicht gesprochen werden.
Am 13. Februar 1856 befürwortete Dechant
Rahfeldt aus Halverde die erneute Petition der Laggenbecker um einen Geistlichen.
In seiner Befürwortung nach Münster teilte er mit, die Laggenbecker hätten tatsächlich
3.600 Thaler verfügbar, wollten aber aus Furcht vor Steuererhöhungen die Zeichnungsliste
nicht veröffentlichen. Dechant Rahfeldt verwies auch noch auf die derzeit günstigen
Verhältnisse in Laggenbeck durch Verkauf von Grundstücken für die im Bau befindliche
Eisenbahn. Pfarrer Bartmann, der 1848 gewählter Abgeordneter der Preußischen Nationalversammlung
war ², schrieb in seinem von Münster angeforderten Bericht am 5. März 1856,
es sei zweifelhaft, dass die 3.600 Thaler wirklich verfügbar seien, die Schule
in Laggenbeck sich nicht für den Gottesdienst eigne, er in Laggenbeck kein anständiges
Zimmer für einen Geistlichen und Kost und Pflege für ihn auftreiben könne und
es gute und nicht zu weite Wege nach Ibbenbüren gäbe. Er vertrat die Ansicht,
dass Münster von den Bedingungen, die den Laggenbeckern unter dem 4. Dezember
1838 genannt worden waren, nicht abgehen solle.
*2. Quelle: Friedrich
Ernst Hunsche, Ibbenbüren 1974, S. 91
Interessant ist, dass am 28.
Mai 1856 ein Missionar Müller aus Tecklenburg in Sachen der Laggenbecker Wünsche
ebenfalls nach Münster schrieb und wegen gewisser Rechte Tecklenburgs an Laggenbeck
und Osterledde (es konnte nicht ermittelt werden, um welche Rechte es sich handelte)
das Vorhaben der Laggenbecker als nicht annehmbar ablehnte. Dechant Rahfeldt jedoch
hatte in einem weiteren Schreiben vom 30. April 1856 nach Münster wiederum Laggenbeck
unterstützt und betont, dass der Geistliche in Laggenbeck wohnen müsse, um an
Sonn- und Feiertagen eine Frühmesse zu halten und ebenso Kommunionunterricht und
Christenlehre. Die Laggenbecker würden Wort halten und die Forderungen des Bischofs
erfüllen. |
| In der am 20, Juni 1856 datierten Antwort des
Bischofs an den Dechanten wurde gesagt, dass Münster trotz erheblicher Gegengründe
von Tecklenburg und Ibbenbüren der Anstellung eines Geistlichen in Laggenbeck
zustimme, wenn |
| 1
| das vorhandene Kapital von 3.600 Thaler soweit
aufgestockt wird, dass bei 4 % Zinsen pro Jahr 200 Thaler als Gehalt für den Geistlichen
verfügbar sind. Notfalls solle die an 200 Thalern fehlende Summe durch Naturallieferungen
und Geldspenden erbracht werden. | | 2.
| die provisorische Kapelle mit den für den Gottesdienst
notwendigen Utensilien ausgestattet und die vorläufige Wohnung des Geistlichen
sichergestellt ist. | | 3.
| die Repräsentanten der betreffenden Bauerschaften
sich protokollarisch verpflichten, die unter 1 und 2 vorgesehenen Leistungen zu
erfüllen. |
| Der Geistliche sollte dann provisorisch für Laggenbeck
abgestellt, eine Vikarie aber erst dann erstellt werden, wenn das Kapital ergänzt
und die Kapelle und das Wohnhaus für den Vikar errichtet seien. Wiederum bemühte
sich Dechant Rahfeldt um das Laggenbecker Anliegen und vertrat in seinem Schreiben
vom 27. Juli 1856 nach Münster den Standpunkt, dass das in Laggenbeck vorhandene
Schulgebäude einstweilen für den Gottesdienst genügen werde.
Zwar kam am
17. Oktober 1856 von Münster die Nachricht, dass man noch vor dem Winter einen
Geistlichen nach Laggenbeck schicken werde, aber es verging nochmals ein Jahr,
bevor diese Zusage Wirklichkeit wurde. |
| Der lange Weg bis zum Bau einer Kirche |
| Am 14. Oktober 1857 bevollmächtigte der Generalvikar
den Dechanten Rahfeldt, die Kapelle in Laggenbeck zu benefizieren und teilte gleichzeitig
mit, dass der Curatpriester Ignaz Kösters, der zu dieser Zeit die Missionsstelle
in Tecklenburg interimistisch versah, vorläufig die Vikarie in Laggenbeck übernehmen
solle. Für diesen Geistlichen Ignaz Kösters waren unter dem 9. Oktober 1857 Dienstinstruktionen
erstellt, die hier im Wortlaut wiedergegeben werden, weil sie über den Beginn
des Lebens als Kirchengemeinde Einzelheiten festhalten und deshalb historisch
interessant sind. |
| | Dienstinstruktionen
für den Vikar zu Laggenbeck |
| 1
| An allen Sonn- und Feiertagen, mit Ausnahme der
4 höchsten Festtage, des Fronleichnams- und des Patroziniumsfestes, hält der Vikar
in der Kapelle ad S. Mariam Magdalenam zu Laggenbeck eine Frühmesse und innerhalb
derselben nach Verlesung der Epistel und des Evangeliums eine kurze Predigt, und
zwar so frühzeitig, dass zwischen dem Ende des Frühgottesdienstes und dem Beginn
des Hauptgottesdienstes zu Ibbenbüren und Tecklenburg wenigstens 2 ½ resp. 2 Stunden
in der Mitte liegen. | | 2.
| An allen Sonn- und Festtags-Nachmittagen hält
der Vikar um 3 Uhr eine Andacht, bestehend aus einer Katechese für Kinder und
Erwachsene nebst Gesängen und Gebeten. Die Katechese soll wenigstens eine halbe
Stunde dauern. | | 3.
| An denjenigen Tagen, wo in der Kapelle in Laggenbeck
kein Gottesdienst stattfindet, hat der Vikar sich am Gottesdienste in der Pfarrkirche
zu Ibbenbüren nach näherer Anordnung des Pfarrers zu beteiligen. | | 4.
| An den Werktagen celebriert der Vikar regelmäßig
zu der Stunde, in welcher die Schulkinder, welche in der Frühe die Schule besuchen,
vor derselben dem hl. Messopfer beiwohnen können, eventualiter nach näherer Anordnung
des Ortspfarrers von Ibbenbüren. Während derselben soll vom Schullehrer oder einem
befähigten Schulkinde mit eingelegten Pausen laut vorgebetet resp. von den Schulkindern
gesungen werden. | | 5.
| Dem Vikar ist es gestattet, an den Vorabenden
der Sonn- und Feiertage in der Kapelle denjenigen, welche wegen Alter, Krankheit
und anderer Ursachen nicht füglich zur Pfarrkirche gehen können, in einem gehörig
eingerichteten Beichtstuhle Beichte zu hören und denselben unter der hl. Messe
die Communion zu spenden. Das Beichthören soll aber weder zur späten Abendstunde
noch auch am Sonn- oder Festtags-Morgen geschehen. | | 6.
| Dem Vikar ist es gestattet, den benachbarten
Kranken die Sterbesakramente zu spenden, wenn es von ihnen begehrt wird, worüber
jedesmal, falls das Viaticum oder die hl. Unetio gespendet werden, dem Ortspfarrer
die gebührende Anzeige zu machen ist. Solange zu Laggenbeck noch keine eigene
Kapelle erbaut ist und der Gottesdienst in der gegenwärtigen Notkapelle gehalten
wird, erscheint es unstatthaft, daselbst das hl. Sakrament zu asservieren und
können also nur diejenigen Kranken, welche vor der hl. Messe darum nachsuchen,
von der Kapelle aus mit dem S. Viaticum providiert werden. | | 7.
| Der Vikar besucht täglich die Schule zu Laggenbeck
und erteilt darin den Kindern Religionsunterricht, bereitet sie auch vor zum Empfang
des Buß- und Altarsakramentes, inbetreff deren jedoch die Prüfung und Annahme
einzig und allein dem Pfarrer in Ibbenbüren vorbehalten bleiben. | | 8.
| Überhaupt wird durch die Anstellung des Vikars
zu Laggenbeck, mit Ausnahme der oben ausdrücklich erwähnten Punkte, dem Rechte
des Pfarrers sowie der übrigen Pfarrgeistlichen und Kirchendiener zu Ibbenbüren
keine Beeinträchtigung oder Beschränkung erwachsen; insbesondere behält es bei
der jährlichen Abhaltung des Umganges zu Gunsten derselben lediglich sein Bewenden. | | 9.
| Das Einkommen des Vikars zu Laggenbeck besteht
aus freier Dienstwohnung, in einem jährlichen Gehalte von zweihundert Thalern
und den Jura Stolae für die Provision der Kranken sowie den etwa üblichen freiwilligen
Beichtgeldern.“ |
| Vikar Kösters erhielt seine Wohnung im Hause
des in Laggenbeck unterrichtenden Lehrers Keiser und blieb bis zum 25. März 1859
in Laggenbeck. Die Notkapelle in Laggenbeck war durch Dechant Rahfeldt am 28.
Oktober 1857 benediziert worden. Er hatte dazu den Pfarrer Bartmann von Ibbenbüren
eingeladen, der aber nicht erschien.
Dass in Laggenbeck gemäß den vorerwähnten
Instruktionen an den sechs höchsten Festtagen durch den Vikar Kösters keine Messe
gelesen werden durfte, hat offenbar die Gemüter in Laggenbeck sehr erregt. Nachdem
Dechant Rahfeldt am 19. Oktober 1857 in dieser Angelegenheit dem Bischof Johann
Georg Müller in Münster angeschrieben hatte, schrieben die Laggenbecker am 21.
November 1857 in sehr energischer Form dem Bischof und baten um den Gottesdienst
auch für die bisher ausgenommenen sechs höchsten Festtage. Der Schlusssatz dieses
Schreibens heißt: „Wir beschwören Sie bei Ihrer eigenen Seligkeit, da auch Sie
Rechenschaft abgeben müssen, erwägen Sie es doch noch einmal vor Gott, geben Sie
uns unverkümmert, was uns nottut.“ | | Berlemann,
Schürmann, Schulte Varendorf |
| Der Bischof hat dann am 5. Dezember 1857 für
Laggenbeck auch die Messe an den sechs höchsten Feiertagen gestattet, wovon Vikar
Kösters durch den Dechanten Rahfeldt unterrichtet wurde. Dieses Zugeständnis für
Laggenbeck wurde von der Pfarre Ibbenbüren nicht sehr wohlwollend betrachtet.
