Denkmalschutz/Denkmalpflege in Ibbenbüren
Liste der Baudenkmäler
Nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) nimmt jede politische Gemeinde für ihren Bereich die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde wahr. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung ist daher für alle Fragen, Beratungen und denkmalrechtlichen Verfahren zuständig und erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.