Es wurden verschiedene Verhältnisse in Laggenbeck bemängelt – so z. B. dass die
Notkapelle für rund 1.000 Seelen viel zu klein sei, für ein offenbar von der Pfarrgemeinde
getrenntes Vermögen kein verantwortlicher Vorstand bestehe ..... . Das Resultat
war, dass auch die bischöfliche Behörde die Bildung des Vorstandes verlangte,
dem außer dem zuständigen Pfarrer etwa drei Laggenbecker angehören müssten. Die
Chronik verzeichnet, dass seitens Laggenbeck hierfür die Herren Bögel, Kötter,
Schürmann, Konermann, Merschmeyer, Gr. Oeinghaus und Thele vorgeschlagen wurden,
doch ist nicht mehr zu ermitteln, welche dieser Herren nun gewählt wurden.
Wie
schon erwähnt, hat der erste Geistliche in Laggenbeck, Vikar Kösters am 25. März
1859 Laggenbeck verlassen. Bis August 1861 hat ein Privatgeistlicher (so ist die
Benennung in der Chronik) Rählmann aus Ibbenbüren den Gottesdienst in Laggenbeck
versehen, offenbar aber nicht an allen Werktagen. Es ist nicht mehr festzustellen,
warum für diese Zeit, also nach dem Weggang des ersten Vikars, nicht wieder ein
Geistlicher ernannt wurde, der in Laggenbeck Wohnung nahm. Der erwähnte Geistliche
Rählmann hatte keine offizielle Anstellung in Laggenbeck.
Laggenbeck war
in dieser Zeit, d. h. bis zur Anstellung des Vikars Baldamus am 11. Juli 1861
hinsichtlich Gottesdienst und Religionsunterricht etc. schlechter gestellt als
während der Anwesenheit des Vikars Kösters. Diese Umstände hinderten nicht, sondern
beeinflussten stark die fortdauernden Bemühungen der Laggenbecker um den Bau einer
neuen Kapelle bzw. Kirche, zumal der vorhandene Anbau der Schule, der als Kapellenraum
diente, zu klein war. Da am 12. Februar 1859 die hierfür gegründete Baukommission,
bestehend aus den Herren Schulte-Laggenbeck, Gr. Oeinghaus, Wesselmann, Schürmann
und Prinz, mit G. Brenningmeyer und G. Bosse einen Vertrag zur Lieferung der notwendigen
Bausteine abgeschlossen wurde, darf angenommen werden, dass zu diesem Zeitpunkt
das Grundstück für die Kirche bereits zur Verfügung stand.
Auf Wunsch und
Drängen der Laggenbecker hat das Generalvikariat Münster am 18. April 1861 einen
Bauplan für die Kirche (ohne Turm) vorgelegt und einen Kostenvoranschlag ausarbeiten
lassen. In diesem Kostenvoranschlag wurden die Baukosten mit 6.944 Thaler, 18
Groschen und 2 Pfennige ermittelt. Unter dem Vorsitz des damaligen Amtmannes Ohm
aus Ibbenbüren wurde der Kirchenbau in Laggenbeck am 27. Mai 1861 vergeben, und
zwar an den Zimmermann G. Neyer, der sich bereit erklärt hatte, die gesamten Bauarbeiten
zum Preise von 5.395 Thaler auszuführen. Die Baukommission war über die Reduzierung
sehr erfreut und vergab den Auftrag im Vertrauen auf die Redlichkeit und Tüchtigkeit
des Herrn Neyer.
Dieser Vertrag musste noch vom Generalvikariat genehmigt
werden. Deshalb sandte man die Unterlagen sofort nach Münster mit der Bitte um
Genehmigung, wobei dringend gebeten wurde, nun so bald wie möglich wieder einen
Geistlichen nach Laggenbeck zu beordern. Die Stellungnahme des Generalvikariats
vom 6. Juni 1861 brachte wieder eine Enttäuschung, weil die Genehmigung des Vertrages
und damit der Bau der Kirche erst dann erfolgen konnten, wenn die Sicherung der
Baukosten nachgewiesen war. Die Baukommission antwortete am 17. Juni 1861, dass
2.500 Thaler fest gezeichnet seien, bei der Kreissparkasse in Ibbenbüren ein Guthaben
von 319 Thalern bestehe und dort auch einige tausend Thaler geliehen werden könnten.
Es wurde ferner gesagt, dass die Laggenbecker Katholiken bisher für die Sicherung
einer Vikarstelle, der Schule etc. schon mehr als 5 000 Thaler aufgebracht hätten
und auch in Zukunft für den Kirchenbau und die Ausstattung gern Opfer bringen
würden.
Offensichtlich hat Laggenbeck in Münster Vertrauen gefunden, denn
unter dem 6. Juli 1861 hat das Generalvikariat die Genehmigung des Vertrages angekündigt.
Am 20. Juli 1861 wurde der Vertrag ratifiziert. So wurde sofort mit den Bauarbeiten
begonnen. |
| Vom
Bau der Kirche bis zur eigenen Pfarrei |
| Zur Freude der Laggenbecker hatte der Bischof
nun auch am 11. Juli 1861 den Vikar Baldamus für Laggenbeck ernannt, der am 15.
August 1861 die Stelle antrat und auf Wunsch des Generalvikariats den Bau der
Kirche tatkräftig fördern sollte. Im Frühjahr 1862 bat Vikar Baldamus den zuständigen
Pfarrer Bartmann in Ibbenbüren, die Benediction des Grundsteins der Kirche vorzunehmen.
Diese Bitte wurde nicht erfüllt, wohl auch deswegen nicht, weil die Pfarrgemeinde
Ibbenbüren sich von Anfang an gegen eine Abpfarrung und den Kirchenbau in Laggenbeck
gestellt hatte. Inzwischen waren die Bauarbeiten vorangeschritten und das Mauerwerk
auf Plintenhöhe, so dass dann auf eine feierliche Grundsteinlegung verzichtet
wurde. Am 1. Januar 1863 war die Kirche in Laggenbeck unter Dach. |
| B.
Auf dem Weg zu einer eigenen Pfarrgemeinde | |
| Es blieb aber noch viel zu tun übrig bis zur
Vollendung des Baues und Beschaffung der Inneneinrichtung der Kirche. Insgesamt
hatten die Katholiken in Laggenbeck für die neue Kirche nun 9.817 Thaler gespendet
und waren deshalb finanziell fast erschöpft. Mit Unterstützung des Landrates von
Tecklenburg, Freiherr von Diepenbrock-Grüter und des Amtmanns Ohm in Ibbenbüren,
bat man um die Genehmigung einer Hauskollekte in Westfalen. Der damalige Oberpräsident
in Münster, Dr. von Duesberg, erklärt sich einverstanden, wenn v o r h e r eine
Kirchenkollekte gehalten würde. Eine solche wurde von den Laggenbeckern am 23.
August 1863 beim Bischof Johann Georg Müller in Münster beantragt. Der Bischof
gab die Zusage, doch auch wieder mit der verzögernden Bedingung, dass zunächst
die beantragten Kirchenkollekten abgehalten werden müssten. So konnte diese Kirchenkollekte
für Laggenbeck in der Diözese Münster erst im Jahre 1864 gehalten werden und die
Hauskollekte in Westfalen in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli 1865. Leider
kann nicht mehr ermittelt werden, was die beiden Kollekten für Laggenbeck eingebracht
haben.
Dass trotz der erwähnten finanziellen Schwierigkeiten die neue Kirche
am 12. Dezember 1863 durch den Dechanten Rahfeldt aus Halverde benediziert werden
konnte, spricht für die unentwegte Tätigkeit und Opfer der Katholiken in Laggenbeck.
Die Chronik berichtet, dass am Tage der Benediction starker Sturm und viel Regen
die Begleitmusik bildeten.
Vikar Baldamus konnte nun in der neuen Kirche
den Gottesdienst halten, wobei aber zu beachten bleibt, dass Laggenbeck nicht
eigene Kirchengemeinde war, sondern nach wie vor der Pfarrgemeinde Ibbenbüren
zugehörte. Hier sei noch einmal verwiesen auf die „Dienstinstruktionen für den
Vikar zu Laggenbeck“ vom 9. Oktober 1857 (s. Seite 5), die die Rechte und Pflichten
des Vikars und die Rechte und Pflichten der Laggenbecker Katholiken sehr genau
fixieren.
Immer wieder wurden Eingaben nach Münster gemacht, um mehr und
mehr ein Gemeindeleben zu entwickeln und Gottesdienst in umfassender Form zu haben. |
| Hier
einige Daten: | | | | | | 29.
Dezember 1863:
| Eingabe wegen einer 2. Messe an Sonn- und Feiertagen.
Genehmigt am 12. Dezember 1865 für die Monate November bis April. | | 25.
Februar 1864: | Genehmigung, das hl. Sakrament in der Kirche
aufzubewahren. | | 4. April 1864:
| Genehmigung des sakramentalen Segens in den Nachmittags-Andachten
an Sonn- und Feiertagen | | 13.
Mai 1864: | Genehmigung der Abendandacht in der Fronleichnams-Oktav | | 12.
Juli 1864:
| Das Fest der Patronin M. Magdalena kann am 25.
Juli feierlich begangen werden | | 12.
April 1865: | Genehmigung der Abendandacht an den drei letzten
Tagen der Karwoche | | 22. Dezember
1865:
| Genehmigung, die Beichte nicht nur an Sonnund
Feiertagen, sondern auch an Wochentagen zu hören. |
| Alle Eingaben wegen der vorgenannten Genehmigungen
mussten über den zuständigen Pfarrer Bartmann eingebracht werden, der – den Bestrebungen
der Laggenbecker nicht wohlgesinnt – am 20. Februar 1867 das Generalvikariat bat,
die Laggenbecker auf die „Instruktionen“ vom 9. Oktober 1857 hinzuweisen. In Laggenbeck
arbeitete man aber hartnäckig nicht nur in Richtung Verbesserung des kirchlichen
Dienstes, sondern auch Ausstattung der Kirche und Errichtung einer eigenen Pfarrei.
Im
Jahre 1865 wurden für die Seitenaltäre die Marienstatue für 60 Thaler und die
Josef-Statue für 65 Thaler angeschafft. 1867/68 wurden eine Kanzel (120 Thaler),
ein Beichtstuhl (75 Thaler) und eine kleine Orgel (801 Thaler) aufgestellt. Diese
Orgel hatte ihren Platz auf dem Raum über der Sakristei.
Durch W. Kaesekamp
und Cl. Neyer wurde 1883 der Kirchturm für 8. 687 Mark gebaut. Ein Restbetrag
dieser Bausumme ist am 11. März 1886 bezahlt worden. Ebenfalls im Jahre 1883 wurde
der Firma Petit & Edelbrock in Gescher der Auftrag zur Lieferung von drei Glocken
(625 kg, 397,5 kg und 250 kg) erteilt. Die Kosten betrugen 3.535,40 Mark. Im April
1884 wurden diese Glocken im Turm montiert. 33 Jahre haben diese Glocken in Laggenbeck
geläutet, alle zusammen zum letzten Male am 17. Juli 1917, als die zwei größten
Glocken für Kriegsmaterial beschlagnahmt und abgenommen wurden, ohne jede Entschädigung.
Wenn
hier nun von einem Streit zwischen den Katholiken von Laggenbeck und der Pfarrgemeinde
Ibbenbüren berichtet wird, dann nicht um der Streitenden willen, sondern als Rückblende
auf die damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Ibbenbürener Küster Determeyer
hatte das Recht des jährlichen Rundganges in der Gemeinde, also auch in Laggenbeck.
In den Jahren 1868 und 1869 wurde dem genannten Küster Determeyer von den Bauern
in Laggenbeck die althergebrachte Gabe, d. i. eine Stiege Korn, verweigert, weil
Lehrer Fenneker, der die Küsterdienste in Laggenbeck versah, die Stiege Korn erhalten
hatte. Die Laggenbecker Bauern versicherten, dass die Hergabe von Naturalien an
den Küster freiwillig sei und daher von Ibbenbüren nicht eingeklagt werden könne.
Es ist von Ibbenbüren auch noch das Generalvikariat eingeschaltet
Vikar
Baldamus wurde 1884 zum Pfarrer von Wüllen ernannt. Sein Nachfolger in
Laggenbeck wurde Vikar Lefert, und zwar am 3. Dezember 1884. Am 22. Dezember 1887
starb Pfarrer Bartmann in Ibbenbüren und erst am 13. Dezember 1888 erfolgte die
Neueinführung des neuen Pfarrers Bernhard Cremann in Ibbenbüren. Laggenbeck hoffte
auf eine gute Zusammenarbeit mit Pfarrer Cremann und Erfüllung des Wunsches, von
Ibbenbüren abgepfarrt und eine eigene Pfarrei zu werden. Sehr eindringlich wurde
der Wunsch zur Errichtung einer eigenen Pfarrei Laggenbeck dem Generalvikariat
am 11. Dezember 1888 erneut vorgetragen und hingewiesen auf die vielen Opfer und
Unterstützungen, die die Laggenbecker für die Pfarrei Ibbenbüren geleistet hätten.
Man betonte, dass die neue Kirche in Laggenbeck, die als die schönste im Dekanat
bezeichnet wurde, an der Stelle errichtet worden sei, wo die Bauerschaften Laggenbeck,
Alstedde und Osterledde zusammenstoßen. Die am 27. Dezember 1888 vom Generalvikariat
gegebene Mitteilung, man werde sich jetzt intensiv mit der Frage einer neuen Pfarrei
beschäftigen, brachte frohe Stimmung in Laggenbeck, aber viele Schwierigkeiten
und auch Kämpfe hatten die Laggenbecker noch zu überstehen, bis am 21. August
1891 Laggenbeck zur Pfarrgemeinde erhoben wurde.
Als das Generalvikariat
in Münster im Schreiben vom 27. Dezember 1888 die so lange erwartete Nachricht
gab, dass nunmehr offiziell die Gründung einer Pfarrei Laggenbeck betrieben werden
solle, wurde gleichzeitig gefordert, dass Laggenbeck dem Generalvikariat bis zum
1. April 1889 übermitteln müsste |
| a) | eine vorläufige Karte mit den Grenzen der neuen
Pfarrei, | | b)
| Nachweis über ein „Dotationskapital“, aus welchem
bei 3 % Zinsen das für den Pfarrer vorgesehene Jahreseinkommen von 1.800 Mark
gesichert sei, | | c) | eine Bestätigung, dass für einen Friedhof ein
entsprechendes Grundstück vorhanden sei. |
| Der Inhalt der von Laggenbeck unter dem 29. März
1889 nach Münster gegebenen Antwort ist nicht aufzufinden. Doch hat das Generalvikariat
am 11. November 1889 wissen lassen, dass nunmehr auch der Pfarrer der Mutterkirche
Ibbenbüren prinzipiell die neue Pfarrei befürworte, zumal dafür von Laggenbeck
bisher große Opfer und viele Mühen aufgewandt worden seien. Es gab auch hier wieder
Schwierigkeiten, weil Ibbenbüren für die durch die Abpfarrung entstehenden Verluste
an Steuern, Stolagebühren und Einnahmen des Pfarrers beim Rundgang eine Entschädigung
verlangte, wobei auf den recht begüterten Bauernstand in den abzupfarrenden Bauerschaften
hingewiesen wurde.
Ein weiteres Verlangen der Pfarrei Ibbenbüren war, die
in Alstedde vorgesehene Westgrenze der neuen Pfarrei Laggenbeck auf keinen Fall
weiter nach Ibbenbüren zu verlegen. Ibbenbüren nannte hier als äußerste Grenze
einen kleinen Bach (wohl früher unter dem Namen „Fischbecke“ bekannt), der sich
in der Nähe von Bischof (dieses Haus existiert heute nicht mehr) in die Aa ergießt,
welche Grenze nach Norden in gerader Linie verlaufen sollte.
Das Generalvikariat
sah die Forderungen der Ibbenbürener Pfarrei als begründet an und betonte in dem
bereits erwähnten Schreiben vom 11. November 1889, dass die Regierung eine Genehmigung
für die Pfarrei nicht geben würde, solange Laggenbeck nicht den Nachweis erbringe,
dass für den Pfarrer Wohnung und Garten vorhanden seien und ein Mindestgehalt
von 1.500 Mark pro Jahr. Ferner müsste gesichert sein das Gehalt für den Küster,
den Organisten und die Kultuskosten. Zu der Forderung der Ibbenbürener Pfarrei
nahm Laggenbeck im Schreiben vom 7. Dezember 1889 Stellung. Die Forderung auf
eine Entschädigung wurde als unbillig und untragbar bezeichnet, zumal in 30 Jahren,
seitdem Laggenbeck den eigenen Gottesdienst hatte, die Seelenzahl in Ibbenbüren
um 1.300 gestiegen sei, Laggenbeck unter großen Opfern eine Kirche gebaut und
den Geistlichen unterhalten habe. Der von Ibbenbüren genannte Steuerausfall sei
nicht richtig errechnet und die Bauern in Laggenbeck, Osterledde und Alstedde
seien nicht so begütert wie angenommen. Und nicht ohne den Nutzen eines moralischen
Druckes zu erkennen, bezogen sich die Laggenbecker auf das „Tridentinum“ (Trienter
Konzil 1545 – 1563), wonach die Errichtung einer neuen Pfarrei aus den Mitteln
der Mutterkirche erfolgen solle.
Auch wurde hervorgehoben, dass die Errichtung
einer Pfarrei direkt an der Grenze zur Diaspora (gemeint sind hier wohl die Gebiete
Westerkappeln, Velpe und Ledde bzw. Tecklenburg) sehr wichtig sei. Der Schriftwechsel
wegen Nachweis des Pfarrfonds („Dotationskapital“), Entschädigung für Ibbenbüren,
Westgrenze der neuen Pfarrei etc. zog sich über Monate hin. Der Kirchenvorstand
in Ibbenbüren erklärte sich am 9. Juli 1890 mit der Abpfarrung einverstanden,
wenn Laggenbeck an Ibbenbüren eine Entschädigung in Höhe von 20 000 Mark zahle
und auf Ibbenbürener Kirchenvermögen verzichte. Laggenbeck lehnte mit Schreiben
vom 31. Juli 1890 diese Forderung ab und korrigierte die von Ibbenbüren wohl in
Relation zum Steueraufkommen genannte Entschädigung von 20.000 Mark aufgrund der
auf den abzupfarrenden Teil ermittelten Steuer (in Höhe von 350 Mark) so, dass
hiernach nicht 20.000 Mark, sondern 2.333,33 Mark als Schuldanteil für Laggenbeck
zur Debatte stünden, immer vorausgesetzt, dass Laggenbeck in der gleichen Relation
Anteil am Ibbenbürener Kirchenvermögen erhalte. Das gleichzeitig von Laggenbeck
gemachte Angebot nannte 1.000 Mark Entschädigung, wenn im gleichen Verhältnis
Vermögenswerte aus Armenstiftungen, Inventar der Kirche, Krankenhaus und Rektoratschule
übertragen würden. Ibbenbüren bezeichnete die Rektoratschule als Privatvermögen
und das Krankenhaus als unter „Corporationsrecht“ (= Körperschaft öffentlichen
Rechts) stehend, so dass beide Institute nicht zum Kirchenvermögen zählten. Es
heißt dann, die kirchliche Behörde in Münster möge entscheiden. Und dies war nun
Anlass, dass sich Laggenbeck in Münster über die Haltung der Pfarrei Ibbenbüren
beschwerte. Münster reagierte nicht, forderte aber von Laggenbeck den Nachweis,
dass 40.300 Mark als Pfarrfonds vorhanden seien. Die im Schreiben vom 16. 11.
1890 genannte Summe von 27.000 Mark genüge nicht. Die Königliche Behörde aber
würde für die Genehmigung der Pfarrei das erwähnte Kapital von 27.000 Mark als
genügend ansehen, wenn die Kirchenvorstandsmitglieder in Laggenbeck notariell
und mit hypothekarischer Sicherung sich zur Aufbringung der fehlenden Summe verpflichteten.
Es ist nicht festgehalten, was diesbezüglich geschehen ist. (Wir finden etwas
weiter wieder Zahlenangaben).
Inzwischen waren die Verhandlungen wegen
der Westgrenze vorangekommen. Man einigte sich auf den nachgenannten Grenzverlauf:
Zwischen der Chaussee nach Ledde und der Eisenbahnlinie ist die Grenze so, dass
die Grundstücke Determeyer und Otte bei Ibbenbüren bleiben. Nördlich der Eisenbahn
bildet der Weg die Grenze, der westlich des Gehöftes Bühner, östlich der Höfe
Otte und Kümper und dann in gerader Linie zur Mettinger Grenze verläuft. Es sollen
aber das Doppelheuerhaus Kümper (bewohnt von Kamlage – später abgebrannt) und
das Heuerhaus von Otte zu Laggenbeck gehören. Diese Häuser lagen westlich des
genannten Weges.
Wiederum, und zwar am 14. April 1891, verwies das Generalvikariat
auf bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten, bevor die Königliche
Regierung einen Antrag auf Genehmigung der neuen Pfarrei bearbeite. Dem Generalvikariat
sollten schnell und genau durch Pfarrer Cremann in Ibbenbüren und den Laggenbecker
Vikar Lefert folgende neun Fragen beantwortet werden: |
| 1. | Wie
groß ist die Entfernung von dem weitest gelegenen Hof in Osterledde bis zur Kirche
in Ibbenbüren? | | 2. | Seit
wann stehen in Laggenbeck die Kapelle, die neue Kirche und das zukünftige Pfarrhaus? | | 3. | Genügen
Kirche und Pfarrhaus den dauernden Bedürfnissen? | | 4. | Ist
ein ausreichender Friedhof vorhanden? | | 5. | Sind
Kirche, Pfarrhaus und Friedhof schuldenfrei? | | 6.
| Welche
Mittel sind vorhanden für a) Unterhalt der kirchlichen Gebäude, b) Laufende
Kultuskosten, c) Unterhalt des Pfarrers, Küsters und Organisten? | | 7. | Wie
groß ist die Zahl der Katholiken der zukünftigen Pfarrei? | | 8.
| Wie
groß ist die Summe der im letzten Jahr aufgebrachten Staatssteuer und der Kirchensteuer
(hierbei Angabe des Umlage- Modus für die Kirchensteuer)? | | 9. | Seelenzahl
der Katholiken in Ibbenbüren nach Abpfarrung (mit Angabe der Staatssteuer und
Kirchensteuer? |
| Vikar Lefert erstattete dem Generalvikariat den
Bericht am 28. April 1891. Die in diesem Bericht genannten Zahlen über verfügbares
Kapital waren erneut Anlass für das Generalvikariat, auf Unstimmigkeiten hinzuweisen.
Es differierten diese Zahlen von denjenigen, die von Laggenbeck am 29. März 1889,
7. Oktober 1889 und am 16. Oktober 1890 genannt wurden. Die in dem letzten Bericht
aufgeführte Stiftung von Rev. Freude (aus der Familie des Bauern Freude in Laggenbeck)
in Höhe von 6.000 Mark wollte das Generalvikariat nicht als Kapital anerkennen,
weil der Zweck der Stiftung nicht voll geklärt sei, wenngleich Pfarrer Kellerwessel
(vermutlich Pfarrer in Sendenhorst) darüber berichtet habe. Auch die Königliche
Behörde würde eine solche für die Zukunft bestimmte Stiftung nicht als vorhandenes
Vermögen anerkennen. |
| Vikar
Lefert antwortete umgehend und gab nochmals folgende Aufstellung nach Münster: „Für
Gründung der Pfarrstelle ist jetzt vorhanden: |
| I. |
Grundvermögen 2 ha 14 a 17 qm Reinertrag 5,75 M Verpachtwert | 90,--
Mark | | II.
| (Ohne Verpflichtung:) 12.000 Mark zu 4 % bei
Greve, Münster; Zinsen 10.000 Mark zu 3 ½ % bei Sparkasse Beckum | 480,--
Mark 350,-- Mark
| | III.
|
(Mit Verpflichtung:) 540 Mark Stiftung Upmeyer/Sparkasse Dülmen zu 3 % | 16,20
Mark
| | | 6.000
Mark Stiftung G. Freude/Sparkasse in Sendenhorst zu 3 ½ % | 210,--
Mark | | | Einnahme
aus Jahresgebet | 300,-- Mark | | | Einnahme
beim Rundgang | 100,-- Mark | | | Summe | 1.526,20
Mark |
| Vikar Lefert bemerkte, die Stiftung über 6.000
Mark von Rev. Freude sei bisher von Pfarrer Kellerwessel verwaltet, von dem Generalvikariat
noch nicht genehmigt, weil mehrfach Änderungen in Bezug auf den Zweck erfolgt
seien, jetzt aber mit der Genehmigung gerechnet werde. Im Übrigen seien die Laggenbecker
bereit, die noch fehlenden Mittel aufzubringen. Viele Jahre des Einsatzes und
zähen Ringens, des Opferns, der Hoffnung und mancher Enttäuschungen hatten die
Katholiken aus Laggenbeck, Osterledde und Alstedde überstehen müssen, ehe ihr
Ziel, eine eigene Pfarrei zu haben, erreicht wurde. |
| Mit
Urkunde vom 21. August 1891 wurde durch Bischof Hermann Laggenbeck zur eigenen
Pfarrei St. Maria Magdalena erhoben.
Hier der Text dieser Urkunde: |
| „Die zur Pfarre Ibbenbüren im Kreise Tecklenburg
gehörende Kapellengemeinde Laggenbeck wird von uns hierdurch von ihrem bisherigen
Pfarrverbande, unter Zustimmung des Pfarrers, des Kirchenvorstandes und der Kirchengemeindevertretung
abgetrennt und zu einer eigenen Pfarre erhoben. Es geschieht dies unter Maßgabe
folgender Bestimmungen und Bedingungen: |
| I.
| Die künftige Pfarre umfaßt – der anliegenden
Handzeichnung gemäß – den jetzigen Bezirk der katholischen Kirche in Laggenbeck,
d. h. die Bauerschaft Laggenbeck mit Ausnahme der kleinen südlich von der Aa gelegenen
Besitzung Hungermann vorm. Hergemöller, die Bauerschaft Osterledde und einen Teil
der Bauerschaft Alstedde, deren Grenze sich wie folgt bestimmt: | | | Vom Ledder Wege bis zur Eisenbahn verbleiben
die sämtlichen zusammenhängenden Grundstücke des Gutsbesitzers Determeyer bei
Ibbenbüren, so daß Laggenbeck sich dort auf der ganzen Linie bis an die Grenzen
dieser Grundstücke erstreckt. Von der Eisenbahn bis hinter dem Hofraum des Colons
Otte fällt die Grenze zwischen Ibbenbüren und Laggenbeck zusammen mit der Grenze
zwischen den Grundstücken des Colons und des Colons Kümper, wobei der Fußweg nach
Otte bei Ibbenbüren verbleibt. Von Otte bis zur Chaussee – Osnabrück wird die
Grenze durch den Fußweg bezeichnet, welcher von Otte aus unmittelbar am Hofraum
von Kümper (bleibt links liegen) und Lübbermann (liegt rechts) vorbei auf den
Schaler Landweg führt und bei der Abzweigung der Chaussee nach Mettingen von der
Chaussee Rheine – Osnabrück mündet. Dieser Weg und alle Grundstücke, welche westlich
von demselben liegen, verbleiben bei Ibbenbüren; die östlich davon gelegenen Grundstücke
gehören zu Laggenbeck. | | II.
| Der Kirchhof zu Ibbenbüren gehört der politischen
Gemeinde daselbst, wovon auch künftige Pfarre Laggenbeck ein Teil ist. An diesem
Kirchhof bleiben daher die genannten Bauerschaften berechtigt. Es ist jedoch in
Laggenbeck bereits ein ausreichender Begräbnisplatz angekauft, wenn als solcher
auch noch nicht eingerichtet, was in nächster Zeit erfolgen soll. | | III.
| Die von der neuen Pfarre Laggenbeck von der auf
der Pfarre Ibbenbüren lastenden Schuld ad 20 000 Mark zu übernehmenden Schuldanteile
im Betrage von 3.500 Mark werden aus den Überchüssen der unter Verwaltung des
bischöflichen Stuhles stehenden, zu kirchlichen Zwecken im Dekanate Tecklenburg
bestimmten Bonnike’schen Stiftung gedeckt werden. Im Übrigen verzichtet die Pfarre
Ibbenbüren auf alle ferneren Beiträge der Pfarrgemeinde Laggenbeck zu ihren kirchlichen
Bedürfnissen, während ihrerseits Letztere allen Ansprüchen an das kirchliche Vermögen
der Pfarre Ibbenbüren ausdrücklich entsagt. | | IV. | Zur Ausstattung der Pfarre Laggenbeck dient das
von der Kapellengemeinde bisher schon besessene Vermögen: 1) die im Jahre 1861
– 1863 erbaute Kirche als zukünftige Pfarrkirche, 2) die Wohnung des Vikars
mit Garten als zukünftige Pfarrwohnung, 3) das zum Begräbnisplatz angekaufte
Grundstück. | | V. | Die
Dotation der Pfarrstelle insbesondere bilden: |
| | 1)
Pacht aus Grundstück 2 ha 14 a 17 qm | =
90,-- Mark | | | 2)
4 % Zinsen aus 12 000 Mark | = 480,-- Mark | | | 3
½ % Zinsen aus 10 000 Mark | = 350,-- Mark | | | 3)
3 ½ &% Zinsen aus 540 Mark | 18,90 Mark | | | 4)
3 ½ % Zinsen aus 6 000 Mark | 210,-- Mark | | | 5)
Jahresgebet | 300,-- Mark | | | 6)
Rundgang | 100,-- Mark | | | Summe | 1.
548,90 Mark |
| VI.
| Die Kosten für den Gottesdienst und andere für
die kirchlichen Bedürfnisse erforderlichen Ausgaben werden aus der Kirchensteuer
bestritten, welche sich jetzt für die Katholiken der Bauerschaften Laggenbeck,
Osterledde und Teil von Alstedde auf 346 Mark beläuft. | | VII. | Die Bestimmungen dieser Errichtungsurkunde treten
mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. | | | | | | Urkundlich
unserer Unterschrift und beigefügten bischöflichen Siegels. | | | | | | Münster,
den 21. August 1891 Gez. + Hermann | | | | | | „Die nach der vorstehenden Urkunde vom 21. August
1891 von dem Bischof von Münster kirchlicherseits ausgesprochene Errichtung und
Umschreibung der katholischen Kirchengemeinde Laggenbeck wird hierdurch von staatswegen
bestätigt und in Vollzug gebracht.“ | | | | | | Münster,
5. November 1891 Königliche Regierung Abt. Für Kirchen- und Schulwesen (gez.)
Vormbaum | | C.
Die neue Pfarrgemeinde entwickelt sich schnell | |
| Das Generalvikariat hat am 17. Dezember 1891
den in Laggenbeck tätigen Vikar Lefert zum Pfarrverwalter der neuen Pfarrei ernannt,
welche Funktion Vikar Lefert bis zur Ernennung des ersten Pfarrers, Johannes Reiermann,
mit Umsicht und Tatkraft ausübte.
Denn Vikar Lefert hat sofort nach Ernennung
der Pfarrei Laggenbeck im Einvernehmen mit Pfarrer Cremann in Ibbenbüren die Wahl
eines Kirchenvorstandes (notwendig aufgrund des Gesetzes über Kirchenvermögensverwaltung
vom 20. 6. 1875) und einer Gemeindevertretung eingeleitet. Die Wahl am 14. Dezember
1891 hatte folgendes Ergebnis: |
| Kirchenvorstand: | | | | | | Theodor
Schulte Laggenbeck | Carl Bögel | | Gerhard
Wievel gt. Merschmeyer | Carl Konermann | | August
Wefel gt. Broelmann | August Richter | | | | | Gemeindevertetung: | | | | | | Carl
Schulte Varendorff | Clemens Neyer | | Heinrich
Bögel gt. Freude | Moritz Keller | | Gerhard
Schildwächter | Bernhard Sommerkamp | | gt.
Mersch | Gerhard Bußmann | | Theodor
Schulte Brochterbeck | Bernhard Kümper | | gt.
Hackmann | Bernhard Brinkmann | | Heinrich
Brockschmidt | Anton Steingröver | | Heinrich
Hoppe gt. Kampschmidt | Andreas Eggemeyer | | Gerhard
Sommermeyer | Gerhard Blome | | Gerhard
Holthaus gt. Brinkmann | | | | | | August
Richter wurde Rendant der Kirchengemeinde. | |
| Der Kirchenvorstand beschloss am 23. Mai 1892,
auf dem Meyring’schen Grundstück am Hünhügel einen Friedhof anzulegen. Die Umschreibung
bzw. grundbuchamtliche Eintragung des Grundstückes dafür und der bereits seit
rund 30 Jahren im Besitz der Kirchengemeinde befindlichen Grundstücke nahm noch
zwei Jahre in Anspruch. |
| | Es
handelte sich um | | a)
| die Schenkung Schulte Laggenbeck des Grundstückes,
wo sich heute das Pfarrhaus mit Garten, das Pfarrheim und der Kindergarten mit
Spielplatz und Wiese befinden. Dieses Grundstück wurde bereits im Jahre 1862 zur
Verfügung gestellt, hatte eine Größe von 16.821 qm und wurde bei der Auflassung
mit 2.738,52 Mark amtlich taxiert. | | b) | Schenkung Bögel gt. Freude und Maria geb. Focke,
ebenfalls 1862, 1.015 qm groß mit 203 Mark Taxwert | | c)
| Grunderwerb von der Landgemeinde Ibbenbüren =
3.258 qm. Die unter b) und c) genannten Grundstücke bilden heute den Kirchplatz. | | d) | Grunderwerb
von B. Linnenschmidt am 28. August 1894 für den Friedhof = 2.952 qm für 289,39
Mark |
| Die
grundbuchamtlichen Umschreibungen erfolgten also 1894. |
| Für die Herrichtung des Friedhofes wurden 1.078,72
Mark aufgewendet, das Friedhofskreuz mit Corpus kostete 544 Mark. Lehrer Fenneker,
der bisher die Küsterdienste übernommen hatte, wurde auch weiterhin mit dieser
Aufgabe betraut.
Am 12. Dezember 1863 ist die gerade erbaute Kirche in
Laggenbeck – offiziell als Kapelle bezeichnet – benediziert (segnen, weihen) worden.
Die Einweihung als Pfarrkirche St. Magdalena fand statt am 22. Juli 1893, dem
Namensfest der Schutzpatronin.
In der Pfarrkirche St., Magdalena wurde
zum ersten Male am 10. Januar 1892 die hl. Taufe gespendet, die erste Trauung
war am 10. Februar 1892. Im Jahre 1892 führte auch die erste Fronleichnamsprozession
von der Pfarrkirche aus in Richtung Norden bis zur Kreuzung Mettinger Straße/Alstedder
Straße und von da aus durch die Felder ins Dorf zurück bis zum Friedhof und von
da aus zur Kirche zurück.³
Pfarrverwalter Vikar Lefert wurde im Jahre
1894 zum Pfarrer von Steinbeck ernannt und Johannes Reiermann wurde am 3. September
1894 der erste Pfarrer in Laggenbeck.
In die ersten Jahre seines Wirkens
in Laggenbeck fielen manche Ergänzungen und Anschaffungen für die Pfarrkirche,
so z. B. zwei Seitenaltäre (1.005 Mark), Beichtstuhl (380 Mark), zwei Altarkreuze
(320 Mark), Bild Immerwährende Hilfe (594 Mark) Fahne Heilige Familie (400 Mark),
Fahne St. Barbara (587 Mark), Pieta für die Fronleichnamsprozession (500 Mark),
Brunnen für Pastorat (535 Mark) und vieles andere.
B. Linnenschmidt hat
der Kirchengemeinde im Jahre 1898 für die Erweiterung des Friedhofs 1.308 qm Grund
geschenkt.
*3 Einzelheiten zur Geschichte der Fronleichnamsprozession
in Alfons Pelster, Von der Bauerschaft zum modernen Industriestandort, Ibbenbüren,
S. 64 ff. |
| Ein eigener Kaplan für Laggenbeck
Da
Pfarrer Reiermann nicht ganz gesund war und wegen eines Lungenleidens mehrfach
aussetzen musste, hat die Laggenbecker Pfarrgemeinde frühzeitig die Anstellung
eines Kaplans beantragt, der auch zum 1. Mai 1897 in der Person des Wilhelm Bureik
aus Oelde nach Laggenbeck kam und mit dem Pfarrer zusammen im Pfarrhaus wohnte.
Dank einer großherzigen Schenkung erhielt Laggenbeck einige Jahre später auch
eine Kaplanei.
Pastor Joh. Carl Gerhard Freude, der in Laggenbeck auf dem
Hofe Freude geboren war, hatte nach seinem Studium und seiner Priesterweihe viele
Jahre als Pastor in einem Waisenhaus in Catony (USA) gewirkt und kehrte in diesen
Jahren nach Deutschland zurück. Auf Wunsch des Bischofs übernahm er die Seelsorge
im Stift Maria Hilf in Tilbeck. Es blieb sein Wunsch, seine alten Tage in Laggenbeck
zu verbringen und so begann er im Jahre 1900 mit dem Bau eines Hauses in Laggenbeck,
und zwar auf dem Grundstück Freude direkt neben dem Kirchplatz. Doch er erlebte
die Fertigstellung seines Hauses nicht mehr. Er starb am 29. Mai 1900 in Tilbeck
und ist in Laggenbeck begraben worden.
In seinem Testament vom 5. März
1900 vermachte er das von seiner Familie für den Bau geschenkte Grundstück mit
begonnenem Bau – 1.078 qm Grundstücksgröße – der Kirchengemeinde Laggenbeck, ferner
7.815,22 Mark für den Weiterbau sowie 13.607,30 Mark als Fond für die Kaplanstelle.
Die Pfarrgemeinde steuerte für den als Kaplanei weitergeführten Bau 43.491,43
Mark bei. Die heutige Kaplanei mit Garten wurde so durch die Großherzigkeit des
Pastors Johann Carl Gerhard Freude Eigentum der Pfarrgemeinde Laggenbeck.
Auch
die heutige Generation unserer Gemeinde sollte sich dessen dankbar erinnern und
den gleichen Dank empfinden für alle diejenigen, die durch Grundstücksschenkungen
und andere Opfer sehr viel zum Aufbau der Pfarrei Laggenbeck getan haben.
Die
Pfarrgemeinde St. Magdalena hatte am 1. Mai 1897 Herrn Wilhelm Bureik als Kaplan
zugewiesen bekommen und konnte für diesen durch die erwähnte Schenkung des verstorbenen
Pastors Joh. Carl Gerhard Freude die Kaplanei zur Verfügung stellen. Das Gehalt
des Kaplans – die Höhe desselben läßt sich nicht mehr ermitteln – musste aufgebracht
werden aus Messstipendien, einem Zuschuss des Generalvikariats und Zuwendungen
aus der Bonniker-Stiftung.
Durch Verfügung des Generalvikariates Münster
wurden am 16. Januar 1900 alle Katholiken, die in den Gemeinden Westerkappeln,
Wersen, Lotte und Velpe südlich der Landstraße Rheine – Osnabrück (heutige L 501)
wohnten, der Pfarrei Laggenbeck zugeteilt. Für die in Ledde wohnenden Katholiken
erfolgte eine Sonderregelung derart, dass sie in Laggenbeck ihrer Osterpflicht
genügen konnten, solange in der Kirche in Tecklenburg, zu der sie gehörten, nicht
regelmäßig ein Sonntags- Gottesdienst gehalten wurde.
Im Jahre 1902 ist
die Kanzel in der Pfarrkirche Laggenbeck mit fünf Holz-Reliefs ausgeschmückt worden.
Die Reliefs stellten Jesus Christus inmitten der vier Evangelisten dar. 465,30
Mark mussten hierfür aufgewendet werden. Die beiden Portale an der Turmseite der
Kirche wurden für 400 Mark angeschafft, der Taufstein für 243,64 Mark versetzt
und mit 653,08 Mark Kosten die Bänke durch einen Holzfußboden entsprechend höher
und gleichzeitig auch wärmer gestellt. |
| Das kirchliche Gemeindeleben wurde bereichert,
als am 19. April des Jahres 1904 der M ü t t e r v e r e i n mit 20 Mitgliedern
gegründet wurde. Bei der ersten Neuaufnahme am 16. November 1904 traten weitere
132 Mütter bei. Im Jahre 1907 fand die Gründung des Arbeiterund Knappen-Vereins
statt, während am 31. Oktober des Jahres 1913 die Jungfrauen- und Jünglings-Congregationen
ins Leben gerufen wurden. Nachdem kurz nach Gründung der Pfarrei Laggenbeck im
Jahre 1896 durch die Jesuiten-Patres die erste Mission in Laggenbeck stattfand,
ist in der Zeit vom 18. bis 26. Mai 1907 durch Franziskaner- Patres die zweite
Mission gehalten worden.
Eine erfreuliche Verschönerung sollte der Kirchplatz
1908 erhalten. Der Platz an der Kirche sollte Kleinpflaster erhalten. Außerdem
sollten gärtnerische Ausschmückungen zur Geltung kommen, indem u. a. die Nischen
an der Außenseite der Kirche mit Blumen und Sträuchern bepflanzt wurden.*4
Die
weitere Ausgestaltung der Kirche begann 1908 durch eine neue Wanddekoration und
wurde fortgesetzt durch den Bau einer Orgel- Empore im Turm-Raum und Anschaffung
einer Orgel im Jahre 1910. Bis dahin war für Chorsänger und Organist ein Raum
über der Sakristei benutzt worden, wo sich auch ein Musikinstrument (wahrscheinlich
ein Harmonium) befand. Durch die Opferbereitschaft der Gemeinde wurden die Kosten
für die Orgel, Orgel-Empore usw. in Höhe von 15.584 Mark aufgebracht. Weitere
3.700 Mark waren notwendig, um die Kirche mit elektrischer Beleuchtung – bisher
gab es nur das natürliche und Kerzenlicht – auszustatten. 1912 erteilten die Landgemeindeverordneten
der Firma Carl Keller & Co. GmbH die Genehmigung zur Herüberholung von elektrischer
Kraft zur katholischen Kirche. 5 Ende 1914 konnte die Lichtanlage in Gebrauch
genommen werden. Der erste Pfarrer in Laggenbeck, Johannes Reiermann, hat die
neue Lichtquelle in der Kirche nicht mehr gesehen: sein Lebenslicht ist am 8.
November 1914 erloschen, nachdem er zwanzig Jahre als Pfarrer in Laggenbeck tätig
gewesen war. Er starb im Alter von 70 Jahren. Große Trauer in der Gemeinde bekundete
die Wertschätzung, die er als Seelenhirte in Laggenbeck erfahren durfte.
Der
am 1. Mai 1897 als erster Kaplan nach Laggenbeck gekommene Wilhelm Bureik hatte
am 4. August 1903 in Kaplan Anton Laumann aus der Emsstadt Greven einen Nachfolger.
Kaplan Bureik war in das Benediktiner-Kloster Gerleve eingetreten. Sein Nachfolger
in Laggenbeck, Anton Laumann, wurde als Probst nach Billerbeck versetzt. Mit Wilhelm
Terrahe aus Vreden kam am 28. Juli 1908 der dritte Kaplan nach Laggenbeck. Er
hat nach dem Tode von Pfarrer Reiermann die Pfarrei Laggenbeck verwaltet, bis
am 24. Februar 1915 Dr. Dr. Joseph Hölker aus Nottuln zum Pfarrer von Laggenbeck
ernannt wurde. Dechant Weining führte den neuen Pfarrer in sein Amt ein.*5
Kaplan
August Vohren aus Warendorf wurde am 15. November 1915 Nachfolger des bisherigen
Kaplans Terrahe, der als Rektor nach Gelmer versetzt worden war. Pfarrer Dr. Dr.
Hölker wurde von der Behörde zum Orts-Schul-Inspektor ernannt, welches Amt er
bis zu den Revolutionswirren 1918 ausübte.
Die nachfolgende Übersicht
zeigt die zunehmende Zahl der Katholiken und der Priester aus dem Dekanat Tecklenburg
im Jahre 1912 im Vergleich zum Jahre 1868, als Laggenbeck noch keine eigene Pfarrgemeinde
war, an. *7 |
| *4
Quelle: IVZ vom 1908 *5 Quelle: IVZ vom 4. 1. 1912 *6 Quelle: IVZ 24. 02.
1915) *7 Quelle: IVZ 27. 03. 1913 | | D.
Vom ersten zum zweiten Weltkrieg | |
| Es war seinerzeit den Geistlichen nicht gestattet,
täglich mehr als eine hl. Messe zu lesen. Die Pfarrei Laggenbeck erhielt am 15.
Februar 1916 die bischöfliche Erlaubnis, sonntags eine dritte hl. Messe vorzusehen,
so dass Pfarrer oder Kaplan eine zweite hl. Messe zelebrieren konnten. Der Grund
dafür lag in dem Umstand, dass die Firma Keller mit rund 300 Mann Belegschaft
in die Kriegsmaterial- Produktion (Drehen von Granatenhülsen) eingeschaltet worden
war und ununterbrochen in drei Schichten, also auch sonntags, arbeitete. Durch
angepasste Messzeiten sollte der Besuch der Sonntagsmesse ermöglicht werden.
In
den Kriegsjahren 1914 – 1918 hat sich die Kirchengemeinde Laggenbeck nachweislich
karitativ eingesetzt für durch den Krieg in Not geratene Familien. Eine größere
Zahl von Kindern aus dem Industriegebiet sind bis lange Zeit nach Kriegsende in
Laggenbecker Familien untergebracht und versorgt worden. Kaplan Vohren besuchte
wöchentlich das Lazarett in Ledde (Hanigbrink) und gab dort geistlichen und materiellen
Beistand. Herrn Pfarrer Hölker waren die Kriegsgefangenen-Lager in Seeste, Alstedde
(Saal Borger) und Laggenbeck (Saal Linnenschmidt), wo französische Soldaten untergebracht
waren, zur Betreuung anvertraut. Pfarrer Hölker beherrschte die französische Sprache
und konnte die Lagerinsassen daher immer persönlich ansprechen. Die Gefangenen
aus dem Lager Laggenbeck besuchten fast regelmäßig die Sonntagsmesse, und Pfarrer
Hölker hat mehrfach eine Predigt in französischer Sprache gehalten. Auch im Lager
Seeste hat Pfarrer Hölker öfter die hl. Messe gelesen, bis ein französischer Redemptoristenpater,
der als Sanitäter in Gefangenschaft geraten war, im Lager die Seelsorge übernahm.
Aber einmal monatlich brachte Pfarrer Hölker in das Lager Seeste Hostien und Messwein.
Die
Katholische Kirchengemeinde Laggenbeck hatte im Krieg 1914/1918 51 Gefallene und
12 Vermisste, die Evangelische Gemeinde Laggenbeck 19 Gefallene zu beklagen. Das
Ehrenmal für diese Kriegsopfer, das auf dem Kirchplatz an der Tecklenburger Straße
stand, wurde zum Leidwesen vieler Laggenbecker im Jahre 1961 im Zuge der Verbreiterung
der Tecklenburger Straße abgebrochen.
Trotz des Einsatzes und der Opfer
der Pfarrei im Kriege 1914 – 1918 darf ein Hinweis auf die vielfach große Not
der Bevölkerung nicht fehlen. Es mangelte an Lebensmitteln und Kleidung sowie
vielem anderen. Revolten und Separatisten-Bewegungen erschütterten das Land, weshalb
– wie fast überall – auch in Laggenbeck eine Bürgerwehr bemüht war, Ruhe und Schutz
für die Gemeinde zu geben.
Ein Raubüberfall im Pfarrhaus und in der Kaplanei
zeugt davon, dass die Nachkriegs- und Revolutionszeit - der Überfall passierte
am 15. August 1919 – Spuren von Gewalt hinterließen. Gegen 22 Uhr abends wurde
sowohl im Pfarrhaus als auch in der Kaplanei geschellt. Auf die Frage „Wer ist
dort?“ lautete in beiden Fällen die Antwort übereinstimmend „Josef Brinkmann“.
Offenbar kannten die Eindringlinge diesen Namen, da es seinerzeit mehrere Laggenbecker
dieses Namens gab.
Nach Öffnen der Tür drangen zwei Männer, mit großen
farbigen Brillen und je einem Revolver in der Hand, ein und forderten „Alles Geld
her, Geldschrank öffnen und zeigen, was sonst an Wertsachen vorhanden ist.“ Die
Überfallenen mussten sich mit dem Gesicht zur Wand stellen, bis nach etwa einer
halben Stunde die Räuber verschwanden mit der Drohung „Wenn vor morgen früh die
Polizei eingeschaltet wird, werden Sie nicht mehr leben.“ Im Pfarrhaus betrug
die Beute rund 200 Mark und in der Kaplanei über 1.000 Mark. Kaplan Dahlmann verwaltete
damals eine Art Sparkasse für Gemeindemitglieder.
Es ist wohl nicht falsch,
die vorerwähnte Freveltat in dieser Chronik zu erwähnen. |
| Die Ausdehnung der Pfarrgrenzen
In den vorhergehenden Abschnitten dieses Berichtes wurde schon erwähnt, dass die
Abpfarrung von Ibbenbüren und die Grenzziehung der neuen Pfarrei Laggenbeck manche
Schwierigkeiten mit sich brachte, die im wesentlichen durch den Widerstand des
Pfarrers von Ibbenbüren bedingt waren, aber doch die Errichtung der Pfarrei Laggenbeck
am 21. August 1891 nicht verhindern konnten.
Schon 1907 wurden von Bewohnern
in Alstedde Bestrebungen unternommen, von Ibbenbüren nach Laggenbeck umgepfarrt
zu werden. Es wurden Bittschriften und Eingaben von Einzelpersonen, von Familien-Gruppen
und vom Laggenbecker Kirchenvorstand verfasst, Befragungsaktionen bei den Familien
in dem betreffenden Randbezirk – es handelte sich im wesentlichen um die Familien,
die auf dem Gebiet des früheren Hofes Determeyer wohnten – durchgeführt, und zwar
1907, 1911 und auch später. Durch Bischof Johannes Poggenburg wurde die neue Grenze
im Westen so festgelegt, dass aus der Pfarrei Ibbenbüren folgende Familien bzw.
Wohnsitze an die Pfarrei Laggenbeck übertragen wurden: |
| | Andreas
Hoppe genannt Kampschmidt, Konrad Attermeyer, Hermann Schmedt (Heuerhaus von
Kölker), Heinrich Kölker, Gerhard Ungruhe, Karl Blome (heute Bosse), Fritz
Herkenhoff, Theodor Brinkmann, Karl Imorde, Joseph Göcke (Kampschmidt), August
Middendorf, Theodor Wißen, Gerhard Blome, Gerhard Otte (Kolonat Otte), Ww.
Alex Kümper (Geesmann). |
| Mit
der gleichen bischöflichen Urkunde wurden aus der Pfarrei Tecklenburg an Laggenbeck
die Wohnstätten folgender Familien überwiesen: |
| | Gerhard
Averbeck (Heuerhaus Schürmann), Anton Neuhaus, Clemens Kümper (Heuerhaus von
Topp), August Rieskamp, Johann Dartmann, Heinrich Heuger, Heinrich Erpenstein
und Franz Loddenkötter (Heuerhaus Haselroth) |
| Die Erweiterung der Pfarrei Laggenbeck erfolgte,
ohne dass Laggenbeck finanzielle Leistungen an Ibbenbüren oder Tecklenburg erbringen
musste. Die neuen Pfarrgrenzen – die sich aus der Umpfarrung ergaben – wurden
festgelegt, am 27. Mai 1921 durch Bischof Johannes Poggenburg bestätigt und am
18. Juni 1921 durch die Regierung in Münster anerkannt.
Am 29. Mai 1921
konnte der Neupriester August Hackmann, Sohn des Bauern Hackmann-Wesselmann, in
der Pfarrkirche Laggenbeck unter großer Beteiligung der Gemeinde seine Primiz
feiern. |
| Die Zeit der Inflation
Wie auch
in anderen Gemeinden waren gegen Ende des Krieges die zwei größten Bronze-Glocken
requiriert worden. Der Wunsch zur Beschaffung neuer Glocken war groß. Verwirklicht
werden konnte der Plan wegen der hohen Kosten und der fortschreitenden Entwertung
der Mark jedoch nicht, zumal am Friedhof umfangreiche Arbeiten notwendig wurden.
Die vielen hohen Koniferen und Sträucher wurden entfernt, das Gräberfeld wurde
in Terrassen angelegt, Wege befestigt und mit Wasserrinnen versehen, schließlich
auch Treppen angelegt.
Neben vieler Arbeit hat die Pfarrgemeinde hierfür
auch finanziell nach Kräften beigesteuert, so dass 1923 diese Arbeit erledigt
werden konnte. Dass trotz der starken Inflation und hoher Materialkosten die Umgestaltung
gelang, ist auch der großzügigen Unterstützung des 1932 verstorbenen Carl Keller
sen. zu verdanken.
Im Jahre 1923 wurde der Kirchengemeinde Laggenbeck ebenfalls
eine Spende aus Amerika übermittelt, und zwar von einem Angehörigen der Laggenbecker
Familie August König. Ursprünglich sollte diese Spende von 150 US-Dollar dem Glockenfonds
zugeführt werden, aber die wirtschaftlichen Verhältnisse machten einen Strich
durch die Rechnung; denn zufolge gesetzlicher Vorschriften nahm der Staat alle
Devisen und damit auch die 150 Dollar in Besitz. Die Frankfurter Bank zahlte der
Kirchengemeinde den am Eingangstage gültigen Gegenwert in Mark aus. Bei Eingang
hier – also nach ein paar Tagen – hatte die Zahlung schon den größten Teil der
Kaufkraft verloren. So wurde der Hochaltar der Pfarrkirche aufgefrischt und mit
neuem Dekor versehen. Für die gleiche Arbeit an den Seitenaltären reichte das
Geld nicht mehr, was aber den Dank der Gemeinde an den Spender nicht verringert
hat.
Bereits 1918 nach Kriegsende befasste sich der Kirchenvorstand mit
Plänen für die Erweiterung der Pfarrkirche, die infolge wachsender Zahl der Gemeindemitglieder
notwendig schien. Die Baupläne, die seinerzeit vom Architekten Sunder-Plaßmann
ausgearbeitet wurden, kamen ungenutzt ins Archiv, weil die erste Nachkriegszeit
und große Inflation eine Verwirklichung nicht zuließen.
Wie groß das Ausmaß
der Inflation seinerzeit war, mögen die nachfolgenden Zahlen belegen: Die Jahresrechnung
der Katholischen Pfarrgemeinde Laggenbeck für die Zeit |
| vom
1. 4. 1923 bis zum 31. 3. 1924 führt auf: Einnahmen Ausgaben Defizit
also | 131.683.939.923 Mark 2.754.412.338.915
Mark 2.622.728.398.992 Mark
|
| in
Worten: 2 Billionen 622 Milliarden 728 Millionen 398 Tausend und 992 Mark, was
einer Summe von 2,6 Goldmark entsprach |
| |
| Das Wirken der Kapläne
Als Kaplan
Wilhelm Terrahe 1915 als Rektor nach Gelmer ging, kam am 15. November 1915
August Vohren als Kaplan nach Laggenbeck. Er ist hier am 31. Oktober 1917 gestorben
und ruht auf dem hiesigen Friedhof. Ihm folgte am 19. November 1917 Josef Dahlmann
in die Laggenbecker Kaplan-Stelle. Zum 30. Mai 1923 wurde August Heilen Kaplan
an St. Magdalena Laggenbeck. Sein Nachfolger wiederum, Kaplan Hugo Johannesmann,
war vom 15. März 1926 bis Juli 1930 in Laggenbeck tätig.
Durch Kaplan Heilen
ist am 21. Januar 1925 in Laggenbeck die Gründung des Katholischen Gesellenvereins
erfolgt. Kaplan Heilen wurde zum Präses gewählt, August Mennebröker zum Senior,
Heinrich Frommeier wurde Schriftführer und Carl Keller Kassierer des Vereins.
27 Gesellen erklärten an diesem Tag ihren Beitritt.8 Innerhalb einer Woche erhöhte
sich die Zahl auf 49.
Im Wesentlichen von Kaplan Heilen organisatorisch
untermauert wurde 1926 der Plan für die Ausstattung der Kirche mit einer Zentralheizung.
Durch eine große Verlosung, für welche viele Gemeindemitglieder gute Sachwerte
stifteten, und eine Geldspende-Aktion wurden die Kosten für dieses Projekt aufgebracht.
Zur großen Freude der Gemeinde konnte Weihnachten 1926 der Gottesdienst in einer
gut geheizten Kirche gefeiert werden.
Die Enge des Kirchenraumes war Anlass,
dass am 1. April 1926 ein Kirchenschweizer seinen Dienst aufgenommen hat, um bis
zum Altarraum hin in den Gottesdiensten jeden Platz auszunutzen, d. h. anzuweisen
und das Verstopfen der Kirchen-Eingänge und der Gänge in der Kirche selbst zu
vermeiden. Im Juli 1926 erhielt der Pfarrer Telefonanschluss. |
| *8
Quelle: IVZ vom 21. 01. 1925 |
| Grundstückstausche
Langwierige
Verhandlungen wurden der Pfarrgemeinde Laggenbeck aufgezwungen, als im Jahre 1927
die Landgemeinde Ibbenbüren ausgehend von der Kreisstraße Mettingen-Ledde (heute
Tecklenburger Straße) eine Verbindungsstraße entlang Kirche, Fabrik Keller (Ibbenbürener
Straße) zur Ledder Straße ausbauen wollte. Dies konnte nur verwirklicht werden,
wenn die Anlieger der Nordseite, also Sommermeyer, Kirchengemeinde und Korte Geländestreifen
zur Verfügung stellten. Da alle Anlieger, so auch die Kirchengemeinde, ihre Grundstücksflächen
möglichst erhalten wollten bzw. mussten, war ein komplizierter Ringtausch notwendig.
Für die Kirchengemeinde kam dennoch ein Grundstücksverlust von 434 qm zustande;
denn sie übereignete an |
| | den
Kreis die Landgemeinde Sommermeyer Keller Korte | 343
qm 454 qm 409 qm 1.000 qm 228 qm |
| und erhielt ein Grundstück zurück südlich der
Brotfabrik Attermeyer in Größe von 2.000 qm. Irgendwelche Kosten für die Verträge,
Umschreibungen etc. wurden von der Kirchengemeinde nicht übernommen. Die Genehmigung
für diesen Grundstückstausch erteilte die bischöfliche Behörde am 25. April 1928.
Die grundbuchamtlichen Eintragungen erfolgten erst am 27. Juni 1930. |
| Erweiterung des Friedhofs
Der
Friedhof der Pfarrgemeinde Laggenbeck – er wurde gemäß Beschluss vom 23. 3. 1892
angelegt – hatte ursprünglich eine Größe von 2.951 qm und konnte im Jahre 1898
dadurch, dass Herr B. Linnenschmidt entsprechende Grundstücksflächen der Pfarrgemeinde
schenkte, auf 4.815 qm Gesamtfläche erweitert werden. Nachdem nun rund 30 Jahre
hier Beerdigungen stattfanden, stand eine Vergrößerung zur Entscheidung, zumal
sich die Möglichkeit ergab, vom Grundstücks- Nachbarn Conrad Völler Areal zu erwerben.
Es musste jedoch beim Erwerb der Zusatzfläche ein Austausch entsprechender Parzellen
zwischen Conrad Völler, August Völler und Schulte-Laggenbeck erfolgen, um neue
Flächen direkt an die bisherige Friedhofsgrenze anschließen zu können.
1928
wurde vom Kirchenvorstand der Ankauf beschlossen, und nach Abschluss der notwendigen
notariellen Verträge, Vorliegen der Genehmigung seitens der bischöflichen Behörde
und der Gesundheitspolizei wurden die grundbuchamtlichen Eintragungen am 2. 12,
1929 , 27. 6. 1930 und am 29. 10. 1932 vorgenommen. Damit wurden dem Friedhof
2.668 qm zugefügt, so dass eine Gesamtfriedhofsfläche von 6.853 qm vorhanden war.
Für die 2.668 qm zahlte die Kirchengemeinde RM 4.548,--
Die evangelische
Kirchengemeinde Laggenbeck konnte am 23. 10. 1932 eine Jubiläumsfeier begehen,
weil sie mit der Errichtung ihrer Kirche (an der Permer Straße) im Jahre 1907
nun 25 Jahre den Gottesdienst in der eigenen Kirche feiern konnte. Seit 1876 hatten
die evangelischen Einwohner von Laggenbeck in der Schule Gottesdienst gehalten.
An der Jubelfeier im Saale Linnenschmidt nahm Pfarrer Dr. Hölker teil und überbrachte
die Grüße und Wünsche der katholischen Schwestergemeinde. |
| Die Zeit des Nationalsozialismus
In der Weihnachtsnacht des Jahres 1933, während der Ucht, wurde in die Kaplanei
eingebrochen, als sich Kaplan und Pastor in der Kirche befanden und niemand in
der Kaplanei war. Die Tür wurde eingeschlagen und die Räume wurden durchsucht,
wahrscheinlich nach Geld. Verluste konnten nicht festgestellt werden. Auch dem
Pfarrhaus galt zur gleichen Zeit ein Einstiegsversuch, der dadurch abgewehrt wurde,
dass die Pfarrhaushälterin das Licht an der Haustür anmachte.
Dass mit
der Übernahme der staatlichen Macht durch den Nationalsozialismus am 30. Januar
1933 die Bewegungsfreiheit aller den Machthabern nicht genehmen Personen und Institutionen
nach und nach auf den Nullpunkt herabgedrückt wurde, ist noch vielen unserer heutigen
Bürger bekannt. Alles was religiös und christlich war – damit alle glaubenstreuen
Katholiken und Protestanten – standen unter massivem Druck und konnten vor Bespitzelung
nicht sicher sein. Es ist hier nicht der Platz, die vielen Schwierigkeiten und
Verfolgungen im Detail zu beschreiben, doch sollen einige Ereignisse in der katholischen
Pfarrgemeinde Laggenbeck im „tausendjährigen Reich“ Erwähnung finden, weil sie
symptomatisch sind für die damalige Zeit.
Wie seit Jahren wurde auch im
Jahre 1934 die Feier des 40-stündigen Gebetes an den Pfingsttagen mit Predigten
eines auswärtigen Priesters verbunden; in diesem Fall predigte Pater Manfred Pantenberg
aus Bardel. Er konnte dies aber nur an den ersten zwei Tagen, da er vor dem Hochamt
des dritten Tages vom Amtswalter der NSDAP, der sich als Beauftragter der Staatspolizei
bezeichnete, per Auto zum Landrat nach Tecklenburg gebracht und verhört wurde.
Hier wurde aufgrund des § 1 des Reichspräsidenten vom 28. 2. 1933 ein Redeverbot
für drei Monate ausgesprochen. Zur Information: der § 1 der genannten Verordnung
erwähnt Maßnahmen „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“.
In einer Verhandlung vor der Staatsanwaltschaft in Bentheim am 25. Juli 1934 hat
Pater Pantenberg zwei Zeugen aus Laggenbeck, die die Predigt gehört hatten und
daraus Passagen wiedergaben, die Fähigkeit abgesprochen, seine Predigt verstanden
und richtig wiedergegeben zu haben. Der von Pater Pantenberg als freundlich und
korrekt geschilderter Assessor, der die Verhandlung leitete, hat die Anklage gegen
Pater Pantenberg dann zurückgewiesen.
Als am 1. Mai 1934 praktisch alle
Arbeitnehmer gezwungen wurden, der Deutschen Arbeitsfront (DAF) beizutreten und
die selbständigen Gewerbetreibenden der NS-Hago angehören mussten, begann die
Zerschlagung der Standesvereine, zumal ab 1. Oktober 1935 die (Zwangs-)Mitglieder
der obengenannten NS-Organisationen nicht mehr Mitglieder einer anderen Standesorganisation
sein durften. Hier wurden besonders die katholischen und evangelischen Vereine
und Verbände, also Arbeiterverein und Gesellenvereine aufs Korn genommen, wobei
die gewaltsame Beschaffung von Mitgliederlisten eine Rolle spielte. Wenngleich
die Mehrzahl der Mitglieder des Arbeitervereins und der Kolpingfamilie unter diesem
Zwang ihre Mitgliedschaft ruhen lassen mussten, haben eine Reihe Männer unserer
Gemeinde vielen Schikanen und Gefahren zum Trotz ihre nominelle Mitgliedschaft
aufrechterhalten. Eine offizielle Vereinstätigkeit war für Jahre nicht mehr möglich.
Im
Herbst 1936 wurde der bisherige Vorsitzende der KAB verhaftet und der Gestapo
in Münster vorgeführt. Wohl dem Umstand, dass der Gerichtsvorsitzende, ein Bataillons-Kommandeur
des ersten Weltkrieges, in dem Angeklagten den Soldaten aus seiner früheren Truppe
erkannte, ist es zu verdanken, dass er nach einigen Tagen entlassen wurde.
Wenn
in diesen Jahren auch der Druck immer größer wurde, blieben die Katholiken von
Laggenbeck ihrem Glauben und der Kirche treu, abgesehen von wenigen Ausnahmen.
Pfarrer
Dr. Dr. Joseph H ö l k e r, seit dem 31, Dezember 1914 Pfarrer in Laggenbeck,
hat am 2. September 1935 im Alter von 75 Jahren seine Pfarrstelle aufgegeben und
ist nach Nottuln verzogen. Als guter Seelsorger, ausgestattet mit hohem Intellekt,
hat er der Gemeinde die Wahrheit des Glaubens in einfacher, klarer Sprache verkündet
und die Haltung des Christen vorgelebt.
Am 20. Oktober 1935 wurde Kaplan
Bernhard Eligmann, zuvor Kaplan in Werne und gebürtig aus Ochtrup, zum Pfarrer
von Laggenbeck ernannt. Das sonst übliche Einholen des Pfarrers durch Reiter und
Radfahrer war verboten. Dechant Pricking aus Ibbenbüren kam zur kirchlichen Einführung
am 21. Oktober in die Gemeinde. Entgegen vorheriger Absage waren zu der öffentlichen
Vorstellung des neuen Pfarrers am Nachmittag im Saale Linnenschmidt der Landrat
und der Bürgermeister erschienen.
Kaplan Herding verließ Laggenbeck am
24. Juli 1936 und wurde nach Oelde versetzt. Sein Nachfolger war der Neupriester
Johannes Dönnebrink aus Dorsten. Er blieb bis zum Jahre 1949 als sehr eifriger
Kaplan in Laggenbeck tätig.
Nach vielen Jahren wurde in Laggenbeck am 24.
Juli 1936 eine Primiz gefeiert, und zwar die des Laggenbecker Heinrich Kötter.
Dass er während des Krieges für Jahre im Konzentrationslager Dachau interniert
wurde, ist wohl kaum allen heutigen Mitgliedern unserer Gemeinde bekannt. Er wurde
bei Kriegsende aus dem Lager befreit und war durch die erlittenen Strapazen sehr
geschwächt. Für seinen relativ frühen Tod am 15. Juni 1973 ist sicher die Lagerzeit
mit entscheidend gewesen. Er hatte drei Jahre vorher seine Pfarrstelle in Ahlen
aufgeben müssen und lebte zuletzt in Borghorst.*9
Unter Pfarrer Eligmann
wurden in den Jahren 1936 bis 1938 eine Reihe von Reparaturen und Anschaffungen
vorgenommen: Ausbesserung von Kirchendach und Dach des Pfarrhauses, Chormäntel,
Messgewand, Altardecken etc. wurden zu einem großen Teil aus Spenden angeschafft.
Am
1. September 1939 wurde der zweite Weltkrieg durch den Einmarsch in Polen entfesselt,
Viele Männer der Gemeinde mussten Kriegsdienst leisten. Die materiellen und geistigen
Zwänge wurden von Monat zu Monat größer und härter. Angst und Misstrauen wuchsen,
zumal es selbst unter Freunden kaum noch riskiert wurde, eine Meinung zu äußern,
die nicht mit den unheilvollen Parolen der Propagandamaschine der Partei voll
übereinstimmte. Die Zuflucht zu Gott und damit zum Beten wuchs, aber mehr und
mehr wurde die Kirche in ein Ghetto gedrängt.
Für unsere Pfarrgemeinde
wurde von der Behörde – aufgrund welcher Verordnung bzw. durch wen, konnte wohl
niemand erfahren – verboten, an den Pfingsttagen, dem 11. und 12. Mai 1940, in
unserer Kirche Gottesdienst zu feiern. Weil beispielsweise in Brochterbeck kein
solches Verbot vorlag, gingen viele Laggenbecker über den Berg nach Brochterbeck.
Fünf Tage später wurde der Schließungsbefehl soweit geändert, dass die Kirche
offen sein durfte, aber sich nicht mehr Personen darin aufhalten durften als in
der unmittelbaren Nachbarschaft einen Luftschutzraum aufsuchen konnten. Durch
die Bereitwilligkeit aller Nachbarn – so auch Bereitstellung des Schutzraumes
im Büro der Firma Keller – wurde die erwähnte Anordnung freizügig betrachtet.
Weil
für Kriegsmaterial notwendig, wurden im Mai 1940 die damaligen zwei großen Glocken
(Christusglocke mit 840 kg und Marienglocke mit 520 kg) beschlagnahmt, jedoch
erst am 17. Februar 1942 durch einen Laggenbecker Bauunternehmer abgenommen und
abtransportiert. Eine Vergütung gab es nicht. Unsere kleine „Magdalena-Glocke“
wurde belassen. Es war gestattet, diese Glocke zum Hauptgottesdienst einmal am
Tage zwischen 8 Uhr früh und 18 Uhr abends drei Minuten lang zu läuten. |
| *9
Quelle: IVZ vom 4. 2. 1997 |
| Im Übrigen darf nicht übersehen werden, dass
in dieser Kriegszeit praktisch alles und jedes bewirtschaftet und rationalisiert
wurde. So hing z. B. die Beschaffung der notwendigen bzw. gewünschten Wachskerzen
für den Gottesdienst weniger von den Kosten als von der Zuteilung bzw. von Verbindungen
ab. Die Opferfreudigkeit der Katholiken blieb erhalten, und so konnte trotz aller
Schwierigkeiten doch noch manches an liturgischen Paramenten und Geräten beschafft
werden. Es wurden u. a. sechs Weihwasserbecken für die Kirche beschafft und eingebaut.
Durch
den immer stärker werdenden Luftkrieg wurde unsere Gemeinde zwar nicht durch Angriffe,
aber durch die immer häufigeren Luftalarme stark betroffen. Im Wesentlichen bezog
sich dies auf die dunkle Abendund Nachtzeit. Es war verboten, nach Vollalarm in
der Nacht den Gottesdienst vor 10 Uhr morgens zu beginnen.
Am Pfingstsonntag,
dem 13. Juni 1943, war die Erstkommunion für 72 Kinder vorgesehen, und zwar –
weil nachts vorher Vollalarm war – um 10 Uhr. Als die Kinder kurz vor 10 Uhr von
der Pastorat zur Kirche geführt wurden, gab es wieder Vollalarm – und behördliche
Kontrolle -, so dass alle Gläubigen in der Nachbarschaft Schutzräume aufsuchen
mussten. Nach zwanzig Minuten gab es Entwarnung, und es konnte der Gottesdienst
mit Erstkommunion noch gehalten werden. Zu vermerken ist, dass ab Pfingsten 1943
nächtlicher Vollalarm auf die Anfangszeit des Gottesdienstes keinen Einfluss mehr
hatte.
Clemens August, Bischof von Münster, hat im Juni 1944 im Dekanat
Ibbenbüren die Firmung gespendet. In St. Magdalena Laggenbeck wurden von ihm am
23. Juni nachmittags 357 Jugendliche und drei Erwachsene gefirmt. Trotz aller
Einschüchterungen und Störungen gaben eine kleine Gruppe Reiter und viele Radfahrerinnen
dem Bischof das Geleit beim Einzug und beim Verlassen der Gemeinde. Bischof Clemens
August, der in der weiten Welt als „Löwe von Münster“ und unerschrockener Streiter
für Gott und den Glauben bekannt geworden ist und der nach seiner Ernennung zum
Kardinal am 18. 2. 1946 allzu früh verstarb, hat am Firmungstage in pfarramtliche
Schriftstücke einen Sichtvermerk gegeben, der hier in einer Fotokopie wiedergegeben
wird: |
| |
| Unter den erwähnten 357 jugendlichen Firmlingen
waren 18 Kinder, die hier als Kinder von evakuierten Familien Unterkunft gefunden
hatten. 1944 wurden aus dem Westgrenz-Gebiet, dem Kreise Erkelenz, rund 300 Personen
behördlicherseits in Laggenbecker Familien untergebracht. Da auch dem Nachbarort
Ledde viele katholische Familien als Evakuierte zugewiesen wurden, durfte mit
bischöflicher Erlaubnis mehrfach an Sonntagen auf dem Hofe Erpenstein in Ledde
hl. Messe gefeiert werden. Das war im früher katholischen Ledde die erste Eucharistiefeier
seit der Reformation. Trotz oder wegen des immer grausamer werdenden Kriegsgeschehens,
der vielen Luftangriffe auf umliegende Orte – auch in Laggenbeck fielen Bomben
und es gab mehrfach Tiefflieger-Angriffe - und der unerträglichen Bespitzelung
der katholischen und evangelischen Kirchenbesucher waren die Gottesdienste stets
überfüllt, wenn sie auch oft wegen Luftalarm abgebrochen werden oder ganz ausfallen
mussten. Wer sich noch hineindenken kann, was es heißt, Tag und Nacht um das Leben
und die Freiheit der Familie, hier auch besonders der Soldaten im Felde, bangen
zu müssen, wird erkennen, wie wahr es ist, dass Not beten lehrt, wohl aber auch
sich gedrängt fühlen, heute außerhalb solcher allgemeinen Not Gott zu bitten,
dass wir in Zukunft hier und überall in Frieden leben können.
Am Osterdienstag
1945 rückten englische Panzertruppen von Tecklenburg kommend in Laggenbeck ein.
Der Krieg wurde durch die Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 7. Mai 1945
in Reims und am 8. Mai in Berlin beendet. Die katholische Kirchengemeinde Laggenbeck
hatte 65 gefallene Soldaten zu beklagen. Zwei Erwachsene bzw. ein Kind sind nach
dem Truppeneinmarsch infolge Schussverletzungen bzw. Überfahren gestorben. |
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